Zugangsvoraussetzungen

Für eine Bewerbung benötigen Sie einen ersten akademischen Abschluss (Diplom, Magister, Bachelor oder Staatsexamen).

Bewerbung mit 180-Credit-Bachelor

Wenn Sie in Ihrem Erststudium 180 ECTS-Punkte erworben haben, können Sie im Laufe des Studiums weitere 30 Credits nachholen, und somit den Masterabschluss mit 300 ECTS erreichen. Dies geht zum Beispiel durch Anerkennung von erbrachten Leistungen oder durch Belegung ergänzender Lehrveranstaltungen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Masterabschluss mit 270 ECTS zu erzielen. Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an!

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Informationen für BA-Absolvent_innen mit 180 Credits.

Berufserfahrung

Für eine Zulassung ist Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten nötig. Es zählt die Berufserfahrung, die Sie nach dem akademischen Abschluss erworben haben.

Ausführliche Informationen zu den Zugängen finden Sie in der ­­­Zugangs- und Zulassungsordnung.

Bewerber_innen ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss müssen

 

a) eine Hochschulreife, eine einschlägige berufliche Qualifikation sowie eine einschlägige Berufstätigkeit mit einer Dauer von mindestens fünf Jahren nachweisen und eine Eignungsprüfung ablegen.

oder

b) eine berufliche Qualifikation gem. § 11 BerIHG sowie eine einschlägige Berufstätigkeit mit einer Dauer von mindestens fünf Jahren nachweisen und eine Eignungsprüfung ablegen.

Ausführliche Informationen zu den Zugängen finden Sie in der ­­­Zugangs- und Zulassungsordnung.

 

Von Studienbewerber*innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, werden deutsche Sprachkenntnisse verlangt, die zum Studium an einer deutschen Hochschule befähigen. Diese richten sich nach der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse können durch eine der folgenden Prüfungen nachgewiesen werden:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): Gesamtergebnis mindestens DSH-2
  • Test deutsch als Fremdsprache (TestDAF): in allen Teilprüfungen mindestens TDN 4
  • bestandener Prüfungsteil "Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: DSD II
  • bestandenes Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)
  • bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

Bewerbungsfrist

Sie können sich jederzeit bewerben; Bewerbungen werden laufend entgegen genommen.

Der letzte Tag, an dem Bewerbungen angenommen werden, ist jeweils der 15. Februar im Jahr (Ausschlussfrist). Bewerbungen, die danach eingehen werden nur dann berücksichtigt, wenn noch freie Studienplätze vorhanden sind. Die Zulassung zum Studium erfolgt jeweils zum Sommersemester (SoSe). Der offizielle Studienbeginn ist der 01. April.

Auswahlverfahren

Jedes Jahr sind 25 Studienplätze vorhanden.Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Kapazität der zur Verfügung stehenden Studienplätze, greift ein gesondertes Zulassungsverfahren. Für die Zulassung ist dann die Eignung des jeweiligen Bewerbers entscheidend. Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung.

Bei weiteren Fragen zur Zulassung kontaktieren Sie uns gerne.

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Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren besteht aus zwei Schritten:

 

Schritt 1:

Bitte füllen Sie das das Onlineformular aus.

 

Schritt 2:

Bitte schicken Sie uns, als Nachweis für im ersten Schritt gemachten Angaben, folgende Unterlagen vorzugsweise per E-Mail (in einer PDF-Datei) an kinderschutz@ash-berlin.eu oder postalisch zu:

  1. Ausgefüllter Zulassungsantrag
  2. Motivationsschreiben
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Kopie des Abschlusszeugnis oder der Abschlussurkunde des absolvierten Studiums
  5. Nachweis qualifizierter berufspraktischer Erfahrung*  im Umfang von mindestens 12 Monaten
  6. Nachweis der aktuellen beruflichen Tätigkeit

(*Bitte beachten: Es zählt die Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss!

Als Nachweis hierfür werden akzeptiert:

  • Kopie des Arbeitsvertrags,
  • Kopie eines (Zwischen-)Zeugnis,
  • Bestätigungsschreiben der*des Arbeitgeber*in
  • Bei selbstständiger Tätigkeit Bestätigung des Finanzamtes oder Steuerberater*in)

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail (kinderschutz@ash.berlin.eu) oder per Post an:

Alice Salomon Hochschule Berlin

Büro für postgraduale Masterstudiengänge (Raum 343)

z.Hd. Liliana Looks                                                                                                                                     

Alice-Salomon-Platz 5

D-12627 Berlin

 

Hinweise (bei postalischer Bewerbung):

  • Bewerbung bitte nicht geklammert einreichen
  • Bewerbungsunterlagen können nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Alle Daten werden vertraulich behandelt!

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FAQ

Hintergründe für die Entwicklung des weiterbildenden Masterstudiengangs „Kinderschutz“ waren:

  1. Das im Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz und die Verankerung des § 79a im SGB VIII. Mit diesem sind die Aufgaben der Frühen Hilfen und des Kinderschutz um die verpflichtende Gewährleistung einer Qualitätsentwicklung erweitert worden.
  2. Die Ergebnisse des ersten umfassenden Fehlerforschungs- und Qualitätsentwicklungsprojekts im kommunalen Kinderschutz in Deutschland, veröffentlicht in „Aus Fehlern lernen - Qualitätsmanagement im Kinderschutz. Konzepte, Bedingungen, Ergebnisse.“ (Wolff, R. u.a., 2013, Opladen).

An diesen Herausforderungen setzt der bundesweit einzigartige Masterstudiengang „Kinderschutz“ mit der Konzeption der Dialogischen Qualitätsentwicklung an.

Der Master wurde von der ASH Berlin in enger Zusammenarbeit mit dem „Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwickung e.V.“ und einem Netzwerk von Praxispartner_innen entwickelt. Aus dieser Zusammenarbeit ist das Netzwerk „Qualitätsentwicklung in Wissenschaft und Praxis“ (QE-WiPrax) entstanden, das den Studiengang seither begleitet und mitgestaltet.

Ausführliche Informationen zu den Hintergründen der Studiengangsentwicklung finden Sie im Modulhandbuch.

Sie lernen von der Praxis und von der Wissenschaft, Qualität dialogisch zu entwickeln, also den Hilfeprozess gemeinsam mit allen am Hilfeprozess Beteiligten (andere Berufsgruppen und Einrichtungen sowie mit Eltern und Kindern) zu managen.

Der Erwerb praxisbezogener Kompetenzen der Qualitätsentwicklung ist ebenso Bestandteil wie der theoretischer Bezug auf historische Entwicklungen, aktuelle gesellschaftlichen Diskurse sowie Fragen der Professionalisierung Sozialer Arbeit.

Demokratischer Dialog, mehrseitige Partizipation und gegenseitiges Lernen vom Erfolg bestimmen durchgängig das Studienprogramm. Es werden konsequent die Erfahrungen der beruflichen Praxis mit wissenschaftlicher Theorie- und Forschungsentwicklung verknüpft.

Sie werden im Studium dazu befähigt:

  • selbstständig ausgewiesene Methoden der Gefährdungseinschätzung und der Risikoabklärung anzuwenden,
  • notwendige Hilfeprozesse in Zusammenarbeit mit beteiligten Berufsgruppen und betroffenen Familienmitgliedern fundiert einzuleiten,
  • die Akzeptanz der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes vor allem bei den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Eltern zu erhöhen,
  • durch Qualitätsentwicklung gezielt die strukturellen schwierigen Rahmenbedingungen und erheblichen Arbeitsbelastungen im Feld der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes besser zu bewältigen und
  • die Zusammenarbeit in den lokalen Netzwerken Früher Hilfen und des Kinderschutzes nachhaltig zu verbessern.

Der Masterstudiengang ist in vier Studienbereiche mit insgesamt 13 aufeinander aufbauenden Modulen aufgeteilt. In den ersten drei Semestern wird insbesondere grundlegendes Fachwissen und wissenschaftliches Arbeiten vermittelt. Im weiteren Verlauf liegt der Schwerpunkt des Studiums auf den Qualitätsentwicklungs- bzw. Praxisforschungsprojekten (QE/PF-Projekte). Diese werden von Ihnen im 4. und 5. Semester selbstständig durchgeführt und intensiv von qualifizierten Mentor_innen begleitet. Das Studium schließt im 6. Semester mit der Bearbeitung der Master-Thesis ab.

Einen detaillierten Überblick über Verteilung der einzelnen Module finden Sie im Musterstudienplan.

Ja, der 6-semestrige Masterstudiengang ist als Teilzeitstudium konzipiert, um den Studierenden eine gleichzeitige Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Die Präsenz- sowie Online Lehrblöcke finden während der Vorlesungszeit an Freitagen und an Samstagen als Blockveranstaltungen statt.  Eine Anwesenheit an der ASH Berlin an den Präsenzveranstaltungen ist an diesen Tagen an ca. 9 Wochen (vom 1. bis zum 4. Semester) im Semester notwendig. Im 5. Semester sind das 6. Blockveranstaltungen.  Eine Übersicht der Präsenzzeiten findet sich im Downloadbereich.

Zum Studium haben grundsätzlich alle Zugang, die nachweisen können, dass sie:

  1. ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium (Diplom, Magister, Bachelor oder Staatsexamen) erfolgreich abgeschlossen haben, und
  2. daran anschließende, berufspraktische Erfahrung von mind. 12 Monaten gesammelt haben.

Im Laufe des Studiums erwerben Sie 90 Credits.

Wer mit dem Bachelor-Abschluss 180 Credits erworben hat, muss 30 Credits zusätzlich erwerben. Dies kann nach individueller Beratung durch Anerkennung bereits erbrachter Leistungen und/ oder ergänzenden Lehrveranstaltungen geschehen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt für BA-Absolvent_innen mit 180 Credits.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung reichen Sie schriftlich mit folgenden Unterlagen ein: 

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag

  • Abschlusszeugnis des absolvierten Studiengangs (beglaubigte Kopie)

  • Nachweis einer qualifizierten berufspraktischen Erfahrung von nicht unter einem Jahr

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Motivationsschreiben

Wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungen werden jederzeit entgegen genommen. Die Ausschlussfrist ist der 15. Februar eines jeden Jahres. Das Studium beginnt einmal jährlich im April zum Sommersemester.

 

Wo kann ich mich bewerben?

Alice Salomon Hochschule Berlin

Büro für postgraduale Masterstudiengänge

z. Hd. Liliana Looks

Alice-Salomon-Platz 5

D-12627 Berlin

oder per E-Mail an: liliana.looks@ash-berlin.eu

Diese Frage ist relativ schwierig zu beantworten, da sich die Anzahl der Bewerber/-innen von Jahr zu Jahr ändern kann. Zurzeit ist die Chance gut, einen von 25 Studienplätzen zu erhalten.

Faktoren, die die Chancen beeinflussen, sind neben der Anzahl der Bewerbungen auch die „Eignung“ der jeweiligen Bewerber_innen.

Bei mehr Bewerbungen als vorhandenen Studienplätzen entscheidet ein hochschulinternes Auswahlsystem über die Zulassung zum Studium. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach einem bestimmten Punktesystem beurteilt. Bei diesem sind die Berufserfahrung, die Abschlussnote des ersten Studienabschlusses und das Motivationsschreiben entscheidend.

Sie finden eine detailliert Erläuterung des Auswahlverfahrens unter § 5 in der Zugangs- und Zulassungsordnung.

Die Studiengebühren betragen 1450 € pro Semester. Das sind 240 € im Monat oder 8700 € insgesamt. Ratenzahlung kann formlos und unkompliziert beantragt werden.

Zusätzlich zu den Studiengebühren ist jedes Semester die sogenannte Rückmeldegebühr, die die Hochschule erhebt, zu zahlen.

Auf Wunsch ist das sogenannte Semesterticket pro Semester kostenpflichtig erhältlich.

Studierende von Teilzeit-Studiengängen werden in der Regel nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Das gilt auch für Stipendien. Begründet wird das damit, dass während des Studiums ausgeführte berufliche Tätigkeit eine ausreichende finanzielle Versorgung gewährleistet würde. Dass das in der Realität oft anders ist, scheint keine Rolle zu spielen.

Dennoch ermutigen wir alle Studierenden dazu, sich über mögliche Ausnahmeregelungen zu informieren.

Das Studentenwerk Berlin bietet individuelle Beratungen zum BAföG an.

Externe Informationsmöglichkeiten gibt es unter der Webseite:

Weiterbildung.net.

Die Referate der Asten der HUFU und TU-Berlin bieten auch Sprechstunden zur Finanzierung des Studiums an.

Günstige Darlehenskonditionen bietet Ihnen die Studentische Darlehenskasse e.V. Berlin (daka).

Hinweise zu finanziellen Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung finden Sie bei der DGSF.

Ausgaben für die berufliche Weiterbildung sind steuerlich absetzbar, d.h. Sie können die Studiengebühren über die Steuer „zurückbekommen“.

Das Studium wird mit dem akademischen Grad " Master of Arts " (M.A.) abgeschlossen. Damit verbunden ist der Erwerb von 90 Credits nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Der Masterabschluss ist die Voraussetzung für eine anschließende Promotion.

Der Studiengang wurde durch AHPGS begutachtet und durch den Akkreditierungsrat akkreditiert. Der Studiengang ist bis zum 30.09.2028 re-akkreditiert. Die offizielle Re-Akkreditierungsurkunde  finden Sie hier.

Ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium qualifiziert für die Ebene des höheren Dienstes und ist die Basis für eine akademische Laufbahn. Diese wird in der Regel über wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem anschließenden Promotionsverfahren fortgeführt.

Absolvent_innen des Studienganges haben grundsätzlich die Möglichkeit im Hochschulbereich lehrend und forschend tätig zu werden.

Die Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH Berlin) ist Deutschlands älteste und größte akademische Ausbildungseinrichtung in der Sozialen Arbeit. Sie ist als eine der forschungsintensivsten Hochschulen im sozialen Bereich anerkannt und aktiv im Bereich internationaler Zusammenarbeit engagiert. Die ASH Berlin ist zertifiziert als familienfreundliche und gesunde Hochschule. Die ASH Berlin befindet sich in Berlin, einer kulturell lebendigen und weltoffenen Stadt.

Mehr Informationen zur Hochschule entnehmen Sie der Website.

Ja, es findet eine Lehrevaluation pro Semester statt.