Informationen zum Erasmus+ Programm für Praktika in Europa
Unter dem Motto „Enriching lives, opening minds“ stärkt Erasmus+ die europaweite Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen. Erasmus+ fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten Förderung erhalten.
Bereits seit 1988 nimmt die ASH Berlin am Erasmus+ Programm teil. Mit Beginn des Wintersemesters 2022/23 startet die neue Erasmus-Programmgeneration Erasmus+ (2021-27). Im Frühjahr 2021 wurde der ASH Berlin die European Charter for Higher Education (ECHE) verliehen, die zur Teilnahme an der aktuellen Generation berechtigt. Im Erasmus Policy Statement sind Strategie, Ziele und Prioritäten der ASH Berlin für ihre Erasmus-Aktivitäten im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027 beschrieben.
Erasmus+ – Leistungen
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden + Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Finanzieller monatlicher Zuschuss
- zusätzliche finanzielle Unterstützung für Studierende mit sog. geringeren Chancen ("fewer opportunities", z.B. Studierende mit Kind(ern), chronischen Krankheiten oder Behinderungen, erwerbstätige Studierende oder Studierende, die Erstakademiker_innen sind)
- zusätzliche finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige An- und Rückreise an den Studienort ("green travel")
- Die Erasmus Student Charta informiert über Rechte und Pflichten von Studierenden bzgl. der Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen.
Höhe der Mobilitätszuschüsse
Der Mobilitätszuschuss soll die erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland ausgleichen. Die Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses erfolgt nach durch den DAAD festgelegten Ländergruppen. Grundlage der Berechnung bilden die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten des Aufenthaltslandes. Die monatlichen Raten werden in jedem Jahr auf Grundlage der aktuellen Fördersumme neu berechnet und können daher vom Vorjahr abweichen.
- 750 € / Monat für Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden (sowie Vereinigtes Königreich, weitere Informationen dazu: siehe unten)
- 690 € / Monat für Ländergruppe 2: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
Studierende erhalten:
- 79 EUR/Tag für die ersten 14 Tage der physischen Mobilität
- 56 EUR/Tag ab dem 15. bis maximal 30. Tag
Zusatzförderung für Teilnehmende mit Fewer Opportunities:
- 100 EUR bei Aufenthalten von 5–14 Tagen
- 150 EUR bei Aufenthalten von 15–30 Tagen
Studierende können bei Erasmus+ eine Förderung für außergewöhnlich hohe Reisekosten beantragen, wenn die reguläre Reisekostenpauschale weniger als 70 % der tatsächlichen Kosten abdeckt. In diesem Fall können bis zu 80 % der nachgewiesenen Kosten erstattet werden.
Der Antrag muss vor Beginn der Mobilität gestellt und durch Belege (z. B. Tickets, Buchungen) belegt werden. Bei Bewilligung ersetzt diese Förderung die reguläre Pauschale.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte frühzeitig an das International Office.
Studierende können für eine nachhaltige An- und Rückreise an den Praktikumsort ("Green Travel") eine Zusatzförderung beantragen. Nachhaltiges Reisen beinhaltet Reisen mit dem Zug, dem Bus, als Fahrgemeinschaft, dem Fahrrad oder zu Fuß und es muss der überwiegende Teil der Reisestrecke (d.h. von mehr als 50%) auf diese Art und Weise zurückgelegt werden.
Für "Green Travel" besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu 6 zusätzlichen Reisetagen, sofern sich Ihre Reisezeit aufgrund des nachhaltigen Verkehrsmittels verlängert. Pro Fahrt können Sie ab 4 Stunden Reisezeit 1 zusätzlichen Tag und ab 8 Stunden Reisezeit 2 zusätzliche Tage beantragen. Die Anzahl der zusätzlich benötigten Reisetage tragen Sie direkt bei der Beantragung in das dazugehörige Formular ein.
Wie beantrage ich den Zuschuss? Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf das Erasmus-Praktikumsstipendium, ist die Beantragung eines "green travel" Zuschusses Teil des regulären Prozesses der Stipendienvergabe. Wichtig: mit der Beantragung dieses Zuschusses verpflichten Sie sich, die Original-Nachweise der nachhaltigen An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und diese auf Anfrage im International Office der ASH Berlin zur Prüfung einzureichen!
Für Studierende mit sog. geringeren Chancen ("Fewer Opportunities") ist es möglich, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ("Social Top Up") von 250 EUR monatlich zu beantragen. Teilnehmende mit geringeren Chancen sind:
- Studierende mit Behinderung
- ab GdB 20
- Sollten Sie eine nachgewiesene Behinderung haben, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, aber über keinen Behindertenausweis verfügen, kontaktieren Sie uns bitte unter auslandspraktikum@ash-berlin.eu.
- Studierende mit chronischer Erkrankung
- Chronische Erkrankung, die zu einem finanziellem Mehrbedarf im Ausland führt
- Studierende mit Kind(ern)
- Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Die Zuschusshöhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder.
- Erstakademiker_innen
- Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademischen Abschluss (d.h. beide Elternteile dürfen keinen Abschluss einer FH/TH oder Universität oder einer Berufsakademie haben. Auch ausländische Studienabschlüsse zählen dazu, unabhängig davon, ob diese in Deutschland anerkannt werden oder nicht). Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt oder aufgewachsen ist.
- Erwerbstätige Studierende
- Die Erwerbstätigkeit muss in einem Zeitraum von 9 Monaten vor Ausreise mind. 6 Monate fortlaufend ausgeübt worden sein.
- Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
- Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Wie beantrage ich den Zuschuss? Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf das Erasmus-Praktikumsstipendium ist die Beantragung eines "social top ups" Teil des regulären Prozesses der Stipendienvergabe. Wichtig: Mit der Beantragung dieses Zuschusses verpflichten Sie sich - je nach Art des Zuschusses - entweder direkt beim Einreichen des Antrags oder bis zu 5 Jahre lang auf Anfrage entsprechende Nachweise im International Office der ASH Berlin zur Prüfung einzureichen.
Studierende mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder Kind(ern) können einen Antrag auf Realkosten-Übernahmen (Langantrag) stellen. Hier werden die realen Mehrkosten durch die Behinderung, chronische Erkrankung oder Kind(ern) errechnet und können mit bis maximal 15.000 EUR pro Semester finanziert werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine vorbereitenden Reise zu beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen. Mehr Informationen finden Sie hier. Interessierte setzen sich bitte frühzeitig unter mit dem International Office in Verbindung.
Aufenthalts- und Förderdauer können voneinander abweichen.
Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus-Aufenthalt für mindestens 2 und maximal 12 Monate absolviert haben. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits ausgezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen.
Die 1. Rate Ihres Erasmus+ Stipendiums sind 80% der geplanten Gesamtsumme und werden vor Ihrem Aufenthalt ausgezahlt, sobald das unterschriebene Grant Agreement vorliegt.
Nach Ihrer Rückkehr und der Einreichung aller geforderten Unterlagen erhalten Sie die 2. Rate.
Auch wenn das Vereinigte Königreich (UK) seit dem Brexit kein direktes Erasmus+ Programmland mehr ist, kann für Austauschsemester an bestimmten Partnerhochschulen dort dennoch eine begrenzte Anzahl an Erasmus+ Stipendien vergeben werden ("Internationale Dimension"). Es werden die Fördersätze der Ländergruppe 1 bezahlt (mehr Informationen zu den Fördersätzen und Ländergruppen: siehe oben).
Sofern Studierende kein Erasmus+ Stipendium erhalten, ist es wiederum möglich, sich für ein PROMOS-Teilstipendium bewerben.
Für Praktika in der Schweiz können leider keine Erasmus+ Stipendien vergeben werden. In der Regel werden Praktika in der Schweiz aber vergütet. Zusätzlich können sich Studierende, die ein Praktikum in der Schweiz absolvieren möchten, für ein PROMOS-Teilstipendium bewerben.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf den Seiten des DAAD. Praktische Informationen zum Erasmus+ Auslandsaufenthalt gibt es hier.
Zusätzliche Informationen vom DAAD
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die nationale Erasmus+ Agentur in Deutschland (https://eu.daad.de). Der DAAD bietet auch eine Informationsplattform mit Erfahrungsberichten, Online-Trainings, Tipps und Links zur Vorbereitung des Studiums und Praktikums im europäischen Ausland.

