Vorstellung der Präsenzstudienform (Inhalt, Umfang, Bewerbung)
Wichtige Informationen für Erstsemester SoSe 2026 (Start: 07.04.2026)
Wir begrüßen Sie im Studiengang und laden Sie zu den Einführungsveranstaltungen ein.
Um gut ins erste Semester starten zu können, sollten Sie…
- unbedingt das Erstsemesterhandbuch (inkl. Musterstudienplan) lesen
- die Tutorials vom ComZ ansehen
- Informationen lesen zu den Berufsfeldtagen
- Infos zum Deutschland-Semesterticket
- Infos zur Campuscard
Die Immatrikulationsbescheinigung wird postalisch an Sie versendet. Weitere Infos finden Sie hier
Zugangsvoraussetzungen
Als Hochschulzugang gelten: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.
Ohne Abitur oder Fachabitur ist der Zugang für beruflich Qualifizierte nach § 11 Berliner Hochschulgesetz möglich.
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG):
§ 11 (1) BerlHGallg. Hochschulzugangsberechtigung
- z.B. Meisterabschluss, Fachschulabsolvent_innen oder Inhaber_innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich (z.B. Erzieherinnen)
§ 11 (2) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachlich ähnlicher Berufsabschluss mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung (z.B. Sozialassistentinnen)
§ 11 (3) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachfremde berufliche Qualifikation mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung im erlernten Beruf sowie Bestehen der Eignungsprüfung der Hochschule
Für die Bewerbung ist der Nachweis über ein Vorpraktikum von dreimonatiger Dauer bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend länger, insgesamt mindestens 462 Stunden) gemäß der tarifüblichen Arbeitszeit in einer pädagogischen Einrichtung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren erforderlich.
Bei Bewerber_innen, die ein Fachabitur an einer Fachschule für Sozialwesen abgeschlossen haben, wird das Praktikum (welches Teil des Fachabiturs ist) als Vorpraktikum anerkannt.
Das Vorpraktikum muss bei der Bewerbung vollständig abgeschlossen sein. Die Bescheinigung der Praxiseinrichtung muss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Ebenfalls anerkannt sind sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Berufsausbildungen bzw. Dienste in sozialpädagogischen Einrichtungen, die Kinder bis max. 13 Jahre betreuen:
- eine sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Berufs- oder Schulausbildung bzw. Tätigkeit (z.B. Erzieher_in, Sozialassistent_in)
- Zivildienst
- Freiwilliges soziales Jahr
- Kulturelles Jahr
- Entwicklungsdienst
- ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen Bereich
- Freiwilliges ökologisches Jahr wird anerkannt, wenn sozialpädagogische Schwerpunkte vorhanden sind.
- Übungsleiter_in im Sport und Kinderbereich
- Arbeit in Nachbarschaftsheimen, Freizeitheimen, Clubs
- Ferienfreizeitmaßnahmen
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
Ein Au-Pair-Aufenthalt wird als Vorpraktikum NICHT anerkannt!
Bewerbungsfristen
Bewerbung zum Sommersemester (Studienbeginn 01. April. 2026) weiterhin möglich!
01. Juni bis 15. Juli zum Wintersemester, Studienbeginn 01. Oktober.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:
Wenn Sie sich für den Studiengang zum 1. Fachsemester bewerben möchten, ist eine Online-Registrierung über das Bewerbungsportal der Alice-Salomon-Hochschule Berlin (ASH Berlin) notwendig. Die Nachweise zu den Zulassungsvoraussetzungen können Sie direkt im Online-Bewerbungsportal, in Form von pdf-Dateien, hochladen.
Erfahren Sie hier, wie die Online-Bewerbung vorgenommen wird. Klicken Sie auf diesen Link zum Videotutorial.
Bitte lesen Sie vorher dieBewerbungsinformationen der Immatrikulationsverwaltung.
Bei inhaltlichen Fragen zur Bewerbung und zum Bewerbungsprozess können Sie sich per Mail unter folgender Adresse an uns wenden: studienbewerbung@ash-berlin.de
Bei technischen Schwierigkeiten mit unserem Bewerbungsportal können Sie sich per Mail unter folgender Adresse an uns wenden:campussupport@ash-berlin.de
Assistenz bei der elektronischen Registrierung
Wenn Sie glaubhaft machen können, sich nicht selbstständig auf elektronischem Wege registrieren oder bewerben zu können, besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch die Allgemeine Studienberatung und die Immatrikulationsverwaltung der ASH Berlin.
Hinweise zur Bewerbung
Ein Studienplatzwechsel setzt ein Studium im gleichen Studiengang (z.B. Pädagogik der Kindheit, Elementarpädagogik, Vorschulpädagogik o.ä.) sowie das Erfüllen der o.g. Zulassungsvoraussetzungen voraus.
Zulassungen können nur im Umfang erteilt werden, wie Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Ob und wie viele Plätze im jeweiligen Semester frei werden, steht nach den Rückmeldungen der immatrikulierten Studierenden des Studiengangs fest. Die Rückmeldungen erfolgen jeweils bis Mitte Januar für das Sommersemester und bis Mitte Juli für das Wintersemester.
Die Bewerbung kann nur im Bewerbungszeitraum erfolgen: Für das Sommersemester ab 1. Dezember eines Jahres bis 15. Januar des Folgejahres und für das Wintersemester ab 01. Juni bis zum 15. Juli eines Jahres. Bei Interesse wenden Sie sich an die Immatrikulationsverwaltung.
In welches Fachsemester Sie wechseln können, hängt von Ihrem bisherigen Leistungsstand ab. Weisen Sie bisher studierte Module, entsprechende Lerninhalte und -ziele sowie erworbene Credits (i.d.R. 30 Credits pro Semester) nach. Machen Sie detaillierte Angaben über Ihren bisherigen Studienverlauf (Nachweis durch Studienbuch, Leistungsnachweise, Prüfungsergebnisse, Vordiplom sowie Praktikums- und Supervisionsbescheinigungen bzw. Beschreibung der Module, der entsprechenden Lerninhalte und -ziele + Prüfungsnoten und Credits/ Notenspiegel).
Teilen Sie auf dem Antrag Ihr gewünschtes Fachsemester mit. Das Immatrikulationsamt prüft dann anhand der eingereichten Bewerbungen Ihren Leistungsstand und Äquivalenz. Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die entsprechende Kapazität für Hochschulwechsler im angestrebten Fachsemester besteht, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
Nachdem Sie über das Zulassungsverfahren einen Studienplatz bekommen haben, können Sie den Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen innerhalb von zwei Semestern nach Immatrikulation stellen.
Wenn Sie bereits ein grundständiges (Erst-)Studium an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben, zählt ein Studium im B.A. Erziehung und Bildung in der Kindheit als Zweitstudium.
Bitte bewerben Sie sich in den o.g. zwei Schritten und lesen Sie vorher das Merkblatt Zweitstudium auf der Seite der Immatrikulationsverwaltung.
Generell kann eine Gast-/Nebenhörerschaft nur in dem Umfang erteilt werden, wie Plätze im entsprechenden Fachsemester frei werden. Regulär immatrikulierte Studierende haben Vorrang. Sollten Seminare bereits voll belegt sein, steht es den Lehrenden frei, Gast-/Nebenhörer_innen nicht zum Seminar zuzulassen.
Die Beantragung erfolgt im Rahmen der geltenden Regelungen innerhalb der ersten vier Wochen nach Semesterstart (bis Ende April bzw. bis Ende Oktober eines Jahres) bei der Immatrikulationsverwaltung.
Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester und soll 7 Semesterwochenstunden (SWS) nicht überschreiten. Es können nur Seminare belegt werden, wenn es freie Plätze gibt und die Lehrenden dem Antrag zustimmen.
Nebenhörerschaft: Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag gem. § 14 der Satzung für Studienangelegenheiten als Nebenhörer_innen geführt werden.
Nebenhörer_innen sind keine Mitglieder der ASH Berlin, d.h. sie erhalten keinen Studierendenausweis und können keine Studien-Visa beantragen. Diesbezüglich fallen keine Verwaltungsgebühren an, vgl. § 14 Abs. 3 Satzung für Studienangelegenheiten. Nebenhörer_innen müssen mit der Anmeldung an der ASH Berlin eine für das jeweilige Semester gültige Immatrikulationsbescheinigung ihrer Herkunftshochschule vorlegen.
Gasthörerschaft: Die Anmeldung zur Gasthörer_innenschaft gem. § 15 der Satzung für Studienangelegenheiten ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen. Gasthörer_innen haben keinen Studierendenstatus.
Das Vorlesungsverzeichnis (LSF) steht ab ca. Ende August/Mitte September für das kommende Wintersemester und ab Ende Februar/Mitte März für das kommende Sommersemester zur Verfügung. Dort können die Seminare des Studiengangs innerhalb der Präsenzstudienform semesterweise aufgerufen werden.
Das Antragsformular ist (z.B. innerhalb der ersten Seminareinheit) von den Lehrenden persönlich zu unterschreiben. Dann sind die entsprechenden Gebühren zu überweisen und der Antrag bei der Immatrikulationsverwaltung einzureichen.
Der Antrag auf Gast-/Nebenhörerschaft (inklusive Infos über Gebühren)sowie derTeilnahmenachweisist zu finden im Downloadbereich der Immatrikulationsverwaltung.
Im Musterstudienplan können alle Module semesterweise aufgerufen werden. Nach den Semesterwochenstunden (SWS) bemessen sich die zu entrichtenden Gebühren.
Besondere Aufnahmevoraussetzungen gelten darüber hinaus für Antragsteller_innen, die aufgrund eines Antrages auf Gleichstellung eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses (Erzieher_innen, Pädagog_innen) die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auferlegten Anpassungsmaßnahmen absolvieren müssen:
Ausländische Bewerber_innen werden zur Anpassungsmaßnahme nur dann zugelassen, wenn sie den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Es gilt hier als Qualifikationsnachweis das Sprachniveau Level C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Ohne die erforderlichen weiteren Nachweise ist eine Aufnahme als Gasthörerin mit Gleichstellungsantrag bei der Senatsverwaltung nicht möglich.
Ohne deutsche HZB gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie oben dargestellt:
- amtlich beglaubigtes Originalzeugnisses (in Originalsprache) sowie beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung
- Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung: studienberatung@ash-berlin.eu