Informationen zum Erasmus+ Programm für Praktika in Europa

Unter dem Motto „Enriching lives, opening minds“ stärkt Erasmus+ die europaweite Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen. Erasmus+ fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten Förderung erhalten.

Bereits seit 1988 nimmt die ASH Berlin am Erasmus+ Programm teil. Mit Beginn des Wintersemesters 2022/23 startet die neue Erasmus-Programmgeneration Erasmus+ (2021-27). Im Frühjahr 2021 wurde der ASH Berlin die European Charter for Higher Education (ECHE) verliehen, die zur Teilnahme an der aktuellen Generation berechtigt. Im Erasmus Policy Statement sind Strategie, Ziele und Prioritäten der ASH Berlin für ihre Erasmus-Aktivitäten im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027 beschrieben.

Erasmus+ – Leistungen

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden + Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Monatlicher Zuschuss von bis zu 600 Euro im Monat 
  • zusätzliche finanzielle Unterstützung für  Studierende mit sog. geringeren Chancen ("fewer opportunities", z.B. Studierende mit Kind(ern), chronischen Krankheiten oder Behinderungen, erwerbstätige Studierende oder Studierende, die Erstakademiker_innen sind)
  • zusätzliche finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige An- und Rückreise an den Studienort ("green travel")
  • Die Erasmus Student Charta informiert über Rechte und Pflichten von Studierenden bzgl. der Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen.

Höhe der Mobilitätszuschüsse
Der Mobilitätszuschuss soll die erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland ausgleichen. Die Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses erfolgt nach durch den DAAD festgelegten Ländergruppen. Grundlage der Berechnung bilden die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten des Aufenthaltslandes. Die monatlichen Raten werden in jedem Jahr auf Grundlage der aktuellen Fördersumme neu berechnet und können daher vom Vorjahr abweichen.

  • 750 € / Monat für Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden (sowie Vereinigtes Königreich, weitere Informationen dazu: siehe unten)
  • 690 € / Monat für Ländergruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • 630 € / Monat für Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Studierende können für eine nachhaltige An- und Rückreise an den Praktikumsort ("Green Travel") eine Zusatzförderung beantragen. Nachhaltiges Reisen beinhaltet Reisen mit dem Zug, dem Bus, als Fahrgemeinschaft, dem Fahrrad oder zu Fuß und es muss der überwiegende Teil der Reisestrecke (d.h. von mehr als 50%) auf diese Art und Weise zurückgelegt werden. 

Für "Green Travel" können einmalig 50 EUR beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen, sofern sich Ihre Reisezeit aufgrund des nachhaltigen Verkehrsmittels verlängert. Pro Fahrt können Sie ab 4 Stunden Reisezeit 1 zusätzlichen Tag und ab 8 Stunden Reisezeit 2 zusätzliche Tage beantragen. Die Anzahl der zusätzlich benötigten Reisetage tragen Sie direkt bei der Beantragung in das dazugehörige Formular ein.  

Wie beantrage ich den Zuschuss? Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf das Erasmus-Praktikumsstipendium, ist die Beantragung eines "green travel" Zuschusses Teil des regulären Prozesses der Stipendienvergabe.  Wichtig: mit der Beantragung dieses Zuschusses verpflichten Sie sich, die Original-Nachweise der nachhaltigen An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und diese auf Anfrage im International Office der ASH Berlin zur Prüfung einzureichen!

Für Studierende mit sog. geringeren Chancen ("Fewer Opportunities") ist es möglich, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ("Social Top Up") von 250 EUR monatlich zu beantragen. Teilnehmende mit geringeren Chancen sind:

  • Studierende mit Behinderung
    • ab GdB 20 
    • Sollten Sie eine nachgewiesene Behinderung haben, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, aber über keinen Behindertenausweis verfügen, kontaktieren Sie uns bitte unter auslandspraktikum@ash-berlin.eu.
  • Studierende mit chronischer Erkrankung 
    • Chronische Erkrankung, die zu einem finanziellem Mehrbedarf im Ausland führt
  • Studierende mit Kind(ern)
    • Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Die Zuschusshöhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder.
  • Erstakademiker_innen
    • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademischen Abschluss (d.h. beide Elternteile dürfen keinen Abschluss einer FH/TH oder Universität oder einer Berufsakademie haben. Auch ausländische Studienabschlüsse zählen dazu, unabhängig davon, ob diese in Deutschland anerkannt werden oder nicht). Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt oder aufgewachsen ist.
  • Erwerbstätige Studierende
    • Die Erwerbstätigkeit muss in einem Zeitraum von 9 Monaten vor Ausreise mind. 6 Monate fortlaufend ausgeübt worden sein.
    • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
    • Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
    • Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt. 

Wie beantrage ich den Zuschuss? Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf das Erasmus-Praktikumsstipendium ist die Beantragung eines "social top ups" Teil des regulären Prozesses der Stipendienvergabe.  Wichtig: Mit der Beantragung dieses Zuschusses verpflichten Sie sich  - je nach Art des Zuschusses - entweder direkt beim Einreichen des Antrags oder bis zu 5 Jahre lang auf Anfrage entsprechende Nachweise im International Office der ASH Berlin zur Prüfung einzureichen. 

Aufenthalts- und Förderdauer können voneinander abweichen.

Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus-Aufenthalt für mindestens 2 und maximal 12 Monate absolviert haben. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits ausgezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen.

Für Praktika in der Schweiz können leider keine Erasmus+ Stipendien vergeben werden. In der Regel werden Praktika in der Schweiz aber vergütet. Zusätzlich können sich Studierende, die ein Praktikum in der Schweiz absolvieren möchten, für ein PROMOS-Teilstipendium bewerben. 


Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf den Seiten des DAAD. Praktische Informationen zum Erasmus+ Auslandsaufenthalt gibt es hier.

Erasmus+ Stipendien für Aufenthalte im Vereinigten Königreich (UK)

Auch wenn das Vereinigte Königreich (UK) seit dem Brexit kein direktes Erasmus+ Programmland mehr ist, kann für Praktikumsaufenthalte dort dennoch eine begrenzte Anzahl an Erasmus+ Stipendien vergeben werden ("Internationale Dimension"). Es werden die Fördersätze der Ländergruppe 1 bezahlt (mehr Informationen zu den Fördersätzen und Ländergruppen: siehe oben). Achtung: für Praktikumsaufenthalte in Großbritannien müssen Studierende ein Visum beantragen. Praktikaaufenthalte ins Vereinigte Königreich können nur gefördert werden, sofern die aufnehmende Einrichtung selbst über eine Lizenz verfügt, ein sogenanntes Certificate of sponsorship auszustellen.

Sofern Studierende kein Erasmus+ Stipendium erhalten, ist es wiederum möglich, sich für ein PROMOS-Teilstipendium bewerben. 

Zusätzliche Informationen vom DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die nationale Erasmus+ Agentur in Deutschland. Der DAAD bietet auch eine Informationsplattform mit Erfahrungsberichten, Online-Trainings, Tipps und Links zur Vorbereitung des Studiums und Praktikums im europäischen Ausland.