Zugangsvoraussetzungen

Der Studiengang ist zulassungsfrei für alle Hochschulabsolvent_innen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie haben einen ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss mit in der Regel 210 ECTS in einem grundständigen Studiengang der Fachrichtungen

  • Soziale Arbeit,
  • Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder
  • Erziehung und Bildung im Kindesalter
  • bzw. in einem vergleichbaren Studiengang.

Bei Absvolent_innen mit einem Abschluss mit 180 ECTS findet eine Einzelfallprüfung statt.

Einzelheiten sind in der Zugangs- und Zulassungssatzung geregelt.

ggf. Deutschnachweis für die Studienbewerbung

Von Studienbewerber_innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, werden deutsche Sprachkenntnisse verlangt, die zum Studium an einer deutschen Hochschule befähigen. Diese richten sich nach der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen.

Die Nachweise für ein deutschsprachiges Studium an der ASH Berlin erfolgen durch:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): Gesamtergebnis mindestens DSH-2
  • oder Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): in allen Teilprüfungen mindestens TDN 4
  • oder bestandener Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • oder Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: DSD II
  • oder bestandenes Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)
  • oder bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule

Alternativ besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Deutschkenntnisse durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der ASH Berlin (DS-ASH) nachzuweisen.

Informationen zur DS-ASH

Bewerbung

Bewerbungszeiträume:
01. Juni - 15. Juli (für das folgende WiSe) 
01. Dezember - 15. Januar (für das folgende SoSe)

Bewerbungen sind ausschließlich online über das Bewerbungsportal möglich.

Nur in den Bewerbungszeiträumen werden Bewerbungsinformationen zur Orientierung bereitgestellt sowie das Bewerbungsportal mit der Homepage des Studiengangs verlinkt.

Wenn Sie schwerbehindert sind, ist dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachzuweisen. Sofern Sie sich in der gesetzlichen Sonderquote mit Antrag auf Härtefallregelung bewerben möchten, finden Sie hier den Antrag auf Härtefall:

Antrag    Merkblatt

Studienbewerber_innen, die ihren Bachelor- bzw. Diplomabschluss nicht in einem deutschsprachigen Land bzw. im Ausland erworben haben, müssen Ihre Bachelor- bzw. Diplomzeugnisse in Originalsprache und Fotokopien amtlicher deutscher Übersetzung angefertigt von einem vereidigten Übersetzer einreichen. Englischsprachige Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden.

Bewerber_innen mit nichtdeutscher Erstsprache, die zudem den grundständigen Studiengang nicht in Deutschland bzw. nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

Die Nachweise erfolgen durch:

  • die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ – DSH-2
                                                                    oder
  • den „Test Deutsch als Fremdsprache“ – TestDaF (Niveaustufe TDN 4)
                                                                    oder
  •  den „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
                                                                    oder
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
                                                                    oder
  • das Zeugnis über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“
                                                                    oder
  • das Zeugnis über das bestandene „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSD C2)

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_06_25_RO_DT.pdf