Eckpunkte zum Studium

Der Musterstudienplan bietet Ihnen eine kurze tabellarische Übersicht über den Aufbau des Studienganges. Der Musterstudienplan hat empfehlenden Charakter. Das Modulhandbuch beschreibt ausführlich alle Module, ihre Inhalte und Lernziele, die verschiedenen Formate, Prüfungen und Teilnahmevoraussetzungen.

Musterstudienplan

Modulhandbuch

Bei Fragen zu den einzelnen Modulen können Ihnen die jeweiligen Modulverantwortlichen behilflich sein. Die Übersicht aller Modulverantwortlichen findet sich auf der Seite der Lehrbetriebsverwaltung.

Modulverantwortliche

Ein Teilzeitstudium ist möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.  Dazu zählen:

  • Erwerbstätigkeit,
  • Behinderung oder chronischer Erkrankung, wenn diese ein Teilzeitstudium erforderlich macht,
  • Schwangerschaft,
  • Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von Kindern bis zum 16. Lebensjahr oder Pflege und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Familienangehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes,
  • Wahrnehmung eines Mandats eines Organs der ASH, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin.

Weitere Informationen hierzu können Sie bei der allgemeinen Studienberatung erhalten:

Allgemeine Studienberatung

Für fachspezifische Fragen, wie zum Beispiel der Studierbarkeit des Studiums in Teilzeit, stehen wir von der Studiengangskoordination für Sie zur Verfügung:

Fachspezifische Studiengangsberatung

Sie können ein Teilzeitstudium nach erfolgter Immatrikulation beantragen.

Studierende an der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Hochschulen, in  anderen Studiengängen oder in dem Studiengang erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keine wesentlichen Unterschiede zu den Studiengangsmodulen aufweisen.
Die Beantragung der Anerkennung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Semestern nach erfolgter Immatrikulation an der ASH Berlin bzw. innerhalb von zwei Semestern nach Leistungserbringung beim Prüfungsamt vorzunehmen.

Mehr Informationen zu der Vorgehensweise für die Anerkennung finden Sie hier:

Merkblatt Anerkennung

Nachfolgend finden Sie das Antragsformular:

Antrag Anerkennung

Für eine schnelle Bearbeitung der Anträge wird empfohlen, die zu anerkennenden Kurse in den Nachweisen eindeutig zu kennzeichnen und die zweite Seite für die Modulverantwortlichen im Voraus auszufüllen.

In der Regel erhalten Sie durch die Immatrikulationsverwaltung eine Aufforderung zu Rückmeldung und Informationen dazu mittels e-mail. Weitere Inhalte zum Rückmeldeverfahren und den -fristen, können Sie auf der Seite der Immatrikulationsverwaltung erfahren:

Rückmeldeverfahren und -fristen

Die Freischaltung des Vorlesungszeichnisses erfolgt i.d.R zwei Wochen vor Semesterbeginn. Dies bedeutet für das WiSe Mitte September und für das SoSe Mitte März.
Die Belegung der Seminare wird entsprechend mit dem Beginn des jeweiligen Semesters für sechs Wochen freigeschaltet. Dies bedeutet für das WiSe 01.10.-15.11. und für das SoSe 01.04.-15.05.

 

Vorlesungsverzeichnis

Die Praxisforschungsprojekte (PFP) bilden einen Hauptstudienschwerpunkt im zweiten Semester. Es werden vier Projekte angeboten, von denen Sie zwei auswählen – in einem der beiden Projekte erbringen Sie einen Leistungsnachweis. Informationen zu den aktuellen Praxisforschungsprojekten finden Sie im nachfolgendem Link:


Aktuelle Praxisforschungsprojekte

In den PFP erwerben Sie unter fachlicher Anleitung durch Lehrende der Hochschule systematische und vertiefende Kenntnisse und Kompetenzen, die für die eigenständige Durchführung von empirischen Studien notwendig sind. Sie erwerben Kenntnisse in Erhebungs- und Auswertungsverfahren der qualitativen und/oder quantitativen Sozialforschung und können diese auf konkrete Praxisforschungsprojekte sicher anwenden. Sie entwickeln eigenständig Forschungskonzeptionen, planen und führen Forschungsprozesse systematisch durch. Zudem werden Sie Ergebnisse in theoretischen und empirischen Kontexte einordnen und sie in angemessener Form der (Fach-) Öffentlichkeit zugänglich machen. Zuletzt gewinnen Sie Einblicke in das Forschungs- und Projektmanagement. Die Forschungsprojekte orientieren sich an den Interessen der Studierenden und der Lehrenden.

Anmeldungen zu Prüfungsleistungen sind i.d.R. ab sechs Wochen nach Semesterbeginn bis zum Ende des Semesters möglich. Prüfungen können im Vorlesungsverzeichnis unter "Meine Funktionen →Prüfungsverwaltung →Prüfungsan- und -abmeldung" angemeldet werden.


Vorlesungsverzeichnis

Sobald alle Veranstaltungen eines Moduls belegt und die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden, werden die Credits im LSF verbucht. Der Notenspiegel gibt Auskunft darüber, welche Module Sie bereits vollständig absolviert haben. Zum Notenspiegel gelangen Sie über das LSF →Meine Funktionen →Prüfungsverwaltung.

Zum LSF

Ein Modul wird entgegen Ihrer Erwartung als nicht absolviert ausgewiesen? Dann prüfen Sie bitte Nachfolgendes im LSF:

  • Sind alle Veranstaltungen des Moduls in den Belegungsdaten aufgeführt? Sie finden Ihre Belegungsdaten im LSF →Meine Funktionen →Meine Auswertungen
  • Sind alle Veranstaltungen des Moduls in den Belegungsdaten mit einem "TE" für „Teilgenommen“ versehen?
  • Sind alle erforderlichen Prüfungen für das Modul angemeldet worden? Für nicht-angemeldete Prüfungen können keine Noten eingetragen werden
  • Sie finden Ihre angemeldeten ("AN") und bestandenen ("BE") Prüfungen im LSF sowohl im Notenspiegel als auch über →Meine Funktionen →Meine Prüfungsverwaltung →Info über angemeldete Prüfungen

Im Notenspiegel werden erbrachte Prüfungsleistungen und bestätigte Teilnahmen bei einigen Modulen umgehend bei anderen Modulen allerdings nicht sofort als erfolgreich absolvierte Module ausgewiesen. Die entsprechenden Daten werden nur eingeschränkt automatisiert verarbeitet und in den Notenspiegel übertragen. In einem erheblichen Umfang erfolgt dieser Prozess manuell - dies ist für die Module 2, 4, 5 und 6 der Fall. Die Prüfungsverwaltung aktualisiert diese Daten im Notenspiegel zu folgenden Zeiten:

  • Im Oktober/ November die Daten aus dem vorangehenden Sommersemester
  • Im April/ Mai die Daten aus dem vorangehenden Wintersemester

Dies bedeutet: In der Regel ist der Notenspiegel jeweils zum 01.12. und zum 01.06. aktualisiert.

Im 3. Semester wird die Masterarbeit verfasst. Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt bereits im 2. Semester.  Für diese Arbeit werden 25 Credits vergeben. Die Masterarbeit wird von einem forschungsmethodischen Kolloquium begleitet. Zur groben Orientierung dient der MA-Leitfaden:

MA-Leitfaden

Weitere Informationen und Hinweise zu der Masterarbeit und zum Studienabschluss finden Sie auf der Seite der Prüfungsverwaltung:

Abschlussarbeit

 

Bei Bedarf können Sie ihre Abgabefrist der Masterarbeit verlängern. Zum Beispiel, wenn Sie empirisch arbeiten, Kinder im Haushalt betreuen, andere Menschen pflegen oder erkranken. Weiterführende Informationen finden Sie hierzu unter §17 Abs.5 RSPO (Rahmenstudien- und Prüfungsordnung):

RSPO (2019, 2. Änderung)

Die Anträge für eine Verlängerung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes. Neben den Verlängerungsmöglichkeiten in der RSPO, kann es zu gesonderten Fristverlängerungen kommen. Wie zum Beispiel im Falle einer Pandemie oder der baubedingten Schließung der Bibliothek. In diesem Fall werden Sie in der Regel mittels e-mail durch die Prüfungsverwaltung informiert.

Anträge auf Verlängerung

Sie können ihre Abschlussarbeiten kostengünstig über das ComZ (Computerzentrum) ausdrucken und binden lassen. Hierfür haben Sie zuvor einen Termin mit dem ComZ auszumachen. Einfach eine e-mail schreiben an: itservice@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu

Sobald Sie alle Prüfungen bestanden haben, können Sie sich exmatrikulieren lassen. Informationen hierfür finden Sie auf der Seite der Immatrikulationsverwaltung:

Studienabschluss

Um erfolgreich als Absolvent_in exmatrikuliert zu werden, müssen Sie den Antrag auf Exmatrikulation bei der Prüfungsverwaltung einreichen. Wann Sie diesen einreichen können und was Sie dabei alles zu beachten haben, finden Sie auf der zweiten Seite im Antrag:

Exmatrikulationsantrag - Absolvent_innen