Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

An der ASH Berlin können Sie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beantragen, die Sie bereits an einer Hochschule im In- oder Ausland erbracht haben.

Wer kann die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beantragen?

Antragsberechtigt sind Personen, die Studien- und Prüfungsleistungen in folgenden Kontexten erbracht haben:

  • Hochschulwechsel: Leistungen, die vor Beginn des Studiums an der ASH an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erbracht wurden.
  • Studiengangwechsel: Leistungen, die innerhalb der ASH Berlin bei einem Wechsel des Studiengangs erbracht wurden.
  • Mobilitätsphasen: Leistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht wurden.
  • Interdisziplinäre Leistungen: Module oder Lehrveranstaltungen aus anderen Studiengängen, die entweder an der ASH Berlin oder an anderen Hochschulen absolviert wurden.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Beantragung kann grundsätzlich innerhalb von zwei Semestern nach der Immatrikulation an der ASH Berlin bzw. innerhalb von zwei Semestern nach der jeweiligen Leistungserbringung erfolgen. 

Bitte beachten Sie, dass vor der Immatrikulation an der ASH keine Vorabauskünfte zum Umfang der Anerkennung erteilt werden können.

Unter welchen Voraussetzungen werden Leistungen anerkannt?

Die Anerkennung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, sofern hinsichtlich der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen kein wesentlicher Unterschied zu den entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen an der ASH Berlin besteht.

Wie läuft die Antragstellung?

Für ein ordnungsgemäßes Verfahren ist die Einhaltung der folgenden Reihenfolge erforderlich:

  1. Inhaltliche Prüfung (Votum): Legen Sie Ihre Unterlagen zunächst den jeweiligen Modulverantwortlichen zur inhaltlichen Prüfung der Studien- und Prüfungsleistungen vor.
  2. Formelle Antragstellung: Nach Vorliegen des fachlichen Votums reichen Sie den vollständigen Antrag bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Wichtige Formvorschriften:

  • Schriftformerfordernis: Der Antrag muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden. Anträge mit digitalen Unterschriften sind nicht zulässig.

  • Nachweise: Die Studien- und Prüfungsleistungen sind durch Zeugnisse oder Notenspiegel (Transcript of Records) im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie nachzuweisen.

Wie lasse ich Leistungen aus einem Auslandssemester anerkennen?

Vor Antritt eines Auslandssemesters wird in der Regel ein Learning Agreement geschlossen, welches die Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen vorab regelt. 

Bitte beachten Sie, dass es zur vorherigen Überprüfung der Anerkennbarkeit internationaler Studien- und Prüfungsleistungen ein gesondertes Antragsformular gibt. Für Beratung und Informationen wenden Sie sich bitte an das International Office.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beträgt ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen in der Regel ca. acht Wochen.

Downloads und Links

Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Sie haben vor oder während Ihres Studiums bereits Kompetenzen außerhalb eines Hochschulstudiums erworben (z. B. durch Berufstätigkeit, Ausbildungen oder Weiterbildungen)? Unter bestimmten Voraussetzungen können diese auf Ihr Studium angerechnet werden.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann innerhalb von zwei Semestern nach der Immatrikulation an der ASH Berlin bzw. innerhalb von zwei Semestern nach Erwerb der jeweiligen Kompetenz gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass vor der Immatrikulation an der ASH keine Vorabauskünfte zum Umfang der Anerkennung erteilt werden können.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Anrechnung erfüllt sein?

Eine Anrechnung ist möglich, wenn die erworbenen Kompetenzen hinsichtlich Inhalt und Niveau gleichwertig zu den Anforderungen des jeweiligen Moduls an der ASH Berlin sind.

  • Niveau-Check: Die Kompetenzen müssen auf einem fortgeschrittenen Niveau erworben worden sein (gemäß Deutschem Qualifikationsrahmen: DQR-Niveau 6 für Bachelor, DQR-Niveau 7 für Master).
  • Umfang: Maximal 50 % des gesamten Studienumfangs können durch außerhochschulisch erworbene Kompetenzen ersetzt werden (gemäß KMK-Beschluss).

Wie wird die Gleichwertigkeit festgestellt?

Zur Orientierung über das Niveau Ihrer Abschlüsse dient der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR).

Eine Übersicht von zugeordneten Qualifikationen/Qualifikationstypen gem. den DQR-Niveaus finden Sie hier.

Welche Formen der Anrechnung gibt es?

Starten Sie mit mehrjähriger Berufserfahrung oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung ins Studium? Über das individuelle Anrechnungsverfahren können Sie prüfen lassen, ob Ihre bereits erworbenen Kompetenzen Teile Ihres Studiums ersetzen können.

Was wird geprüft?

Ihre Kompetenzen aus Berufstätigkeit sowie Aus- und Weiterbildungen können angerechnet werden, wenn sie den entsprechenden Modulen der ASH Berlin im Wesentlichen entsprechen (Äquivalenzprüfung). Dabei müssen folgende Kriterien gleichwertig sein:

  • Inhalt
  • Niveau
  • Umfang 

Wo wird das Portfolioverfahren angewendet?

In den folgenden Studiengängen erfolgt die individuelle Anrechnung im qualitätssichernden Portfolioverfahren:

Soziale Arbeit, BASA, MVG, MQG, IGO, Bachelor Pflege, EBK, KriDiCo, MQG.

Prozessdarstellung für die individuelle Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (Kernprozess 1: Anrechnung)

Studiengangsspezifische Informationen zum Verfahren der individuellen Anrechnung und zum Portfolioverfahren sowie die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite unter Ihrem jeweiligen Studiengang.

Haben Sie Ihre Ausbildung oder Weiterbildung bei einem internen oder externen Kooperationspartner der ASH Berlin absolviert? Dann profitieren Sie vom pauschalen Anrechnungsverfahren. Da die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse bereits vorab geprüft und positiv festgestellt wurde, entfällt die individuelle Äquivalenzprüfung. Das macht das Verfahren für Sie deutlich schneller.

Prozessdarstellung für die pauschale Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (Kernprozess 2: Anrechnung)

Prozessdarstellung für die pauschale Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (Kernprozess 3: Anrechnung)

Studiengangsspezifische Möglichkeiten der pauschalen Anrechnung, Informationen zum Verfahren sowie die Antragsformulare entnehmen Sie bitte auf dieser Seite unter Ihrem Studiengang.

Welche spezifischen Regelungen gelten für meinen Studiengang?

Sie finden unter Ihrem jeweiligen Studiengang spezifische Informationen zum jeweiligen Verfahren und entsprechende Antragsformulare:

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Phase 1: Vorbereitung und Beratung

  • Beratung: Kontaktieren Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte für eine erste informelle Anfrage (persönlich, telefonisch oder per E-Mail). Hier erhalten Sie allgemeine Infos zum Ablauf.
  • Selbstprüfung: Nutzen Sie die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs (zu finden im Downloadbereich Ihres Studiengangs), um zu prüfen, zu welchen Modulen Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen passen.
  • Zuständigkeiten: Bei Fragen zum Verfahren berät Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte; bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen.

Phase 2: Formelle Antragstellung

Phase 3: Erstellung eines Kompetenz-Portfolios

  • Portfolio-Vorlage: Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit eine Portfolio-Vorlage. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines Kompetenzbogens für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit.
  • Erstellung des Kompetenzbogens: Hier beschreiben Sie Ihre Erfahrungen in einem Dreischritt:

    - Beschreiben: Welche Aktivitäten (z. B. Berufspraxis) passen zum Modul?

    - Analysieren: Inwiefern decken diese Erfahrungen die Kompetenzziele des Moduls ab?

    - Reflektieren: Erläutern Sie dies an einem frei gewählten Praxisbeispiel.

    Nach der Erstellung des Kompetenzbogens reichen Sie diesen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Phase 4: Inhaltliche Prüfung durch die Modulverantwortliche Person

  • Prüfung der Äquivalenz: Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte leitet Ihr vollständiges Portfolio an die jeweilige modulverantwortliche Person weiter.
  • Votum: Die Modulverantwortliche Person prüft inhaltlich, ob Ihre nachgewiesenen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen, und geben ein Votum (Empfehlung zur Anrechnung) ab.

Phase 5: Abschließende formelle Prüfung und Entscheidung

  • Formelle Prüfung: Nachdem die modulverantwortliche Person geprüft hat, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu den beantragten Modulen bzw. Units passen, sichtet die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte das gesamte Portfolio noch einmal. Dabei wird Folgendes geprüft:

    - Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?

    - Wurden alle Fristen und formalen Kriterien der Prüfungsordnung eingehalten?

    - Sind die Unterlagen vollständig für die Übergabe an den Prüfungsausschuss?

  • Beschluss: Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen Person abschließend über Ihren Antrag.
  • Bescheid und Eintragung:  Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Hinweise:

Die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf das Modul "Praktikum und Ausbildungssupervision" richtet sich ausschließlich nach der Praktikumsordnung des Studiengangs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsverwaltung.

Eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf die Projektmodule I und II, die Bachelorarbeit sowie die Feldstudienphase im Modul "Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit" (AZO) ist durch die Prüfungsordnung ausgeschlossen und somit nicht möglich.

Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse

Checkliste: Erfüllt mein Sprachkurs die Kriterien?

Ein Sprachkurs kann angerechnet werden, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.
  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück (gilt für vor dem Studienbeginn an der ASH absolvierte Kurse)

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass die Frist von zwei Semestern nach dem Kompetenzerwerb bzw. nach der Immatrikulation für die Antragstellung einzuhalten ist.

Wenn ein Sprachkurs in zwei Teilkurse gegliedert ist (z.B. A.1.1 und A 1.2 bzw. Grundstufe I und Grundstufe II) müssen beide Kurse für die Erreichung des Sprachniveaus A1 nachgewiesen werden.

Es kann maximal eine der beiden Wahlveranstaltungen durch einen Sprachkurs ersetzt werden.

So stellen Sie den Antrag:

Reichen Sie den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • Ihren LSF-Ausdruck der Belegungsdaten
  • die Originalbescheinigung über Ihre erbrachte Prüfungsleistung im Sprachkurs. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung vom Sprachzentrum im Original unterzeichnet sein muss.

Individuelle Anrechnung: externe Sprachkurse

Nicht alle Sprachkurse können pauschal angerechnet werden. In den folgenden Fällen wenden Sie bitte das individuelle Anrechnungsverfahren an:

  • Externe Kurse: Sprachkurse, die nicht am ASH-Sprachzentrum absolviert wurden.
  • Auslandssemester: Sprachkurse an Partnerhochschulen, die nicht Teil des dortigen regulären Studienprogramms waren (z. B. Kurse an Weiterbildungszentren).

Auch für Sprachkurse, die nicht an der ASH Berlin absolviert wurden, gelten die oben genannten Anrechnungskriterien (siehe unter „Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse“). Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn alle Anforderungen der Checkliste (Prüfungsleistung, Umfang von mind. 50 Std./4 SWS, Niveau mind. A1, Fristen) vollständig erfüllt sind.

Vorgehensweise für individuelle Anrechnung bei externen Sprachkursen:

Um eine individuelle Anrechnung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

- Vorprüfung durch das Sprachzentrum:

Legen Sie zunächst Ihre Nachweise über die extern erbrachte Prüfungsleistung bei Frances Kregler im Sprachzentrum vor. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie dort eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten.

- Antragstellung bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten:

Reichen Sie anschließend folgende Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • den Antrag auf individuelle Anrechnung (im Original),
  • die Bescheinigung des Sprachzentrums (im Original),
  • den Nachweis über die erbrachte Prüfungsleistung des externen Trägers (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie).

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um eine Bearbeitung zu gewährleisten.

Hierfür benötigte Formulare:

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Phase 1: Vorbereitung und Beratung

  • Beratung:  Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Studiengangsleitung über die BASA-Online-Studienberatung unter dem Stichwort „Anrechnung/Anerkennung“. Die Termine werden von der Studiengangskoordination verwaltet.

Phase 2: Formelle Antragstellung

  • Antrag Einreichen: Nach der Beratung mit der Studiengangsleitung können Sie einen Antrag stellen. Bitte verwenden Sie das folgende Antragsformular:

    - Antrag auf individuelle Anrechnung Immatrikulation ab SoSe 2021

    Legen Sie dem Antrag bitte bei: 

    - Einen tabellarischen Lebenslauf.

    - Nachweise zum Kompetenzerwerb (Zertifikate, Zeugnisse) als Kopie. Wichtig: Zur Einsicht müssen die Originale vorgelegt oder amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Phase 3: Erstellung eines Kompetenz-Portfolios

  • Portfolio-Vorlage: Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten für jedes beantragte Modul eine Portfolio-Vorlage. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines Kompetenzbogens. Für jedes Modul, für das eine Anrechnung beantragt wird, ist die Einreichung eines eigenen Kompetenzbogens erforderlich.
  • Erstellung des Kompetenzbogens: Hier beschreiben Sie Ihre Erfahrungen in einem Dreischritt:

    - Beschreiben: Welche Aktivitäten (z. B. Berufspraxis) passen zum Modul?

    - Analysieren: Inwiefern decken diese Erfahrungen die Kompetenzziele des Moduls ab?

    - Reflektieren: Erläutern Sie dies an einem frei gewählten Praxisbeispiel.

    Nach der Erstellung des Kompetenzbogens reichen Sie diesen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Phase 4: Inhaltliche Prüfung durch die Modulverantwortliche Person

  • Prüfung der Äquivalenz: Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte leitet Ihr vollständiges Portfolio an die jeweilige modulverantwortliche Person weiter.
  • Votum: Die Modulverantwortliche Person prüft inhaltlich, ob Ihre nachgewiesenen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen, und geben ein Votum (Empfehlung zur Anrechnung) ab.

Phase 5: Abschließende formelle Prüfung und Entscheidung

  • Formelle Prüfung: Nachdem die modulverantwortliche Person geprüft hat, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu den beantragten Modulen bzw. Units passen, sichtet die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte das gesamte Portfolio noch einmal. Dabei wird Folgendes geprüft:

    - Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?

    - Wurden alle Fristen und formalen Kriterien der Prüfungsordnung eingehalten?

    - Sind die Unterlagen vollständig für die Übergabe an den Prüfungsausschuss?

  • Beschluss: Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen Person abschließend über Ihren Antrag.
  • Bescheid und Eintragung:  Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Hinweis: Ein Portfolio zur Anrechnung der Weiterbildungszertifikate Suchtprävention, Suchtberaterin oder Erlebnispädagogik des ASH-Weiterbildungszentrums muss keinen Kompetenzbogen enthalten. Stattdessen wird der Abschlussbericht des Zertifikatskurses dem Portfolio angefügt.

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie können die individuelle Anrechnung von Teilleistungen (Units/Modulen) beantragen, wenn Sie:

  1. Bereits an der ASH Berlin immatrikuliert sind.
  2. Über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung auf DQR-Niveau 6 verfügen.

Phase 1: Vorbereitung und Beratung

  • Beratung: Kontaktieren Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte für eine erste informelle Anfrage (E-Mail, Telefon oder persönlich).
  • Selbstprüfung: Nutzen Sie die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs (zu finden im Downloadbereich Ihres Studiengangs), um zu prüfen, zu welchen Modulen Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen passen.
  • Zuständigkeiten:

    - Verfahrensfragen: Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte

    - Inhaltliche Fragen: Modulverantwortliche

Phase 2: Formelle Antragstellung

  • Antrag ausfüllen: Wenn die Erfolgsaussichten gut sind, stellen Sie für jedes Modul einen gesonderten Antrag. Bitte wählen Sie das passende Formular:

    - Antrag auf individuelle Anrechnung Präsenzstudienform Immatrikulation ab SoSe 2019

  • Legen Sie dem Antrag bitte bei: 

    - Einen tabellarischen Lebenslauf.

    - Nachweise zum Kompetenzerwerb (Zertifikate, Zeugnisse) als Kopie. Wichtig: Zur Einsicht müssen die Originale vorgelegt oder amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Phase 3: Erstellung eines Kompetenz-Portfolios

  • Portfolio-Vorlage: Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit eine Portfolio-Vorlage. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines Kompetenzbogens für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit.
  • Erstellung des Kompetenzbogens: Hier beschreiben Sie Ihre Erfahrungen in einem Dreischritt:

    - Beschreiben: Welche Aktivitäten (z. B. Berufspraxis) passen zum Modul?

    - Analysieren: Inwiefern decken diese Erfahrungen die Kompetenzziele des Moduls ab?

    - Reflektieren: Erläutern Sie dies an einem frei gewählten Praxisbeispiel.

    Nach der Erstellung des Kompetenzbogens reichen Sie diesen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Phase 4: Inhaltliche Prüfung durch die Modulverantwortliche Person

  • Prüfung der Äquivalenz: Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte leitet Ihr vollständiges Portfolio an die jeweilige modulverantwortliche Person weiter.
  • Votum: Die Modulverantwortliche Person prüft inhaltlich, ob Ihre nachgewiesenen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen, und geben ein Votum (Empfehlung zur Anrechnung) ab.

Phase 5: Abschließende formelle Prüfung und Entscheidung

  • Formelle Prüfung: Nachdem die modulverantwortliche Person geprüft hat, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu den beantragten Modulen bzw. Units passen, sichtet die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte das gesamte Portfolio noch einmal. Dabei wird Folgendes geprüft:

    - Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?

    - Wurden alle Fristen und formalen Kriterien der Prüfungsordnung eingehalten?

    - Sind die Unterlagen vollständig für die Übergabe an den Prüfungsausschuss?

  • Beschluss: Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen Person abschließend über Ihren Antrag.
  • Bescheid und Eintragung:  Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Weitere Informationen zur individuellen Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen → Informationen zur Anrechnung.

Pauschale Anrechnung: Berufliche Qualifikation

Immatrikulierte Studierende können die pauschale Anrechnung von Modulen beantragen, sofern folgende Nachweise vorliegen:

  • Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene, studienrelevante Berufsausbildung gemäß Qualifikationsniveau DQR 6, oder
  • Sie können einen zertifizierten Weiterbildungsabschluss vorweisen, der zuvor von der Hochschule auf die Äquivalenz der Kompetenzen geprüft wurde und nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag und die erforderlichen Nachweise bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Formular: Antrag auf pauschale Anrechnung Präsenzstudienform Immatrikulation ab SoSe2019

Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse

Checkliste: Erfüllt mein Sprachkurs die Kriterien?

Ein Sprachkurs kann angerechnet werden, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.
  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück (gilt für vor dem Studienbeginn an der ASH absolvierte Kurse)

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass die Frist von zwei Semestern nach dem Kompetenzerwerb bzw. nach der Immatrikulation für die Antragstellung einzuhalten ist.

Wenn ein Sprachkurs in zwei Teilkurse gegliedert ist (z.B. A.1.1 und A 1.2 bzw. Grundstufe I und Grundstufe II) müssen beide Kurse für die Erreichung des Sprachniveaus A1 nachgewiesen werden.

So stellen Sie den Antrag:

Reichen Sie den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • Ihren LSF-Ausdruck der Belegungsdaten
  • die Originalbescheinigung über Ihre erbrachte Prüfungsleistung im Sprachkurs. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung vom Sprachzentrum im Original unterzeichnet sein muss.

Individuelle Anrechnung: externe Sprachkurse

Nicht alle Sprachkurse können pauschal angerechnet werden. In den folgenden Fällen wenden Sie bitte das individuelle Anrechnungsverfahren an:

  • Externe Kurse: Sprachkurse, die nicht am ASH-Sprachzentrum absolviert wurden.
  • Auslandssemester: Sprachkurse an Partnerhochschulen, die nicht Teil des dortigen regulären Studienprogramms waren (z. B. Kurse an Weiterbildungszentren).

Auch für Sprachkurse, die nicht an der ASH Berlin absolviert wurden, gelten die oben genannten Anrechnungskriterien (siehe unter „Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse“). Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn alle Anforderungen der Checkliste (Prüfungsleistung, Umfang von mind. 50 Std./4 SWS, Niveau mind. A1, Fristen) vollständig erfüllt sind.

Vorgehensweise für individuelle Anrechnung bei externen Sprachkursen:

Um eine individuelle Anrechnung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

- Vorprüfung durch das Sprachzentrum:

Legen Sie zunächst Ihre Nachweise über die extern erbrachte Prüfungsleistung bei Frances Kregler im Sprachzentrum vor. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie dort eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten.

- Antragstellung bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten:

Reichen Sie anschließend folgende Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • den Antrag auf individuelle Anrechnung (im Original),
  • die Bescheinigung des Sprachzentrums (im Original),
  • den Nachweis über die erbrachte Prüfungsleistung des externen Trägers (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie).

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um eine Bearbeitung zu gewährleisten.

Hierfür benötigtes Formular: Antrag auf individuelle Anrechnung Präsenzstudienform Immatrikulation ab SoSe 2019

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie können die individuelle Anrechnung von Teilleistungen (Units/Modulen) beantragen, wenn Sie:

  1. Bereits an der ASH Berlin immatrikuliert sind.
  2. Über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung auf DQR-Niveau 6 verfügen.

Phase 1: Vorbereitung und Beratung

  • Beratung: Kontaktieren Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte für eine erste informelle Anfrage (E-Mail, Telefon oder persönlich).
  • Selbstprüfung: Nutzen Sie die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs (zu finden im Downloadbereich Ihres Studiengangs), um zu prüfen, zu welchen Modulen Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen passen.
  • Zuständigkeiten:

    - Verfahrensfragen: Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte

    - Inhaltliche Fragen: Modulverantwortliche

Phase 2: Formelle Antragstellung

  • Antrag ausfüllen: Wenn die Erfolgsaussichten gut sind, stellen Sie für jedes Modul einen gesonderten Antrag. 

    - Formular: Antrag auf individuelle Anrechnung (Schwerpunkt LMO) 

  • Legen Sie dem Antrag bitte bei: 

    - Einen tabellarischen Lebenslauf.

    - Nachweise zum Kompetenzerwerb (Zertifikate, Zeugnisse) als Kopie. Wichtig: Zur Einsicht müssen die Originale vorgelegt oder amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Phase 3: Erstellung eines Kompetenz-Portfolios

  • Portfolio-Vorlage: Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit eine Portfolio-Vorlage. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines Kompetenzbogens für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit.
  • Erstellung des Kompetenzbogens: Hier beschreiben Sie Ihre Erfahrungen in einem Dreischritt:

    - Beschreiben: Welche Aktivitäten (z. B. Berufspraxis) passen zum Modul?

    - Analysieren: Inwiefern decken diese Erfahrungen die Kompetenzziele des Moduls ab?

    - Reflektieren: Erläutern Sie dies an einem frei gewählten Praxisbeispiel.

    Nach der Erstellung des Kompetenzbogens reichen Sie diesen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Phase 4: Inhaltliche Prüfung durch die Modulverantwortliche Person

  • Prüfung der Äquivalenz: Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte leitet Ihr vollständiges Portfolio an die jeweilige modulverantwortliche Person weiter.
  • Votum: Die Modulverantwortliche Person prüft inhaltlich, ob Ihre nachgewiesenen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen, und geben ein Votum (Empfehlung zur Anrechnung) ab.

Phase 5: Abschließende formelle Prüfung und Entscheidung

  • Formelle Prüfung: Nachdem die modulverantwortliche Person geprüft hat, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu den beantragten Modulen bzw. Units passen, sichtet die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte das gesamte Portfolio noch einmal. Dabei wird Folgendes geprüft:

    - Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?

    - Wurden alle Fristen und formalen Kriterien der Prüfungsordnung eingehalten?

    - Sind die Unterlagen vollständig für die Übergabe an den Prüfungsausschuss?

  • Beschluss: Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen Person abschließend über Ihren Antrag.
  • Bescheid und Eintragung:  Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Pauschale Anrechnung: Berufliche Qualifikation

Sie können die pauschale Anrechnung von Teilleistungen (Units/Modulen) beantragen, wenn Sie:

  1. Bereits an der ASH Berlin immatrikuliert sind.
  2. Über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung auf DQR-Niveau 6 verfügen.

Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag und die erforderlichen Nachweise bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Formular: Antragsformular für pauschale Anrechnung

 

Weitere Informationen zur individuellen und pauschalen Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen → Informationsblatt zur Anrechnung.

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Phase 1: Vorbereitung und Beratung

  • Beratung: Kontaktieren Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte für eine erste informelle Anfrage (persönlich, telefonisch oder per E-Mail). Hier erhalten Sie allgemeine Infos zum Ablauf.
  • Selbstprüfung: Nutzen Sie die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs (zu finden im Downloadbereich Ihres Studiengangs), um zu prüfen, zu welchen Modulen Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen passen.
  • Zuständigkeiten: Bei Fragen zum Verfahren berät Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte; bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen.

Phase 2: Formelle Antragstellung

  • Antrag einreichen: Wenn die Erfolgsaussichten gut sind, stellen Sie für jedes Modul einen gesonderten Antrag. Bitte füllen Sie das folgende Antragsformular aus:

    - Antrag auf individuelle Anrechnung

  • Legen Sie dem Antrag bitte bei: 

    - Einen tabellarischen Lebenslauf.

    - Nachweise zum Kompetenzerwerb (Zertifikate, Zeugnisse) als Kopie. Wichtig: Zur Einsicht müssen die Originale vorgelegt oder amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Phase 3: Erstellung eines Kompetenz-Portfolios

  • Portfolio-Vorlage: Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit eine Portfolio-Vorlage. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines Kompetenzbogens für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit.
  • Erstellung des Kompetenzbogens: Hier beschreiben Sie Ihre Erfahrungen in einem Dreischritt:

    - Beschreiben: Welche Aktivitäten (z. B. Berufspraxis) passen zum Modul?

    - Analysieren: Inwiefern decken diese Erfahrungen die Kompetenzziele des Moduls ab?

    - Reflektieren: Erläutern Sie dies an einem frei gewählten Praxisbeispiel.

    Nach der Erstellung des Kompetenzbogens reichen Sie diesen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Phase 4: Inhaltliche Prüfung durch die Modulverantwortliche Person

  • Prüfung der Äquivalenz: Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte leitet Ihr vollständiges Portfolio an die jeweilige modulverantwortliche Person weiter.
  • Votum: Die Modulverantwortliche Person prüft inhaltlich, ob Ihre nachgewiesenen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen, und geben ein Votum (Empfehlung zur Anrechnung) ab.

Phase 5: Abschließende formelle Prüfung und Entscheidung

  • Formelle Prüfung: Nachdem die modulverantwortliche Person geprüft hat, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu den beantragten Modulen bzw. Units passen, sichtet die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte das gesamte Portfolio noch einmal. Dabei wird Folgendes geprüft:

    - Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?

    - Wurden alle Fristen und formalen Kriterien der Prüfungsordnung eingehalten?

    - Sind die Unterlagen vollständig für die Übergabe an den Prüfungsausschuss?

  • Beschluss: Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen Person abschließend über Ihren Antrag.
  • Bescheid und Eintragung:  Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse

Checkliste: Erfüllt mein Sprachkurs die Kriterien?

Ein Sprachkurs kann angerechnet werden, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.
  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück (gilt für vor dem Studienbeginn an der ASH absolvierte Kurse)

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass die Frist von zwei Semestern nach dem Kompetenzerwerb bzw. nach der Immatrikulation für die Antragstellung einzuhalten ist.

Wenn ein Sprachkurs in zwei Teilkurse gegliedert ist (z.B. A.1.1 und A 1.2 bzw. Grundstufe I und Grundstufe II) müssen beide Kurse für die Erreichung des Sprachniveaus A1 nachgewiesen werden.

So stellen Sie den Antrag:

Reichen Sie den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • Ihren LSF-Ausdruck der Belegungsdaten
  • die Originalbescheinigung über Ihre erbrachte Prüfungsleistung im Sprachkurs. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung vom Sprachzentrum im Original unterzeichnet sein muss.

Individuelle Anrechnung: externe Sprachkurse

Nicht alle Sprachkurse können pauschal angerechnet werden. In den folgenden Fällen wenden Sie bitte das individuelle Anrechnungsverfahren an:

  • Externe Kurse: Sprachkurse, die nicht am ASH-Sprachzentrum absolviert wurden.
  • Auslandssemester: Sprachkurse an Partnerhochschulen, die nicht Teil des dortigen regulären Studienprogramms waren (z. B. Kurse an Weiterbildungszentren).

Auch für Sprachkurse, die nicht an der ASH Berlin absolviert wurden, gelten die oben genannten Anrechnungskriterien (siehe unter „Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse“). Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn alle Anforderungen der Checkliste (Prüfungsleistung, Umfang von mind. 50 Std./4 SWS, Niveau mind. A1, Fristen) vollständig erfüllt sind.

Vorgehensweise für individuelle Anrechnung bei externen Sprachkursen:

Um eine individuelle Anrechnung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

- Vorprüfung durch das Sprachzentrum:

Legen Sie zunächst Ihre Nachweise über die extern erbrachte Prüfungsleistung bei Frances Kregler im Sprachzentrum vor. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie dort eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten.

- Antragstellung bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten:

Reichen Sie anschließend folgende Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • den Antrag auf individuelle Anrechnung (im Original),
  • die Bescheinigung des Sprachzentrums (im Original),
  • den Nachweis über die erbrachte Prüfungsleistung des externen Trägers (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie).

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um eine Bearbeitung zu gewährleisten.

Hierfür benötigtes Formular: Antrag auf individuelle Anrechnung 

Pauschale Anrechnung: EQML-Weiterbildung

Wenn Sie das Zertifikat „EQML – Europäischer Qualitätsmanagement-Führerschein“ (EQMLplus) beim Career Service der ASH Berlin erworben haben, können Sie sich dieses pauschal mit 5 CP für das Modul 19.4 (Wahlmodul) anrechnen lassen. Dadurch entfallen der Besuch des Moduls sowie die entsprechende Prüfungsleistung.

So stellen Sie den Antrag:

  1. Antragsformular nutzen: Verwenden Sie bitte das offizielle Formular “Antrag auf pauschale Anrechnung EQML.
  2. Nachweise vorbereiten: Sie benötigen Ihr Zertifikat als Nachweis. Diesen können Sie wie folgt einreichen:
    • Als amtlich beglaubigte Kopie per Post.
    • Oder als einfache Kopie, wenn Sie gleichzeitig das Original zur Sichtung vorlegen.
  3. Einreichen: Senden Sie den Antrag und die Nachweise (am besten per Einschreiben) an die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte. 

Hinweis: Da es sich um eine pauschale Anrechnung handelt, ist keine zusätzliche Prüfung der Gleichwertigkeit (Äquivalenzprüfung) nötig.

Ihr Weg zur pauschalen Anrechnung beruflicher Kompetenzen (§ 38 Abs. 5 PflBG)

Wenn Sie bereits eine Ausbildung in der Pflege erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich diese Leistungen pauschal auf Ihr Studium anrechnen lassen. Der Umfang der Anrechnung richtet sich nach dem Zeitpunkt Ihres Studienstarts und Ihrer spezifischen Berufsqualifikation.

Studienstart ab dem Wintersemester 2025/26

Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2025/26 aufnehmen, gelten folgende Anrechnungsmodelle:

  • Generalistische Pflegeausbildung: Absolventen der Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson können insgesamt 89 ECTS-Punkte anrechnen lassen (Module 1, 4, 5, 6, 7, 11, 13, 18 sowie Unit 2 der Module 2 und 3). 

    Download: Antrag auf Anrechnung nach § 38 Abs. 5 PflBG 

  • Kinderkrankenpflege: In der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder als Kinderkrankenschwester/-pfleger erworbene Kompetenzen werden im Umfang von 84 ECTS-Punkten angerechnet (Module 1, 4, 6, 7, 11, 13, 18 sowie Unit 2 der Module 2 und 3). 

    Download: Antrag auf Anrechnung nach § 38 Abs. 5 PflBG 

  • Kranken- oder Altenpflege: Abschlüsse in der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege oder als Krankenschwester/-pfleger ermöglichen eine Anrechnung von 84 ECTS-Punkten (Module 1, 4, 5, 6, 11, 13, 18 sowie Unit 2 der Module 2 und 3). 

    Download: Antrag auf Anrechnung nach § 38 Abs. 5 PflBG 

Reichen Sie bitte das entsprechende Antragsformular im Original zusammen mit Ihrem Ausbildungszeugnis und der staatlichen Anerkennung ein. Die Nachweise müssen entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorliegen. Die Unterlagen können Sie postalisch an die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte senden oder persönlich während der Sprechzeiten abgeben.

Studienstart bis einschließlich Wintersemester 2024

Studierende, die ihr Studium bis zum Wintersemester 2024 begonnen haben, können sich Kompetenzen aus einer abgeschlossenen dreijährigen Pflegefachkraftausbildung pauschal auf die Module 2, 5, 6, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 20 und 21 anrechnen lassen.

Download: Antrag auf Anrechnung nach § 38 Abs. 5 PflBG

Reichen Sie bitte das entsprechende Antragsformular im Original zusammen mit Ihrem Ausbildungszeugnis und der staatlichen Anerkennung ein. Die Nachweise müssen entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorliegen. Die Unterlagen können Sie postalisch an die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte senden oder persönlich während der Sprechzeiten abgeben.

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Relevante berufliche Erfahrungen, Ausbildungen oder Weiterbildungen können auf Antrag im individuellen Anrechnungsverfahren geprüft werden.

Studierende mit erfolgreich abgeschlossener Pflegehelferausbildung, nachgewiesener Praxisbegleitung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in Vollzeit können die individuelle Anrechnung des ersten Praktikums im Portfolioverfahren beantragen. Der Antrag sollte in der ersten Woche nach der Immatrikulation gestellt werden.

Wichtiger Hinweis: Wurde Ihre abgeschlossene Ausbildung in der Pflege bereits pauschal angerechnet, ist ein weiterer Antrag auf individuelle Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen ausgeschlossen.

So funktioniert das individuelle Anrechnungsverfahren:

Phase 1: Vorbereitung und Beratung

  • Beratung: Kontaktieren Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte für eine erste informelle Anfrage (E-Mail, Telefon oder persönlich).
  • Selbstprüfung: Nutzen Sie die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs (zu finden im Downloadbereich Ihres Studiengangs), um zu prüfen, zu welchen Modulen Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen passen.
  • Zuständigkeiten:

    - Verfahrensfragen: Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte

    - Inhaltliche Fragen: Modulverantwortliche Person

Phase 2: Formelle Antragstellung

  • Antrag ausfüllen: Wenn die Erfolgsaussichten gut sind, stellen Sie für jedes Modul einen gesonderten Antrag. 

    - Formular: Antrag auf individuelle Anrechnung (Studienstart bis einschließlich Wintersemester 2024)

  • Legen Sie dem Antrag bitte bei: 

    - Einen tabellarischen Lebenslauf.

    - Nachweise zum Kompetenzerwerb (Zertifikate, Zeugnisse) als Kopie. Wichtig: Zur Einsicht müssen die Originale vorgelegt oder amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Phase 3: Erstellung eines Kompetenz-Portfolios

  • Portfolio-Vorlage: Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit eine Portfolio-Vorlage. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines Kompetenzbogens für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit.
  • Erstellung des Kompetenzbogens: Hier beschreiben Sie Ihre Erfahrungen in einem Dreischritt:

    - Beschreiben: Welche Aktivitäten (z. B. Berufspraxis) passen zum Modul?

    - Analysieren: Inwiefern decken diese Erfahrungen die Kompetenzziele des Moduls ab?

    - Reflektieren: Erläutern Sie dies an einem frei gewählten Praxisbeispiel.

    Nach der Erstellung des Kompetenzbogens reichen Sie diesen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Phase 4: Inhaltliche Prüfung durch die Modulverantwortliche Person

  • Prüfung der Äquivalenz: Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte leitet Ihr vollständiges Portfolio an die jeweilige modulverantwortliche Person weiter.
  • Votum: Die Modulverantwortliche Person prüft inhaltlich, ob Ihre nachgewiesenen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen, und geben ein Votum (Empfehlung zur Anrechnung) ab.

Phase 5: Abschließende formelle Prüfung und Entscheidung

  • Formelle Prüfung: Nachdem die modulverantwortliche Person geprüft hat, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu den beantragten Modulen bzw. Units passen, sichtet die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte das gesamte Portfolio noch einmal. Dabei wird Folgendes geprüft:

    - Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?

    - Wurden alle Fristen und formalen Kriterien der Prüfungsordnung eingehalten?

    - Sind die Unterlagen vollständig für die Übergabe an den Prüfungsausschuss?

  • Beschluss: Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen Person abschließend über Ihren Antrag.
  • Bescheid und Eintragung:  Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Hinweis: Das Antragsformular für die individuelle Anrechnung für immatrikulierte Studierende ab dem Wintersemester 2025/26 wird zeitnah hier veröffentlicht.

Anrechnung im Studiengang PT/ET PQS

Im Studiengang PT/ET PQS sind sowohl individuelle als auch pauschale Anrechnungen außerhochschulisch erworbener Kompetenzen und Qualifikationen möglich.

Individuelle Anrechnung beruflicher Qualifikationen

Haben Sie bereits Kompetenzen außerhalb der Hochschule erworben (z. B. durch Berufstätigkeit oder Fortbildungen)? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Anrechnung dieser Kompetenzen für Ihr Studium beantragen.

Bitte gehen Sie in folgenden Schritten vor:

  • Orientierung: Schauen Sie in das Modulhandbuch Ihres Studiengangs. Vergleichen Sie Ihre bisherigen Kompetenzen mit den jeweiligen Modulinhalten: Wo gibt es große Überschneidungen? Sie können sich auch bei den jeweiligen Modulverantwortlichen inhaltlich beraten lassen. 

    Bitte beachten Sie, dass Ihre erworbenen Kompetenzen dem DQR-Niveau 6 entsprechen müssen.

  • Vorbereitung:

    - Antrag ausfüllen: Füllen Sie bitte den Antrag auf individuelle Anrechnung aus.

    - Kompetenzbogen: Erstellen Sie pro Modul einen Kompetenzbogen. Stellen Sie darin dar, warum Ihre bisherigen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen.

    - Nachweise: Legen Sie Zeugnisse oder Zertifikate bereit, die Ihre Angaben belegen.

  • Einreichung: Geben Sie Ihren Antrag zusammen mit dem Kompetenzbogen und den Nachweisen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ab.

Hinweis zu Ihren Nachweisen: Bitte reichen Sie Ihre Zeugnisse als Kopie ein. Bringen Sie zur Abgabe die Originale mit, damit ein kurzer Abgleich der Kopien erfolgen kann. Alternativ können Sie direkt amtlich beglaubigte Kopien einreichen.

Ihr Antrag wird im Anschluss zur inhaltlichen Prüfung an die modulverantwortliche Person weitergeleitet. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen abschließend über Ihren Antrag.

Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse

Checkliste: Erfüllt mein Sprachkurs die Kriterien?

Ein Sprachkurs kann angerechnet werden, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.
  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück (gilt für vor dem Studienbeginn an der ASH absolvierte Kurse)

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass die Frist von zwei Semestern nach dem Kompetenzerwerb bzw. nach der Immatrikulation für die Antragstellung einzuhalten ist.

Wenn ein Sprachkurs in zwei Teilkurse gegliedert ist (z.B. A.1.1 und A 1.2 bzw. Grundstufe I und Grundstufe II) müssen beide Kurse für die Erreichung des Sprachniveaus A1 nachgewiesen werden.

So stellen Sie den Antrag:

Reichen Sie den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • Ihren LSF-Ausdruck der Belegungsdaten
  • die Originalbescheinigung über Ihre erbrachte Prüfungsleistung im Sprachkurs. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung vom Sprachzentrum im Original unterzeichnet sein muss.

Individuelle Anrechnung: externe Sprachkurse

Nicht alle Sprachkurse können pauschal angerechnet werden. In den folgenden Fällen wenden Sie bitte das individuelle Anrechnungsverfahren an:

  • Externe Kurse: Sprachkurse, die nicht am ASH-Sprachzentrum absolviert wurden.
  • Auslandssemester: Sprachkurse an Partnerhochschulen, die nicht Teil des dortigen regulären Studienprogramms waren (z. B. Kurse an Weiterbildungszentren).

Auch für Sprachkurse, die nicht an der ASH Berlin absolviert wurden, gelten die oben genannten Anrechnungskriterien (siehe unter „Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse“). Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn alle Anforderungen der Checkliste (Prüfungsleistung, Umfang von mind. 50 Std./4 SWS, Niveau mind. A1, Fristen) vollständig erfüllt sind.

Vorgehensweise für individuelle Anrechnung bei externen Sprachkursen:

Um eine individuelle Anrechnung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

- Vorprüfung durch das Sprachzentrum:

Legen Sie zunächst Ihre Nachweise über die extern erbrachte Prüfungsleistung bei Frances Kregler im Sprachzentrum vor. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie dort eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten.

- Antragstellung bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten:

Reichen Sie anschließend folgende Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • den Antrag auf individuelle Anrechnung (im Original),
  • die Bescheinigung des Sprachzentrums (im Original),
  • den Nachweis über die erbrachte Prüfungsleistung des externen Trägers (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie).

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um eine Bearbeitung zu gewährleisten.

Hierfür benötigtes Formular: Antrag auf individuelle Anrechnung von Sprachkursen 

Pauschale Anrechnung: EQML-Kurs

Im Studiengang PT/ET PQS können Sie sich den „EQML – Europäischen Qualitätsmanagement-Führerschein“ (EQMLplus-Zertifikat), angeboten vom Career Service der ASH Berlin pauschal auf das Modul ID_WM2 (Wahlmodul 2) anrechnen lassen.

Bitte reichen Sie das folgende Antragsformular zusammen mit Ihren Nachweisen (im Original und in Kopie) bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

Anrechnung im Studiengang PT/ET Addis

Pauschale Anrechnung der Berufsausbildung

Für Studierende in den Studiengängen Physio- und Ergotherapie (Addis) ist die Anrechnung der staatlich anerkannten Ausbildung wie folgt geregelt:

  • Umfang der Anrechnung: Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls „Berufsbezogene Reflexion“ werden pauschal 90 ECTS-Punkte für die Ausbildung angerechnet.
  • Verfahren: Die Anrechnung erfolgt automatisch. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
  • Anrechnungshöchstgrenze: Mit der Anrechnung von 90 ECTS-Punkten ist die gesetzliche Maximalgrenze für Anrechnungen (50 % der insgesamt im Studium zu erwerbenden Leistungspunkte) erreicht. Weitere Anrechnungen über die Ausbildung hinaus sind daher ausgeschlossen.

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Phase 1: Vorbereitung und Beratung

  • Beratung: Kontaktieren Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte für eine erste informelle Anfrage (persönlich, telefonisch oder per E-Mail). Hier erhalten Sie allgemeine Infos zum Ablauf.
  • Selbstprüfung: Nutzen Sie die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs (zu finden im Downloadbereich Ihres Studiengangs), um zu prüfen, zu welchen Modulen Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen passen.
  • Zuständigkeiten: Bei Fragen zum Verfahren berät Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte; bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen.

Phase 2: Formelle Antragstellung

  • Antrag einreichen: Wenn die Erfolgsaussichten gut sind, stellen Sie für jedes Modul einen gesonderten Antrag. Bitte füllen Sie das folgende Antragsformular aus:

    - Antrag auf individuelle Anrechnung für Immatrikulation ab WiSe 2021_2022 

    Legen Sie dem Antrag bitte bei: 

    - Einen tabellarischen Lebenslauf.

    - Nachweise zum Kompetenzerwerb (Zertifikate, Zeugnisse) als Kopie. Wichtig: Zur Einsicht müssen die Originale vorgelegt oder amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Phase 3: Erstellung eines Kompetenz-Portfolios

  • Portfolio-Vorlage: Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit eine Portfolio-Vorlage. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines Kompetenzbogens für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit.
  • Erstellung des Kompetenzbogens: Hier beschreiben Sie Ihre Erfahrungen in einem Dreischritt:

    - Beschreiben: Welche Aktivitäten (z. B. Berufspraxis) passen zum Modul?

    - Analysieren: Inwiefern decken diese Erfahrungen die Kompetenzziele des Moduls ab?

    - Reflektieren: Erläutern Sie dies an einem frei gewählten Praxisbeispiel.

    Nach der Erstellung des Kompetenzbogens reichen Sie diesen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Phase 4: Inhaltliche Prüfung durch die Modulverantwortliche Person

  • Prüfung der Äquivalenz: Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte leitet Ihr vollständiges Portfolio an die jeweilige modulverantwortliche Person weiter.
  • Votum: Die Modulverantwortliche Person prüft inhaltlich, ob Ihre nachgewiesenen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen, und geben ein Votum (Empfehlung zur Anrechnung) ab.

Phase 5: Abschließende formelle Prüfung und Entscheidung

  • Formelle Prüfung: Nachdem die modulverantwortliche Person geprüft hat, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu den beantragten Modulen bzw. Units passen, sichtet die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte das gesamte Portfolio noch einmal. Dabei wird Folgendes geprüft:

    - Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?

    - Wurden alle Fristen und formalen Kriterien der Prüfungsordnung eingehalten?

    - Sind die Unterlagen vollständig für die Übergabe an den Prüfungsausschuss?

  • Beschluss: Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen Person abschließend über Ihren Antrag.
  • Bescheid und Eintragung:  Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Haben Sie bereits Kompetenzen außerhalb der Hochschule erworben (z. B. durch Berufstätigkeit oder Fortbildungen)? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Anrechnung dieser Kompetenzen für Ihr Studium beantragen.

Bitte gehen Sie in folgenden Schritten vor:

  • Orientierung: Schauen Sie in das Modulhandbuch Ihres Studiengangs. Vergleichen Sie Ihre bisherigen Kompetenzen mit den jeweiligen Modulinhalten: Wo gibt es große Überschneidungen? Sie können sich auch bei den jeweiligen Modulverantwortlichen inhaltlich beraten lassen. 

    Bitte beachten Sie, dass Ihre erworbenen Kompetenzen dem DQR-Niveau 7 entsprechen müssen.

  • Vorbereitung:

    - Antrag ausfüllen: Füllen Sie bitte den Antrag auf individuelle Anrechnung aus.

    - Kompetenzbogen: Erstellen Sie pro Modul einen Kompetenzbogen. Stellen Sie darin dar, warum Ihre bisherigen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen.

    - Nachweise: Legen Sie Zeugnisse oder Zertifikate bereit, die Ihre Angaben belegen.

  • Einreichung: Geben Sie Ihren Antrag zusammen mit dem Kompetenzbogen und den Nachweisen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ab.

Hinweis zu Ihren Nachweisen: Bitte reichen Sie Ihre Zeugnisse als Kopie ein. Bringen Sie zur Abgabe die Originale mit, damit ein kurzer Abgleich der Kopien erfolgen kann. Alternativ können Sie direkt amtlich beglaubigte Kopien einreichen.

Ihr Antrag wird im Anschluss zur inhaltlichen Prüfung an die modulverantwortliche Person weitergeleitet. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen abschließend über Ihren Antrag.

Pauschale Anrechnung

Im Masterstudiengang "Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Sozialpädagogik (M.A.)" immatrikulierte Studierende können sich folgende absolvierte Zertifikatskurse pauschal auf das Modul 6: Wahlmodul anrechnen lassen:

So stellen Sie Ihren Antrag:

Bitte reichen Sie das für Sie passende Antragsformular zusammen mit Ihren Nachweisen (im Original und in Kopie) bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Phase 1: Vorbereitung und Beratung

  • Beratung: Kontaktieren Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte für eine erste informelle Anfrage (persönlich, telefonisch oder per E-Mail). Hier erhalten Sie allgemeine Infos zum Ablauf.
  • Selbstprüfung: Nutzen Sie die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs (zu finden im Downloadbereich Ihres Studiengangs), um zu prüfen, zu welchen Modulen Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen passen.
  • Zuständigkeiten: Bei Fragen zum Verfahren berät Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte; bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen.

Phase 2: Formelle Antragstellung

  • Antrag Einreichen: Wenn die Erfolgsaussichten gut sind, stellen Sie für jedes Modul einen gesonderten Antrag. Bitte füllen Sie das folgende Antragsformular aus:

    - Antrag auf individuelle Anrechnung 

    Legen Sie dem Antrag bitte bei: 

    - Einen tabellarischen Lebenslauf.

    - Nachweise zum Kompetenzerwerb (Zertifikate, Zeugnisse) als Kopie. Wichtig: Zur Einsicht müssen die Originale vorgelegt oder amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Phase 3: Erstellung eines Kompetenz-Portfolios

  • Portfolio-Vorlage: Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit eine Portfolio-Vorlage. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines Kompetenzbogens für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit.
  • Erstellung des Kompetenzbogens: Hier beschreiben Sie Ihre Erfahrungen in einem Dreischritt:

    - Beschreiben: Welche Aktivitäten (z. B. Berufspraxis) passen zum Modul?

    - Analysieren: Inwiefern decken diese Erfahrungen die Kompetenzziele des Moduls ab?

    - Reflektieren: Erläutern Sie dies an einem frei gewählten Praxisbeispiel.

    Nach der Erstellung des Kompetenzbogens reichen Sie diesen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Phase 4: Inhaltliche Prüfung durch die Modulverantwortliche Person

  • Prüfung der Äquivalenz: Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte leitet Ihr vollständiges Portfolio an die jeweilige modulverantwortliche Person weiter.
  • Votum: Die Modulverantwortliche Person prüft inhaltlich, ob Ihre nachgewiesenen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen, und geben ein Votum (Empfehlung zur Anrechnung) ab.

Phase 5: Abschließende formelle Prüfung und Entscheidung

  • Formelle Prüfung: Nachdem die modulverantwortliche Person geprüft hat, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu den beantragten Modulen bzw. Units passen, sichtet die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte das gesamte Portfolio noch einmal. Dabei wird Folgendes geprüft:

    - Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?

    - Wurden alle Fristen und formalen Kriterien der Prüfungsordnung eingehalten?

    - Sind die Unterlagen vollständig für die Übergabe an den Prüfungsausschuss?

  • Beschluss: Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen Person abschließend über Ihren Antrag.
  • Bescheid und Eintragung:  Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Ihr Weg zur individuellen Anrechnung

Phase 1: Vorbereitung und Beratung

  • Beratung: Kontaktieren Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte für eine erste informelle Anfrage (persönlich, telefonisch oder per E-Mail). Hier erhalten Sie allgemeine Infos zum Ablauf.
  • Selbstprüfung: Nutzen Sie die Modulbeschreibung Ihres Studiengangs (zu finden im Downloadbereich Ihres Studiengangs), um zu prüfen, zu welchen Modulen Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen passen.
  • Zuständigkeiten: Bei Fragen zum Verfahren berät Sie die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte; bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen.

Phase 2: Formelle Antragstellung

Phase 3: Erstellung eines Kompetenz-Portfolios

  • Portfolio-Vorlage: Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit eine Portfolio-Vorlage. Diese enthält alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines Kompetenzbogens für jedes beantragte Modul bzw. jede Unit.
  • Erstellung des Kompetenzbogens: Hier beschreiben Sie Ihre Erfahrungen in einem Dreischritt:

    - Beschreiben: Welche Aktivitäten (z. B. Berufspraxis) passen zum Modul?

    - Analysieren: Inwiefern decken diese Erfahrungen die Kompetenzziele des Moduls ab?

    - Reflektieren: Erläutern Sie dies an einem frei gewählten Praxisbeispiel.

    Nach der Erstellung des Kompetenzbogens reichen Sie diesen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Phase 4: Inhaltliche Prüfung durch die Modulverantwortliche Person

  • Prüfung der Äquivalenz: Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte leitet Ihr vollständiges Portfolio an die jeweilige modulverantwortliche Person weiter.
  • Votum: Die Modulverantwortliche Person prüft inhaltlich, ob Ihre nachgewiesenen Kompetenzen den Lernzielen des Moduls entsprechen, und geben ein Votum (Empfehlung zur Anrechnung) ab.

Phase 5: Abschließende formelle Prüfung und Entscheidung

  • Formelle Prüfung: Nachdem die modulverantwortliche Person geprüft hat, ob Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu den beantragten Modulen bzw. Units passen, sichtet die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte das gesamte Portfolio noch einmal. Dabei wird Folgendes geprüft:

    - Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?

    - Wurden alle Fristen und formalen Kriterien der Prüfungsordnung eingehalten?

    - Sind die Unterlagen vollständig für die Übergabe an den Prüfungsausschuss?

  • Beschluss: Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen Person abschließend über Ihren Antrag.
  • Bescheid und Eintragung:  Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse

Checkliste: Erfüllt mein Sprachkurs die Kriterien?

Ein Sprachkurs kann angerechnet werden, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.
  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück (gilt für vor dem Studienbeginn an der ASH absolvierte Kurse)

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass die Frist von zwei Semestern nach dem Kompetenzerwerb bzw. nach der Immatrikulation für die Antragstellung einzuhalten ist.

Wenn ein Sprachkurs in zwei Teilkurse gegliedert ist (z.B. A.1.1 und A 1.2 bzw. Grundstufe I und Grundstufe II) müssen beide Kurse für die Erreichung des Sprachniveaus A1 nachgewiesen werden.

So stellen Sie den Antrag:

Reichen Sie den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • Ihren LSF-Ausdruck der Belegungsdaten
  • die Originalbescheinigung über Ihre erbrachte Prüfungsleistung im Sprachkurs. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung vom Sprachzentrum im Original unterzeichnet sein muss.

Individuelle Anrechnung: externe Sprachkurse

Nicht alle Sprachkurse können pauschal angerechnet werden. In den folgenden Fällen wenden Sie bitte das individuelle Anrechnungsverfahren an:

  • Externe Kurse: Sprachkurse, die nicht am ASH-Sprachzentrum absolviert wurden.
  • Auslandssemester: Sprachkurse an Partnerhochschulen, die nicht Teil des dortigen regulären Studienprogramms waren (z. B. Kurse an Weiterbildungszentren).

Auch für Sprachkurse, die nicht an der ASH Berlin absolviert wurden, gelten die oben genannten Anrechnungskriterien (siehe unter „Pauschale Anrechnung: ASH-Sprachkurse“). Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn alle Anforderungen der Checkliste (Prüfungsleistung, Umfang von mind. 50 Std./4 SWS, Niveau mind. A1, Fristen) vollständig erfüllt sind.

Vorgehensweise für individuelle Anrechnung bei externen Sprachkursen:

Um eine individuelle Anrechnung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

- Vorprüfung durch das Sprachzentrum:

Legen Sie zunächst Ihre Nachweise über die extern erbrachte Prüfungsleistung bei Frances Kregler im Sprachzentrum vor. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie dort eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten.

- Antragstellung bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten:

Reichen Sie anschließend folgende Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

  • den Antrag auf individuelle Anrechnung (im Original),
  • die Bescheinigung des Sprachzentrums (im Original),
  • den Nachweis über die erbrachte Prüfungsleistung des externen Trägers (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie).

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um eine Bearbeitung zu gewährleisten.

Hierfür benötigte Formulare:

Pauschale Anrechnung: EQML und Care/Case-Management

Studierende im Masterstudiengang Management und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (M.Sc.) haben die Möglichkeit, sich bestimmte Zertifikatskurse direkt für das Studium anrechnen zu lassen.

Welche Zertifikate werden anerkannt?

Sie können sich einen der folgenden Kurse für das Modul 8.2 (Wahlpflichtmodul) anrechnen lassen:

  • Care and Case Management (Zentrum für Weiterbildung der ASH Berlin)
  • EQML – Europäischer Qualitätsmanagement-Führerschein (Career Service der ASH Berlin)

So reichen Sie den Antrag ein:

  1. Nutzen Sie das Formular: Antrag auf pauschale Anrechnung EQML_Care_Case.
  2. Nachweise vorbereiten: Sie benötigen Ihr Zertifikat als Nachweis. Diesen können Sie wie folgt einreichen:
    1. Als amtlich beglaubigte Kopie per Post.
    2. Oder als einfache Kopie, wenn Sie gleichzeitig das Original zur Sichtung vorlegen.
  3. Einreichen: Senden Sie den Antrag und die Nachweise (am besten per Einschreiben) an die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte.