Bewerbung für den Master Soziale Arbeit - Kritische Diversity und Community Studies

Das Studium richtet sich an Hochschulabsolvent_innen, die über einen Bachelor- oder Diplomabschluss mit SAGE-Profil (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung) verfügen oder ein Studium der Gesellschafts-, Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial-, Raumwissenschaften oder vergleichbarem Studiengang mit einem machtkritischen, intersektionalen oder communityorientierten Fokus abgeschlossen haben.
Wir hoffen insbesondere Personen zu erreichen, die sich bereits im Rahmen ihrer akademischen oder aktivistischen, zivilgesellschaftlichen, beruflichen Praxis für Transformationsprozesse ihrer Organisation, eines Gemeinwesens oder der Gesellschaft einsetzen und die ihre Praxis im aktiven Austausch mit Anderen reflektieren, fundieren und weiterentwickeln wollen.

Der Master ist im April 2025 mit der fünften Studierendengruppe gestartet. Soziale Arbeit wird als Social Change Profession verstanden, deren Ziel es ist, Barrieren abzubauen, Diversität anzuerkennen und zu mehr sozialer Gerechtigkeit beizutragen. Dieser Ansatz zeigt sich auch im Zugangs- und Zulassungsverfahren. Die Bewerbung für den Master KriDiCo ist anders und umfangreicher als manch andere Masterberwerbungen. Bei dem hochschuleigenen Auswahlverfahren können die Bewerber_innen für ihre einschlägigen Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen Punkte bekommen. Das bringt jedoch ein aufwändigeres Bewerbungsverfahren mit sich, da Sie umfassend darlegen, was Sie alles mitbringen.

Bei Interesse nutzen Sie gern die fachspezifische Studienberatung bei der Studiengangskoordinatorin zu allen Fragen rund um die Bewerbung und zum Studium im KriDiCo. Den Kontakt, die Angebote und aktuelle Sprechzeiten finden Sie hier.

FAQs zu Bewerbung

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der 40 Plätze folgt dem in der ZZS geregelten Zugangs- und Zulassungsverfahren.

In den Bewerbungsverfahren 2020-2025 war die Nachfrage groß, es kamen in den letzten Durchläufen ca. 2 Bewerbungen auf einen Studienplatz.

Sobald mehr Bewerbungen eingereicht werden als Studienplätze vorhanden sind, entscheidet ein Auswahlverfahren über Zugang und Zulassung zum Studium. Dabei werden 80% der Studienplätze nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren und bis zu 5% an Bewerber_innen mit Härtefallregelung vergeben. Im Übrigen erfolgt die Vergabe der Plätze nach Wartezeit. Eine Auswahlkommission aus Hochschullehrenden wird sich jeder Bewerbung widmen und die eingereichten Bewerbungsunterlagen sichten. Hierbei wird im ersten Schritt geprüft, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, und dann als zweiter Schritt für die Zulassung Punkte vergeben. 

Als Zugangsvoraussetzung sind bestimmte Kriterien festgelegt, die jede_r Bewerber_in erfüllen muss. Dazu zählen für den KriDiCo einige spezifische Anforderungen - neben einem einschlägigen Hochschulabschluss sind das 30 Credits aus  den beiden Bereichen a) Grundlagen Sozialer Arbeit und b) Grundlagen von Diversity- und Communityorientierung.  (Eine Auflistung mit Erläuterungen zu den beiden Kompetenzbereichen findet sich unten.) Ist der Zugang erfolgreich nachgewiesen, nehmen Sie am Zulassungsverfahren teil. 

Bei der Zulassung können Sie einen bestimmten Punktwert erzielen, der sich aus Ihrer Abschlussnote sowie kridico-einschlägigen, außerhalb des Hochschulstudiums erworbenen berufspraktischen oder zivilgesellschaftlichen/ehrenamtlichen Kompetenzen zusammensetzt. Es zählt also die Gesamtnote des ersten Studienabschlusses (Kriterium 1, maximal 50 Punkte). Des Weiteren können Punkte für außerhalb des Hochschulstudiums erworbene einschlägige Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement, Fort- und Weiterbildung oder Praktikumstätigkeit (Kriterium 2, zusammen max. 50 Punkte) erlangt werden. Wichtig ist die inhaltliche Passung und spezifische Einschlägigkeit in Bezug auf den MA Soziale KriDiCo, also erworbene Kompetenzen und Fachkenntnisse in der Auseinandersetzung mit Critical Diversity oder communityorientierter Arbeit, nicht in Sozialer Arbeit allgemein. Bitte beachten Sie die zeitliche Eingrenzung für alle vier Bereiche – diese liegt ab dem Zeitpunkt der Aufnahme Ihres BA Studiums. Anhand des Punktwertes wird ein Ranking der Bewerbungen erstellt, nachdem die Studienplätze vergeben werden.  Den Punktekatalog sowie die rechtlichen Grundlagen des Auswahlverfahrens finden Sie in der ZZS.

Wir ermutigen Sie, sich bei Klärungsbedarf jeglicher Art an die Studiengangskoordination zu wenden (makridico@ash-berlin.eu, Sprechzeiten und Kontakt finden Sie hier) und freuen uns auf Ihre Bewerbung. 

Bewerbungszeitraum zum Sommersemester 2026 ist vom 01.12.2025 bis 15.01.2026

Das Verfahren für 2026 wird erstmalig über eine digitale Bewerbungsplattform stattfinden, wo Sie Ihre Angaben eintragen und Unterlagen hochladen können. Infos hierzu finden Sie spätestens ab dem 01. Dezember hier. (Unten finden Sie die veralteten pdf-Bewerbungsformulare zur Ansicht.) Rund um den Bewerbungszeitraum werden wir diverse Beratungs- und Informationsangebote machen zum Studiengang sowie Fragen zu Bewerbung, Zugang und Zulassung. 

Anfang März erhalten alle Bewerber*innen die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide. Bislang war es leider nicht möglich, das Verfahren zu beschleunigen.  Es erfordert eine hohe Flexibilität von den Studierenden zum Studienstart, erst recht wenn dies mit einem Umzug, Wohnungssuche oder Kündigung im Beruf verbunden ist.

Das Sommersemester startet immer zum 1. April. Der Master beginnt mit mehrtägigen Orientierungstagen in Präsenz, die Teilnahme ist verpflichtend.

Neben dem einschlägigen Hochschulabschluss ist für den Zugang der Nachweis von hochschulisch erworbenen Kenntnissen von mindestens 30 Credits erforderlich, zusammengesetzt aus den beiden Kompetenzbereichen

a) „theoretische, forschungs- und handlungsmethodische, analytische Grundlagen vonSozialer Arbeit“ (mind. 10 Credits), und

b) „theoretische, forschungs- und handlungsmethodische, analytische Grundlagen vonDiversity oder Communityorientierung“ und/oder „Diversity- und Community-Kompetenzen in Praxisfeldern“ (mind. 10 Credits).

Jeweils 10 Credits müssen für a) und b) nachgewiesen werden. Die verbleibenden 10 Credits können auf beide Bereiche verteilt oder auch nur in einem nachgewiesen werden.

Die folgende Auflistung soll Ihnen das Verständnis der Kompetenzbereiche verdeutlichen:

Kompetenzbereich a) „Grundlagen von Sozialer Arbeit“

  • Kenntnisse über erkenntnis-, wissenschafts-, objekt- und professionstheoretische, sowie macht- und diskriminierungskritische Grundlagen von sozialem Handeln in Gruppen, Organisationen, Gemeinschaften und Gesellschaften.
  • Kenntnisse fachspezifischer Theorien, Positionen, Perspektiven, Begriffe, Fragestellungen und Forschungsergebnisse: Wissen über Theorien, normative Bezugspunkte und Widersprüche professioneller sozialer Unterstützung (Hilfe und Kontrolle).
  • Kenntnisse über die soziale Genese von Lebenswelten, Lebenslagen und sozialen Problemen, über das breite Spektrum von Selbstverständnissen von Adressat_innen/Nutzer_innen/Zielgruppen der Sozialen Arbeit, ihren professionellen wie auch zivilgesellschaftlichen Akteur_innen sowie über die Geschichte, Infrastrukturen und Binnendynamiken von Hilfsorganisationen und - systemen.
  • Handlungsmethoden, die auf partizipative, kooperative und auf social change gerichteten Zugangsweisen zu Erfahrungen, Perspektiven, Lebenswelten und -lagen zielen und die Spannungsverhältnisse zwischen Subjekten, Systemen, Netzwerken, Diskursen, Kulturen, Gemeinschaften und Gesellschaften reflektieren.
  • Kompetenzen in der Anwendung strukturierter Formen des Verstehens, der Anerkennung und des Respekts sowie der Planung und Umsetzung verschiedener Formen von Beratung, Hilfe, Bildung, Erziehung, Sozialisation, Mediation sowie von Öffentlichkeits-, Netzwerk-, Bündnis- und Lobbyarbeit, der Bewältigung, Beteiligung und Entfaltung von Einzelnen, Familien, Gruppen, Communities, Gemeinwesen, Kulturen sowie der Gestaltung sozialpolitischer Konflikte zwischen Individuum und (Welt-)Gesellschaft und der Aushandlung kultureller Werte und Normen.
  • Reflexion professionellen Handelns, auch vor dem Hintergrund eigener biographischer Erfahrungen, gesellschaftlicher Positioniertheiten und kultureller Selbstverständlichkeiten; Kenntnis der historischen Bedingtheit und Entwicklung disziplinärer Erklärungs- und professioneller Handlungsweisen.
  • Erfahrungen im Bereich quantitativer und qualitativer Verfahren der empirischen Sozialforschung, z.B. der Biografie-, Interview- und ethnographischen Forschung, der Ungleichheits- und der Diskursanalyse, der partizipativen, kollaborativen und Betroffenen kontrollierten Forschung.

Kompetenzbereich b) „Grundlagen von Diversity- oder Communityorientierung“

  • Kenntnisse fachspezifischer Theorien, Positionen, Perspektiven, Begriffe, Fragestellungen und Forschungsergebnisse zum Verständnis von Diversity und/oder Communityorientierung (aus Sozialer Arbeit, Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Soziologie, Sozialpolitik, Politikwissenschaften, Urban Studies, Gender Studies, Queer Studies, Diversity Studies, Disability Studies, Critical Race Studies, Critical Ethnicity Studies, Critical Migration Studies, Stadtentwicklung, sozialer Kultur- und Bildungsarbeit, Gesundheit, Gemeindepsychiatrie, Anti-Diskriminierung).
  • Kenntnisse über intersektionale, machtkritische, communityorientierte Zugangsweisen zu Themen wie soziale Ungleichheit, Armut, sozialräumliche Polarisierung, Migration, Flucht, Rassismus, Sexualität, Alter, Behinderung, Klasse, Menschenrechte, Geschlecht, Hochschule und Gemeinwesen.
  • Erfahrungen und Kompetenzen zur Anwendung von Kenntnissen der kritischen Diversity und Community Studies in verschiedenen Praxisfeldern und Organisationen wie z. B. Soziale Arbeit, Bildung, Gemeinwesenarbeit, Stadtentwicklung, Nichtregierungsorganisationen, Politik, Kultur, Selbstorganisation, Engagementförderung, Unternehmen, Medien. Dies umfasst Fähigkeiten zur Analyse gesellschaftlicher Ungleichheiten und zur Entwicklung von Instrumenten und Strategien zu Transformationsprozessen für mehr Chancengleichheit.
  • zivilgesellschaftliche Tätigkeiten (Ehrenamt) im Themenspektrum von Diversity oder Communityorientierung in Vereinen, selbstorganisierten zivilgesellschaftlichen Projekten wie communitybasierten Gruppen, Interessenvertretungen, der Selbsthilfe und -organisation, Kultur- und Stadtteilarbeit, aber auch Freiwilligendienste, u.a.. Dazu gehören ebenfalls selbst konzipierte und gehaltene Workshops, Vorträge sowie selbst produzierte Medien und Informationsmaterialien.

Falls Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht über hochschulische Leistungen nachweisen können, können Sie außerhochschulische Kompetenzen geltend machen. Dies ist z. B. für Bewerber_innen relevant, die keinerlei theoretische Grundlagen Sozialer Arbeit im Studium erworben haben, jedoch Berufserfahrungen im sozialen Bereich mitbringen. Die geforderten Kenntnisse können dann alternativ (ganz oder anteilig) durch gleichwertige Kompetenzen aus der Praxis nachgewiesen werden. Dazu zählen: Berufstätigkeit, Berufspraktika sowie zivilgesellschaftliches Engagement.

“Ich will mich bewerben. Wo fange ich an?”
Folgende Unterlagen erläutern ausführlich das Bewerbungsverfahren. Starten Sie Ihre Vorbereitung mit dem sorgfältigen Lesen dieser Unterlagen, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen:

Wenn Sie diese Dokumente gelesen haben, haben Sie einen guten Überblick, wie die Bewerbung und das Zugangs- und Zulassungsverfahren für den MA KriDiCo abläuft, und verstehen, welche Kriterien Sie erfüllen müssen, wofür Sie Punkte bekommen können und was Sie mit der Bewerbung alles einreichen. Nehmen Sie sich also Zeit und machen sich gleich Notizen, an welchen Stellen im Selbstauskunftsbogen Sie welche Ihrer Kompetenzen am besten einbringen könnten. Dabei können Sie schon überlegen, wofür Ihnen noch Nachweise fehlen.

Rechtsgrundlage für das Verfahren ist die ZZS, die Zugangs- und Zulassungssatzung.

“Es gibt so viele Dokumente, was muss ich alles ausfüllen?”
Dokumente, die jede_r Bewerber_in ausfüllen und einreichen muss:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag(barrierefreies pdf-Formular)
  • Ausgefüllte und unterschriebeneSelbstauskunft(barrierefreies pdf-Formular)

Die weiteren, eventuell für Sie erforderlichen Dokumente und Nachweise finden Sie in der Checkliste aufgeführt, siehe Seite 4 im Zulassungsantrag. Das Formular für den Nachweis bei uneindeutigen Modul- oder Lehrveranstaltungstiteln (barrierefreies pdf-Formular) Sie hier verlinkt.

Wir empfehlen die Bewerbungsdokumente herunterzuladen und mit der (kostenfreien) Software Adobe Acrobat Reader auszufüllen.

"Wie kann ich meine unterschiedlichen Kompetenzen, Erfahrungen und Qualifikationen einbringen? Welche Belege kann und muss ich für die Bewerbung einreichen?"

Alle zwingend einzureichenden und optional erforderlichen Unterlagen finden Sie im Zulassungsantrag auf Seite 4aufgeführt. Nutzen Sie diese Checkliste  und überprüfen Sie, was Sie einreichen müssen und ob Sie alles vollständig haben.

Die Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse, die Sie im Selbstauskunftsbogen und im Zulassungsantrag angegeben haben, müssen von Ihnen fristgerecht mit Belegen nachgewiesen werden. Weitere Hinweise finden Sie in den Erläuterungen zur Selbstauskunft.

Das Formular für den Nachweis bei uneindeutigen Modul- oder Lehrveranstaltungstiteln (barrierefreies pdf-Dokument) finden Sie hier verlinkt.

"Ich habe die Bewerbungsdokumente ausgefüllt und alle Nachweise zusammen - wie, wann und wohin schicke ich meine Bewerbung?"

Bewerbungszeitraum zum Sommersemester 2025 startet am 01.12.2024 und geht bis zum 15.01.2025

Die Bewerbungsunterlagen sind form- und fristgemäß innerhalb der Bewerbungsfrist, spätestens bis zum 15.01. um 24:00 Uhr, online an die ASH Berlin zu übermitteln. Senden Sie Ihre Bewerbung ausschließlich per Email und als ein PDF-Dokument im Anhang an <Bewerbung_KriDiCo@ash-berlin.eu>. Nutzen Sie keine andere Form der Datenübermittlung, Formate wie WeTransfer, Drive, Dropbox, Zip-Dateien, ... führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Benennen Sie Ihre PDF-Datei nach dem Muster "KriDiCo_Bewerbung_Name_Vorname“.
Bei Umlauten bitte wie folgt die PDF-Datei benennen:
Beispiel 1: „KriDiCo_Bewerbung_Mueller_Joerg“ (Müller, Jörg)
Beispiel 2: „KriDiCo_Bewerbung_Assmann_Guelden“ (Aßmann, Gülden)

Wir empfehlen für die Bewerbung und das Zusammenstellen Ihrer Unterlagen die (kostenfreie) Software Adobe Acrobat Reader. Wenn Sie das Datenvolumen von pdf-Dokumenten verkleinern möchten, können Sie dafür z. B. das (kostenfreie) Onlinetool über die Adobe-Website nutzen. 

"Meine Bewerbung habe ich abgeschickt. Wie geht's jetzt weiter?"

Nach dem Versand Ihrer Bewerbung sollten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per Email erhalten. Das Studierendenservicecenter und die Auswahlkommission werden dann das Auswahlverfahren durchführen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir - weder die Immatrikulationsverwaltung, noch die Koordination oder die Kommission - keine Auskünfte über die Vollständigkeit der Unterlagen oder den Stand des Verfahrens erteilen können.

Alle Bewerber_innen erhalten spätestens Anfang März per Post einen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid.

Zum Seitenanfang

Grundsätzlich ja, sofern Sie einen für den Masterstudiengang einschlägigen grundständigen Hochschulabschluss haben. Da wir die Soziale Arbeit als transdisziplinäre Profession verstehen, weil wir mit dem Studiengang Interessierte aus der Praxis, Berufstätige und Aktivist_innen, Student_innen und Absolvent_innen mit Interesse an Social Change, Community und Diversity erreichen wollen, und da Kritische Diversity und Community Studies eben auch in anderen Disziplinen und Professionen vertreten sind, sind neben der Sozialen Arbeit weitere Studiengänge als einschlägig gewertet. Dazu zählen BA Studiengänge mit SAGE-Profil (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung), die Gesellschafts-, Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial- und Raumwissenschaften sowie vergleichbare Studiengänge. Egal mit welchem einschlägigen Abschluss Sie sich bewerben, müssen Sie für den Zugang 30 Credits in Grundlagen Sozialer Arbeit sowie Grundlagen von Diversity / Communityorientierung nachweisen (gem. § 2 ZZS).

Konkret können Sie sich also z. B. mit einem Abschluss in Kultur- oder Sozialwissenschaften, aber auch Philosophie oder Geografie bewerben, und die Zugangsvoraussetzungen mit Ihrem Studienschwerpunkt in feministischer Humangeographie oder rassismuskritischer Stadtforschung, mit Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendclub oder Quartiersmanagement nachweisen, oder durch eine Kombination von hochschulisch erworbenenen Credits plus außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen.

Ja, können Sie. Studienrelevante Berufserfahrungen können sich positiv auf die Chance auf einen Studienplatz auswirken, da hierfür Punkte vergeben werden, sie sind aber keine zwingende Voraussetzung.
Wenn Sie ehrenamtliche oder aktivistische Tätigkeiten in einschlägigen Feldern nachweisen können, reichen Sie bitte diese ein.

Ihr erster Hochschulabschluss muss mindestens 180 Credits umfassen, damit Sie sich bewerben können. Wenn Sie einen ersten Hochschulabschluss mit weniger als 210 Credits haben, wird in einer Einzelfallprüfung durch die Auswahlkommission festgestellt, ob Sie über die entsprechende masterstudiengangsbezogene Qualifikation verfügen.
Das bedeutet, dass die Auswahlkommission im Einzelfall Bewerber_innen mit 180 Credits zum MA Studium zulassen kann, ohne dass weitere Auflagen von Ihnen (wie etwa das Nachholen von Credits) zu erfüllen sind. In diesem Fall kann ein Masterabschluss mit 270 Credits (180 Credits BA Studium + 90 Credits MA KriDiCo) erworben werden.
Bei Interesse können Sie begleitend zum Studium weitere Credits erwerben.

Ja, Sie können sich bewerben und hier kann eine vorläufige Zulassung erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung einzelne Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, aber zu erwarten ist, dass der Abschluss vor Beginn des Masterstudiums erlangt wird, kann vorläufig zugelassen werden. Sie versichern im Zulassungsantrag, dass Ihr Studium mit dem Wintersemester abgeschlossen sein wird. Bitte reichen Sie in diesem Fall die "Zusatzbescheinigung über die vorläufige Durchschnittnote" ein (siehe Zulassungsantrag). Mit dieser Durchschnittsnote nehmen Sie am Zulassungsverfahren teil.

Das heißt, Sie müssen unbedingt bis spätestens zum 31. März (!) alle Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Abschlussarbeit erbringen. Wichtig ist, dass Sie von Ihrer Seite alles noch im WiSe erbringen. Sie können keine Studien- oder Prüfungsleistung erst später im April abgeben oder ähnliches. Unproblematisch ist hingegen, wenn letzte Bearbeitungsschritte für Ihren Studienabschluss des Bachelors von anderen Stellen aus getätigt werden, wie etwa die Eintragung von Noten durch Lehrende oder die Ausstellung des Zeugnisses durch das Prüfungsamt.

Ja, die gibt es. Das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sieht eine Quote für Antragsteller_innen auf Härtefallregelung von bis zu 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze vor. Für den MA KriDiCo entspricht das bis zu 2 Studienplätzen. Eine außergewöhnliche Härte liegt insbesondere dann vor, wenn gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe in der Person der Bewerber_in die sofortige Aufnahme des Masterstudiums zwingend erfordern. Den Antrag sowie das Merkblatt zur Härtefallregelung  finden Sie hier verlinkt. Das ausgefüllte Antragsformular ist mit den entsprechenden Nachweisen zur Glaubhaftmachung des Grundes bei der Bewerbung mit einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung auf Härtefallregelung den Nachweis der Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen nicht ersetzt.

Zur Härtefallregelung berät Paula Steininger, die Beauftragte für Belange von Studierenden mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen. 

Wir sind bestrebt, das Studium möglichst barrierearm und inklusiv zu gestalten. Allerdings leben wir immer noch in einer Gesellschaft, in der wirkliche Barrierefreiheit eine große Ausnahme ist. Die ASH Berlin ist beispielsweise über den U-Bahnhof Hellersdorf zu erreichen, der über eine sehr steile Rampe verfügt, die ohne E-Rolli oder sportliche Konstitution schwer zu schaffen ist.

Barrierefreie Dokumente sind nicht generell in Studium und Lehre realisiert. Die ASH arbeitet daran, diese Hürden abzubauen. Falls Sie an einem Studium interessiert sind, wenden Sie sich gerne an die Beauftragte für Belange von Studierenden mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen oder die Studienberatung, um die Realisierbarkeit Ihres Studienwunsches zu klären.

Falls Sie konkrete Fragen zu KriDiCo und Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich gerne an die Studiengangskoordination (makridico@avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu).

Bewerber_innen mit nicht-deutscher Erstsprache, die zudem den grundständigen Studiengang nicht in Deutschland bzw. nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis kann durch folgende Tests erfolgen:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang -DSH-2
  • Test Deutsch als Fremdsprache -TestDaF (NiveaustufeTDN 4)
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Zweite Stufe: DSD II)
  • Zeugnis über die bestandene Prüfung (telc Deutsch C1 Hochschule)
  • Zeugnis über das bestandene „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSDC2)

Wenn Sie (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen Sie keinen Nachweis über das Sprachniveau.  

Bewerber_innen mit sehr guten Deutschkenntnissen, beispielsweise durch eine langjährige Berufserfahrung, aber ohne einen solchen Nachweis, wenden sich bitte vorab per Mail an die Studiengangskoordination.

Hochschulrechtlich können Geflüchtete grundsätzlich unabhängig von ihrem asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Status in Deutschland ein Studium aufnehmen. Es gelten insofern keine Besonderheiten für den Hochschulzugang. Auch für die Bewerbung für den Master KriDiCo ist der Status also nicht relevant, es muss im Zulassungsantrag nur die Staatsbürgerschaft angegeben werden. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, muss mit der Einschreibung der Personalausweis/Reisepass, sowie der aktuelle Aufenthaltstitel eingereicht werden.

Bewerber_innen, die aktuell einen anderen Master studieren, und sich für den Master KriDiCo bewerben möchten, müssen sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Prüfungsamt ihrer jetzigen Hochschule ausstellen lassen. Sie finden diese am Ende des Zulassungsantrags. Der MA KriDiCo startet immer zum SoSe. Ein Quereinstieg ins WiSe oder in ein höheres Fachsemester ist leider nicht möglich.

Bewerber_innen, die einen anderen Master schon erfolgreich abgeschlossen haben, können sich regulär bewerben. Für die Studienplatzvergabe für konsekutive Masterstudiengänge gibt es keine Quote für Zweitstudienberwerber_innen.

Bitte fragen Sie an der entsprechenden Hochschule / Universität nach, ob Ihnen ein entsprechendes Schreiben ausgestellt werden kann. Wenn das nicht möglich ist, reichen Sie bitte die Unterlagen ein, aus denen hervorgeht, wie umfangreich das Studium war, z.B. durch den Musterstudienplan, die Studienordnung und/oder die Übersicht Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen.

Gemäß der SPO und dem European Credits Transfer System (ECTS) entspricht ein 1 Credit 30 Lern- und Arbeitsstunden (sog. Workload). Pro Semester werden so in der Regel im Vollzeitstudium 30 Credits erworben. Auf dieser Grundlage können so auch rückwirkend Studiengänge ins Verhältnis gesetzt werden.

Insgesamt ist der Studiengang ein Vollzeitstudiengang, der studentische Arbeitsaufwand (Workload) entspricht dem einer vollen Stelle. Der Workload beinhaltet neben dem Besuch der Lehrveranstaltungen auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, Prüfungen und die Zeit des Selbststudiums. Die Semesterwochenstunden (SWS), die in Lehrveranstaltungen absolviert werden stellen daher nur einen Teil des notwendigen Arbeitsaufwandes dar, entscheidend sind die Angaben im Modulhandbuch zu den jeweiligen Lehrveranstaltungformaten,  siehe Modulhandbuch.

Bitte planen Sie neben der Präsenzzeit für das Studium angemessen Selbstlernzeit ein (Vor- und Nachbereitung der Seminare, Lesen, Recherche, Kleingruppenarbeit, selbstorganisiertes Studium, forschendes Lernen, Arbeit im Rahmen der Konzeptwerkstatt usw.).

Der Studiengang findet in Präsenz an der ASH Berlin statt.

Die aktuellen Termine der Semester und vorlesungsfreien Zeit sind hier verlinkt.

Es gibt die Möglichkeit, den MA KriDiCo in Teilzeit zu studieren. Bitte reichen Sie den Antrag innerhalb der Rückmeldefrist bei der Immatrikulationsverwaltung ein. Der Antrag gilt immer für zwei aufeinanderfolgende Semester und kann verlängert werden. Das Formular ist hier verlinkt. Ein Teilzeitstudium ist möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen gemäß § 12 Satzung für Studienangelegenheiten:

  • Erwerbstätigkeit,
  • Behinderung oder chronischer Erkrankung, wenn diese ein Teilzeitstudium erforderlich macht,
  • Schwangerschaft,
  • Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von Kindern bis zum 16. Lebensjahr oder Pflege und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Familienangehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes,
  • Wahrnehmung eines Mandats eines Organs der ASH, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin.

Da Sie sich auf einen Masterstudiengang bewerben, dessen Module als aufeinander aufbauendes Gesamtkonzept entworfen wurde, und der nur einmal jährlich startet, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an den Teilzeitplan zu halten. Der Teilzeitstudienplan zeigt den Studienverlauf über 5 Semester.
Die Termine, an denen Sie in der ASH Berlin an Lehrveranstaltungen (Präsenzzeit) teilnehmen, liegen im Allgemeinen montags bis freitags zwischen 10-18 Uhr, in Ausnahmefällen können Einzeltermine auch am Wochenende stattfinden. Sofern es die Lehr- und Raumplanung zulässt, versuchen wir die Lehre auf einige Tage zu bündeln, können dies jedoch nicht garantieren. Die konkreten Zeiten erfahren Sie ca. ab 4-5 Wochen vor Semesterstart online im Vorlesungsverzeichnis. Bitte planen Sie neben der Präsenzzeit für das Studium angemessene Selbstlernzeiten ein (Vor- und Nachbereitung der Seminare, Kleingruppenarbeit, selbstorganisiertes Studium, usw.). Weitere Informationen und Beratung zum Teilzeitstudium können Sie bei der Studiengangskoordination erhalten.

Die ASH Berlin hat den Anspruch, eine familiengerechte Hochschule zu sein und unterstützt nach Möglichkeit Studierende, die Care-Arbeit für andere Menschen übernehmen.

Sie können KriDiCo generell in Teilzeit studieren und in Krisensituationen auch flexibel reagieren, und in Absprache mit den Lehrenden beispielsweise alternative Lösungen zum Umgang mit Anweisenheitsregelungen, Fristen und Formaten für die Studien- und Prüfungsleistungen etc. suchen.

Auf den Seiten Seiten des Familienbüros finden Sie generelle Informationen und Beratungsangebote.

Nein, das ist mit diesem Masterstudiengang nicht möglich. Die Vergabe der Staatlichen Anerkennung regeln die Länder. In Berlin wird sie gemäß dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) auf Antrag vergeben, wenn Sie Soziale Arbeit / Sozialpädagogik im Bachelor studiert haben. Weiterführende Informationen zur Staatlichen Anerkennung für Sozialberufe finden Sie auf den Seiten der SenBJF.

Ja, der Masterstudiengang ist vom Studierendenwerk als förderungsfähig anerkannt. Der Studiengang ist daher auch im Ausbildungsstättenverzeichnis Berlin zu finden.

Zu BAfög und finanziellen Förderungsmöglichkeiten berät die Allgemeine Studienberaterin Anna Kuhlage (studienberatung@avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des studierendenWERK Berlin.

Das Masterstudium eröffnet grundsätzlich den Zugang zu einem Promotionsstudium, garantiert ihn aber nicht. Bitte beachten Sie hierzu die Promotionsordnung der jeweiligen Hochschule. Gegebenenfalls müssen Sie sich nachqualifizieren, etwa wenn Sie nach BA und MA zusammen genommen weniger als 300 Credits erworben haben oder wenn Sie in einer Disziplin promovieren wollen, die spezifische Anforderungen an Sie stellt. Lassen Sie sich bei einer Promotionsabsicht frühzeitig beraten; eventuell können Sie erforderliche Nachqualifizierungen parallel zum MA-Studium ablegen.

Die ASH Berlin bietet zwei konsekutive Masterstudiengänge an - der MA KriDiCo ist stärker handlungsorientiert ausgerichtet, der MA Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik (M.A. PSP) stärker forschungsorientiert.

Zum Seitenanfang