Bewerbung für den Master Soziale Arbeit - Kritische Diversity und Community Studies
Das Studium richtet sich an Hochschulabsolvent_innen, die über einen Bachelor- oder Diplomabschluss mit SAGE-Profil (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung) verfügen oder ein Studium der Gesellschafts-, Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial-, Raumwissenschaften oder vergleichbarem Studiengang mit einem machtkritischen, intersektionalen oder communityorientierten Fokus abgeschlossen haben.
Wir hoffen insbesondere Personen zu erreichen, die sich bereits im Rahmen ihrer akademischen oder aktivistischen, zivilgesellschaftlichen, beruflichen Praxis für Transformationsprozesse ihrer Organisation, eines Gemeinwesens oder der Gesellschaft einsetzen und die ihre Praxis im aktiven Austausch mit Anderen reflektieren, fundieren und weiterentwickeln wollen.
Der Master ist im April 2025 mit der fünften Studierendengruppe gestartet. Soziale Arbeit wird als Social Change Profession verstanden, deren Ziel es ist, Barrieren abzubauen, Diversität anzuerkennen und zu mehr sozialer Gerechtigkeit beizutragen. Dieser Ansatz zeigt sich auch im Zugangs- und Zulassungsverfahren. Die Bewerbung für den Master KriDiCo ist anders und umfangreicher als manch andere Masterberwerbungen. Bei dem hochschuleigenen Auswahlverfahren können die Bewerber_innen für ihre einschlägigen Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen Punkte bekommen. Das bringt jedoch ein aufwändigeres Bewerbungsverfahren mit sich, da Sie umfassend darlegen, was Sie alles mitbringen.
Bei Interesse nutzen Sie gern die fachspezifische Studienberatung bei der Studiengangskoordinatorin zu allen Fragen rund um die Bewerbung und zum Studium im KriDiCo. Den Kontakt, die Angebote und aktuelle Sprechzeiten finden Sie hier.
Bewerbung für das Sommersemester 2026
Lesen Sie zuerst die "Informationen zur Bewerbung”. Die Bewerbung zum Studienstart im SoSe 2026 erfolgt online über das Bewerbungsportalder ASH Berlin. Dort registrieren Sie sich für ein Benutzerkonto, tragen Ihre Angaben im Portal ein und laden Ihre Unterlagen hoch. Für die Registrierung legen Sie selbst ein Passwort fest, welches Sie für Ihr Konto in Zukunft immer eingeben müssen. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe.
Hilfen, die Sie nutzen können:
- Informationen zur Bewerbung (kein barrierefreies pdf-Dokument)
- bei technischen Problemen mit dem Bewerbungsportal <campussupport@ash-berlin.eu>
- Infoveranstaltungen und Beratungsangebote des MA KriDiCo
Die Selbstauskunft ist zusammen mit Ihren Angaben im Portal die Grundlage für das KriDiCo-Auswahlverfahren. Lesen Sie hierzu die “Erläuterungen zur Selbstauskunft”, um zu verstehen, welche Kriterien relevant sind, wofür Sie Punkte erhalten können und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Laden Sie das pdf-Formular “Selbstauskunft”herunter und füllen es am Rechner aus.
Alle Angaben müssen durch Nachweise belegt werden. Alle Nachweise, die Sie in der Selbstauskunft angeben, nummerieren Sie bitte durch. Dann können Sie in der Tabelle die entsprechende Nummer des Nachweisen eintragen, und die Auswahlkommission kann die Angaben besser zuordnen. Fügen Sie alle Nachweise für die Selbstauskunft als ein pdf-Dokument zusammen.
Wenn Sie fertig sind, laden Sie die Selbstauskunft und die Nachweise im Portal in den entsprechenden Updloadfeldern hoch.
- Selbstauskunft (barrierefreies pdf-Dokument)
- Erläuterungen zur Selbstauskunft (barrierefreies pdf-Dokument)
- Formular für den Nachweis bei uneindeutigen Modul- oder Lehrveranstaltungstiteln (barrierefreies pdf-Dokument)
- Bei offenen Fragen helfen die FAQs am Ende der Seite weiter.
Für das Ausfüllen und Zusammenstellen der pdf-Dokumente empfehlen wir Adobe Acrobat Reader sowie für die Komprimierung großer PDFs das Onlinetool über die Adobe-Website als diese kostenfreie Anbieter.
Der Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2026 läuft vom 01.12.2025 bis 15.01.2026 (24:00 Uhr). Bis zum Ende der Bewerbungsfrist können Sie mit Ihrem Benutzerkonto über das Online-Portal auf Ihre Bewerbung zugreifen, Eingaben anpassen oder Dokumente ergänzen, pausieren, usw.
Andere Bewerbungsformen (wie E-Mail, WeTransfer, Dropbox oder Zusendung per Post) dürfen nicht verwendet werden.
Nach der Abgabe Ihrer Bewerbung können Sie den Status Ihrer Bewerbung in Ihrem Benutzerkonto einsehen. Die gesamte Kommunikation sowie die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal. Bei jeder Veränderung erhalten Sie eine Email als Hinweis und müssen dann Ihr Konto aufrufen.
Im Januar/Februar wird das Auswahlverfahren von der Immatrikulationsverwaltung und der Auswahlkommission durchgeführt. Anfang März erhalten alle Bewerber*innen digital ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Das Semester startet am 7. April mit den Orientierungstagen und ersten Lehrveranstaltungen an der ASH Berlin.
FAQs zu Bewerbung
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der 40 Plätze folgt dem in der Zugangs- und Zulassungssatzung (ZZS) festgelegten rechtlichen Regelungen.
In den Bewerbungsverfahren 2020-2025 war die Nachfrage groß, es kamen in den letzten Durchläufen ca. 2 Bewerbungen auf einen Studienplatz.
Sobald mehr Bewerbungen eingereicht werden als Studienplätze vorhanden sind, entscheidet ein Auswahlverfahren über Zugang und Zulassung zum Studium. Dabei werden 80% der Studienplätze nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren, bis zu 5% an Bewerber_innen mit Härtefallregelung sowie evt. weitere Quoten gem. BerlHZG vergeben. Im Übrigen erfolgt die Vergabe der Plätze nach Wartezeit. Eine Auswahlkommission aus Hochschullehrenden wird sich jeder Bewerbung widmen und die eingereichten Bewerbungsunterlagen sichten. Hierbei wird im ersten Schritt geprüft, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, und dann im zweiten Schritt Punkte für die Zulassung vergeben.
Als Zugangsvoraussetzung sind bestimmte Kriterien festgelegt, die jede*r Bewerber_in erfüllen muss. Dazu zählen für den KriDiCo einige spezifische Anforderungen - neben einem einschlägigen Hochschulabschluss sind das 30 Credits aus den beiden Bereichen a) Grundlagen Sozialer Arbeit und b) Grundlagen von Diversity- und Communityorientierung. (Eine Auflistung mit Erläuterungen zu den beiden Kompetenzbereichen findet sich unten.) Ist der Zugang erfolgreich nachgewiesen, nehmen Sie am Zulassungsverfahren teil.
Bei der Zulassung können Sie einen bestimmten Punktwert erzielen, der sich aus Ihrer Abschlussnote sowie kridico-einschlägigen, außerhalb des Hochschulstudiums erworbenen berufspraktischen oder zivilgesellschaftlichen/ehrenamtlichen Kompetenzen zusammensetzt. Es zählt also die Gesamtnote des ersten Studienabschlusses (Kriterium 1, maximal 50 Punkte). Des Weiteren können Punkte für außerhalb des Hochschulstudiums erworbene einschlägige Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement, Fort- und Weiterbildung oder Praktikumstätigkeit (Kriterium 2, zusammen max. 50 Punkte) erlangt werden. Wichtig ist die inhaltliche Passung und spezifische Einschlägigkeit in Bezug auf den MA Soziale KriDiCo, also erworbene Kompetenzen und Fachkenntnisse in der Auseinandersetzung mit Critical Diversity oder communityorientierter Arbeit, nicht in Sozialer Arbeit allgemein. Bitte beachten Sie die zeitliche Eingrenzung für alle vier Bereiche – diese liegt ab dem Zeitpunkt der Aufnahme Ihres BA Studiums. Anhand des Punktwertes wird ein Ranking der Bewerbungen erstellt, nachdem die Studienplätze vergeben werden. Den Punktekatalog sowie die rechtlichen Grundlagen des Auswahlverfahrens finden Sie in der ZZS.
Wir ermutigen Sie, sich bei Klärungsbedarf jeglicher Art an die Studiengangskoordination zu wenden (makridico@ash-berlin.eu, Sprechzeiten und Kontakt finden Sie hier) und freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Neben dem einschlägigen Hochschulabschluss ist für den Zugang der Nachweis von hochschulisch erworbenen Kenntnissen von mindestens 30 Credits erforderlich, zusammengesetzt aus den beiden Kompetenzbereichen
a) „theoretische, forschungs- und handlungsmethodische, analytische Grundlagen vonSozialer Arbeit“ (mind. 10 Credits), und
b) „theoretische, forschungs- und handlungsmethodische, analytische Grundlagen vonDiversity oder Communityorientierung“ und/oder „Diversity- und Community-Kompetenzen in Praxisfeldern“ (mind. 10 Credits).
Jeweils 10 Credits müssen für a) und b) nachgewiesen werden. Die verbleibenden 10 Credits können auf beide Bereiche verteilt oder auch nur in einem nachgewiesen werden.
Die folgende Auflistung soll Ihnen das Verständnis der Kompetenzbereiche verdeutlichen:
Kompetenzbereich a) „Grundlagen von Sozialer Arbeit“
- Kenntnisse über erkenntnis-, wissenschafts-, objekt- und professionstheoretische, sowie macht- und diskriminierungskritische Grundlagen von sozialem Handeln in Gruppen, Organisationen, Gemeinschaften und Gesellschaften.
- Kenntnisse fachspezifischer Theorien, Positionen, Perspektiven, Begriffe, Fragestellungen und Forschungsergebnisse: Wissen über Theorien, normative Bezugspunkte und Widersprüche professioneller sozialer Unterstützung (Hilfe und Kontrolle).
- Kenntnisse über die soziale Genese von Lebenswelten, Lebenslagen und sozialen Problemen, über das breite Spektrum von Selbstverständnissen von Adressat_innen/Nutzer_innen/Zielgruppen der Sozialen Arbeit, ihren professionellen wie auch zivilgesellschaftlichen Akteur_innen sowie über die Geschichte, Infrastrukturen und Binnendynamiken von Hilfsorganisationen und - systemen.
- Handlungsmethoden, die auf partizipative, kooperative und auf social change gerichteten Zugangsweisen zu Erfahrungen, Perspektiven, Lebenswelten und -lagen zielen und die Spannungsverhältnisse zwischen Subjekten, Systemen, Netzwerken, Diskursen, Kulturen, Gemeinschaften und Gesellschaften reflektieren.
- Kompetenzen in der Anwendung strukturierter Formen des Verstehens, der Anerkennung und des Respekts sowie der Planung und Umsetzung verschiedener Formen von Beratung, Hilfe, Bildung, Erziehung, Sozialisation, Mediation sowie von Öffentlichkeits-, Netzwerk-, Bündnis- und Lobbyarbeit, der Bewältigung, Beteiligung und Entfaltung von Einzelnen, Familien, Gruppen, Communities, Gemeinwesen, Kulturen sowie der Gestaltung sozialpolitischer Konflikte zwischen Individuum und (Welt-)Gesellschaft und der Aushandlung kultureller Werte und Normen.
- Reflexion professionellen Handelns, auch vor dem Hintergrund eigener biographischer Erfahrungen, gesellschaftlicher Positioniertheiten und kultureller Selbstverständlichkeiten; Kenntnis der historischen Bedingtheit und Entwicklung disziplinärer Erklärungs- und professioneller Handlungsweisen.
- Erfahrungen im Bereich quantitativer und qualitativer Verfahren der empirischen Sozialforschung, z.B. der Biografie-, Interview- und ethnographischen Forschung, der Ungleichheits- und der Diskursanalyse, der partizipativen, kollaborativen und Betroffenen kontrollierten Forschung.
Kompetenzbereich b) „Grundlagen von Diversity- oder Communityorientierung“
- Kenntnisse fachspezifischer Theorien, Positionen, Perspektiven, Begriffe, Fragestellungen und Forschungsergebnisse zum Verständnis von Diversity und/oder Communityorientierung (aus Sozialer Arbeit, Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Soziologie, Sozialpolitik, Politikwissenschaften, Urban Studies, Gender Studies, Queer Studies, Diversity Studies, Disability Studies, Critical Race Studies, Critical Ethnicity Studies, Critical Migration Studies, Stadtentwicklung, sozialer Kultur- und Bildungsarbeit, Gesundheit, Gemeindepsychiatrie, Anti-Diskriminierung).
- Kenntnisse über intersektionale, machtkritische, communityorientierte Zugangsweisen zu Themen wie soziale Ungleichheit, Armut, sozialräumliche Polarisierung, Migration, Flucht, Rassismus, Sexualität, Alter, Behinderung, Klasse, Menschenrechte, Geschlecht, Hochschule und Gemeinwesen.
- Erfahrungen und Kompetenzen zur Anwendung von Kenntnissen der kritischen Diversity und Community Studies in verschiedenen Praxisfeldern und Organisationen wie z. B. Soziale Arbeit, Bildung, Gemeinwesenarbeit, Stadtentwicklung, Nichtregierungsorganisationen, Politik, Kultur, Selbstorganisation, Engagementförderung, Unternehmen, Medien. Dies umfasst Fähigkeiten zur Analyse gesellschaftlicher Ungleichheiten und zur Entwicklung von Instrumenten und Strategien zu Transformationsprozessen für mehr Chancengleichheit.
- zivilgesellschaftliche Tätigkeiten (Ehrenamt) im Themenspektrum von Diversity oder Communityorientierung in Vereinen, selbstorganisierten zivilgesellschaftlichen Projekten wie communitybasierten Gruppen, Interessenvertretungen, der Selbsthilfe und -organisation, Kultur- und Stadtteilarbeit, aber auch Freiwilligendienste, u.a.. Dazu gehören ebenfalls selbst konzipierte und gehaltene Workshops, Vorträge sowie selbst produzierte Medien und Informationsmaterialien.
Falls Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht über hochschulische Leistungen nachweisen können, können Sie außerhochschulische Kompetenzen geltend machen. Dies ist z. B. für Bewerber_innen relevant, die keinerlei theoretische Grundlagen Sozialer Arbeit im Studium erworben haben, jedoch Berufserfahrungen im sozialen Bereich mitbringen. Die geforderten Kenntnisse können dann alternativ (ganz oder anteilig) durch gleichwertige Kompetenzen aus der Praxis nachgewiesen werden. Dazu zählen: Berufstätigkeit, Berufspraktika sowie zivilgesellschaftliches Engagement.
Sie können alle relevanten einschlägigen Berufserfahrungen angeben - egal ob Teilzeit oder Vollzeit, egal ob als Angestellte*r, Selbstständige*r oder Honorarkraft. Bei dem Vollzeitäquivalent geht es darum, dass Sie den zeitlichen Umfang für die Bewerbung in Vollzeit umrechnen bzw. nachvollziehbar darstellen. Eine Beispielrechnung finden Sie in der Erläuterung zur Selbstauskunft unter B Zulassung.
Grundsätzlich ja, sofern Sie einen für den Masterstudiengang einschlägigen grundständigen Hochschulabschluss haben. Da wir die Soziale Arbeit als transdisziplinäre Profession verstehen, weil wir mit dem Studiengang Interessierte aus der Praxis, Berufstätige und Aktivist_innen, Student_innen und Absolvent_innen mit Interesse an Social Change, Community und Diversity erreichen wollen, und da Kritische Diversity und Community Studies eben auch in anderen Disziplinen und Professionen vertreten sind, sind neben der Sozialen Arbeit weitere Studiengänge als einschlägig gewertet. Dazu zählen BA Studiengänge mit SAGE-Profil (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung), die Gesellschafts-, Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial- und Raumwissenschaften sowie vergleichbare Studiengänge. Egal mit welchem einschlägigen Abschluss Sie sich bewerben, müssen Sie für den Zugang 30 Credits in Grundlagen Sozialer Arbeit sowie Grundlagen von Diversity / Communityorientierung nachweisen (gem. § 2 ZZS).
Konkret können Sie sich also z. B. mit einem Abschluss in Kultur- oder Sozialwissenschaften, aber auch Philosophie oder Geografie bewerben, und die Zugangsvoraussetzungen mit Ihrem Studienschwerpunkt in feministischer Humangeographie oder rassismuskritischer Stadtforschung, mit Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendclub oder Quartiersmanagement nachweisen, oder durch eine Kombination von hochschulisch erworbenenen Credits plus außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen.
Ja, können Sie. Studienrelevante Berufserfahrungen können sich positiv auf die Chance auf einen Studienplatz auswirken, da hierfür Punkte vergeben werden, sie sind aber keine zwingende Voraussetzung.
Wenn Sie ehrenamtliche oder aktivistische Tätigkeiten in einschlägigen Feldern nachweisen können, reichen Sie bitte diese ein.
Ihr erster Hochschulabschluss muss mindestens 180 Credits umfassen, damit Sie sich bewerben können. Wenn Sie einen ersten Hochschulabschluss mit weniger als 210 Credits haben, wird in einer Einzelfallprüfung durch die Auswahlkommission festgestellt, ob Sie über die entsprechende masterstudiengangsbezogene Qualifikation verfügen - siehe Erläuterung zur Selbstauskunft.
Ja, Sie können sich bewerben und hier kann eine vorläufige Zulassung erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung einzelne Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, aber zu erwarten ist, dass der Abschluss vor Beginn des Masterstudiums erlangt wird, kann vorläufig zugelassen werden. Sie versichern mit Ihren Angaben im Bewerbungsportal, dass Ihr Studium mit dem Wintersemester abgeschlossen sein wird. Bitte reichen Sie in diesem Fall die "Zusatzbescheinigung über die vorläufige Durchschnittnote" ein. Mit dieser Durchschnittsnote nehmen Sie am Zulassungsverfahren teil.
Das heißt, Sie müssen unbedingt bis spätestens zum 31. März (!) alle Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Abschlussarbeit erbringen. Wichtig ist, dass Sie von Ihrer Seite alles noch im WiSe erbringen. Sie können keine Studien- oder Prüfungsleistung erst später im April abgeben oder ähnliches. Unproblematisch ist hingegen, wenn letzte Bearbeitungsschritte für Ihren Studienabschluss des Bachelors von anderen Stellen aus getätigt werden, wie etwa die Eintragung von Noten durch Lehrende oder die Ausstellung des Zeugnisses durch das Prüfungsamt.
Ja, die gibt es. Das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sieht eine Quote für Antragsteller_innen auf Härtefallregelung von bis zu 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze vor. Für den MA KriDiCo entspricht das bis zu 2 Studienplätzen. Eine außergewöhnliche Härte liegt insbesondere dann vor, wenn gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe in der Person der Bewerber_in die sofortige Aufnahme des Masterstudiums zwingend erfordern. Den Antrag sowie ein Merkblatt finden Sie im Bewerbungsportal sowie unter diesem Link. Das Antragsformular ist mit den entsprechenden Nachweisen zur Glaubhaftmachung des Grundes bei der Bewerbung mit einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung auf Härtefallregelung den Nachweis der Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen nicht ersetzt.
Zur Härtefallregelung beraten Anna Kuhlage, die Allgemeine Studienberaterin, sowie Paula Steininger, die Beauftragte für Belange von Studierenden mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen.
Wir sind bestrebt, das Studium möglichst barrierearm und inklusiv zu gestalten. Allerdings leben wir immer noch in einer Gesellschaft, in der wirkliche Barrierefreiheit eine große Ausnahme ist. Die ASH Berlin ist beispielsweise über den U-Bahnhof Hellersdorf zu erreichen, der über eine sehr steile Rampe verfügt, die ohne E-Rolli oder sportliche Konstitution schwer zu schaffen ist.
Barrierefreie Dokumente sind nicht generell in Studium und Lehre realisiert. Die ASH arbeitet daran, diese Hürden abzubauen. Falls Sie an einem Studium interessiert sind, wenden Sie sich gerne an die Beauftragte für Belange von Studierenden mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen oder die Studienberatung, um die Realisierbarkeit Ihres Studienwunsches zu klären.
Falls Sie konkrete Fragen zu KriDiCo und Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich gerne an die Studiengangskoordination (makridico@ash-berlin.eu).
Nachweis der Sprachkenntnisse: Bewerber_innen mit nicht-deutscher Erstsprache, die zudem den grundständigen Studiengang nicht in Deutschland bzw. nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.
Der Nachweis kann durch folgende Tests erfolgen:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang -DSH-2
- Test Deutsch als Fremdsprache -TestDaF (NiveaustufeTDN 4)
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Zweite Stufe: DSD II)
- Zeugnis über die bestandene Prüfung (telc Deutsch C1 Hochschule)
- Zeugnis über das bestandene „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSDC2)
Wenn Sie (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen Sie keinen Nachweis über das Sprachniveau.
Bewerber_innen mit sehr guten Deutschkenntnissen, beispielsweise durch eine langjährige Berufserfahrung, aber ohne einen solchen Nachweis, wenden sich bitte vorab per Mail an die Studiengangskoordination.
Zur Übersetzung von Dokumenten: Studienbewerber_innen, die ihren Bachelor- bzw. Diplomabschluss nicht in einem deutschsprachigen Land bzw. im Ausland erworben haben, müssen Ihr Bachelor- bzw. Diplomzeugniss in Originalsprache und Fotokopien amtlicher deutscher Übersetzung angefertigt von einem vereidigten Übersetzer einreichen. Englischsprachige Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden.
Hochschulrechtlich können Geflüchtete grundsätzlich unabhängig von ihrem asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Status in Deutschland ein Studium aufnehmen. Es gelten insofern keine Besonderheiten für den Hochschulzugang. Auch für die Bewerbung für den Master KriDiCo ist der Status also nicht relevant, es muss im Zulassungsantrag nur die Staatsbürgerschaft angegeben werden. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, muss mit der Einschreibung der Personalausweis/Reisepass, sowie der aktuelle Aufenthaltstitel eingereicht werden.
Bewerber_innen, die aktuell einen anderen Master studieren oder schon einen abgeschlossen haben, können sich auch für den Master KriDiCo bewerben. Der MA KriDiCo startet immer zum SoSe. Ein Quereinstieg ins WiSe oder in ein höheres Fachsemester ist leider nicht möglich. Für die Studienplatzvergabe für konsekutive Masterstudiengänge gibt es keine Quote für Zweitstudienberwerber_innen.
Bitte fragen Sie an der entsprechenden Hochschule / Universität nach, ob Ihnen ein entsprechendes Schreiben ausgestellt werden kann. Wenn das nicht möglich ist, reichen Sie bitte die Unterlagen ein, aus denen hervorgeht, wie umfangreich das Studium war, z.B. durch den Musterstudienplan, die Studienordnung und/oder die Übersicht Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen.
Gemäß der SPO und dem European Credits Transfer System (ECTS) entspricht ein 1 Credit 30 Lern- und Arbeitsstunden (sog. Workload). Pro Semester werden so in der Regel im Vollzeitstudium 30 Credits erworben. Auf dieser Grundlage können so auch rückwirkend Studiengänge ins Verhältnis gesetzt werden.
Insgesamt ist der Studiengang ein Vollzeitstudiengang, der studentische Arbeitsaufwand (Workload) entspricht dem einer vollen Stelle. Der Workload beinhaltet neben dem Besuch der Lehrveranstaltungen auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, Prüfungen und die Zeit des Selbststudiums. Die Semesterwochenstunden (SWS), die in Lehrveranstaltungen absolviert werden stellen daher nur einen Teil des notwendigen Arbeitsaufwandes dar, entscheidend sind die Angaben im Modulhandbuch zu den jeweiligen Lehrveranstaltungformaten, siehe Modulhandbuch.
Bitte planen Sie neben der Präsenzzeit für das Studium angemessen Selbstlernzeit ein (Vor- und Nachbereitung der Seminare, Lesen, Recherche, Kleingruppenarbeit, selbstorganisiertes Studium, forschendes Lernen, Arbeit im Rahmen der Konzeptwerkstatt usw.).
Der Studiengang findet in Präsenz an der ASH Berlin statt.
Die aktuellen Termine der Semester und vorlesungsfreien Zeit sind hier verlinkt.
Es gibt die Möglichkeit, den MA KriDiCo in Teilzeit zu studieren. Bitte reichen Sie den Antrag innerhalb der Rückmeldefrist bei der Immatrikulationsverwaltung ein. Der Antrag gilt immer für zwei aufeinanderfolgende Semester und kann verlängert werden. Das Formular ist hier verlinkt. Ein Teilzeitstudium ist möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen gemäß § 12 Satzung für Studienangelegenheiten:
- Erwerbstätigkeit,
- Behinderung oder chronischer Erkrankung, wenn diese ein Teilzeitstudium erforderlich macht,
- Schwangerschaft,
- Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von Kindern bis zum 16. Lebensjahr oder Pflege und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Familienangehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes,
- Wahrnehmung eines Mandats eines Organs der ASH, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin.
Da Sie sich auf einen Masterstudiengang bewerben, dessen Module als aufeinander aufbauendes Gesamtkonzept entworfen wurde, und der nur einmal jährlich startet, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an den Teilzeitplan zu halten. Der Teilzeitstudienplan zeigt den Studienverlauf über 5 Semester.
Die Termine, an denen Sie in der ASH Berlin an Lehrveranstaltungen (Präsenzzeit) teilnehmen, liegen im Allgemeinen montags bis freitags zwischen 10-18 Uhr, in Ausnahmefällen können Einzeltermine auch am Wochenende stattfinden. Sofern es die Lehr- und Raumplanung zulässt, versuchen wir die Lehre auf einige Tage zu bündeln, können dies jedoch nicht garantieren. Die konkreten Zeiten erfahren Sie ca. ab 4-5 Wochen vor Semesterstart online im Vorlesungsverzeichnis. Bitte planen Sie neben der Präsenzzeit für das Studium angemessene Selbstlernzeiten ein (Vor- und Nachbereitung der Seminare, Kleingruppenarbeit, selbstorganisiertes Studium, usw.). Weitere Informationen und Beratung zum Teilzeitstudium können Sie bei der Studiengangskoordination erhalten.
Die ASH Berlin hat den Anspruch, eine familiengerechte Hochschule zu sein und unterstützt nach Möglichkeit Studierende, die Care-Arbeit für andere Menschen übernehmen.
Sie können KriDiCo generell in Teilzeit studieren und in Krisensituationen auch flexibel reagieren, und in Absprache mit den Lehrenden beispielsweise alternative Lösungen zum Umgang mit Anweisenheitsregelungen, Fristen und Formaten für die Studien- und Prüfungsleistungen etc. suchen.
Auf den Seiten Seiten des Familienbüros finden Sie generelle Informationen und Beratungsangebote.
Nein, das ist mit diesem Masterstudiengang nicht möglich. Die Vergabe der Staatlichen Anerkennung regeln die Länder. In Berlin wird sie gemäß dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) auf Antrag vergeben, wenn Sie Soziale Arbeit / Sozialpädagogik im Bachelor studiert haben. Weiterführende Informationen zur Staatlichen Anerkennung für Sozialberufe finden Sie auf den Seiten der SenBJF.
Ja, der Masterstudiengang ist vom Studierendenwerk als förderungsfähig anerkannt. Der Studiengang ist daher auch im Ausbildungsstättenverzeichnis Berlin zu finden.
Zu BAfög und finanziellen Förderungsmöglichkeiten berät die Allgemeine Studienberaterin Anna Kuhlage (studienberatung@ash-berlin.eu). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des studierendenWERK Berlin.
Das Masterstudium eröffnet grundsätzlich den Zugang zu einem Promotionsstudium, garantiert ihn aber nicht. Bitte beachten Sie hierzu die Promotionsordnung der jeweiligen Hochschule. Gegebenenfalls müssen Sie sich nachqualifizieren, etwa wenn Sie nach BA und MA zusammen genommen weniger als 300 Credits erworben haben oder wenn Sie in einer Disziplin promovieren wollen, die spezifische Anforderungen an Sie stellt. Lassen Sie sich bei einer Promotionsabsicht frühzeitig beraten; eventuell können Sie erforderliche Nachqualifizierungen parallel zum MA-Studium ablegen.
Die ASH Berlin bietet zwei konsekutive Masterstudiengänge an - der MA KriDiCo ist stärker handlungsorientiert ausgerichtet, der MA Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik (M.A. PSP) stärker forschungsorientiert.