Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  Nora Heim  (HV), Franka von Nessen (HV), Fanny Janthor (HV), Nicole Birk (SV), Hale-Edith Grops (SV), Sultan Laffin (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Maria Stolarzewicz (Vertretung) (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Wintersemester 2024/25

23. Sitzung: Di, 08.10.2024
24. Sitzung: Di, 05.11.2024
25. Sitzung: Di, 10.12.2024
26. Sitzung: Di, 14.01.2025
27. Sitzung: Di, 11.02.2025

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 09.06.2015, 10:00 - 13:30

Teilnehmer/innen

Susanne Gerull (Hauptv.), Hedwig Rosa Griesehop (Hauptv.), Jutta Hartmann (Hauptv.), Johanna Kaiser (Hauptv.), Johannes Kniffki (Hauptv.), Elke Kraus (Hauptv.), Heinz Stapf-Finé (Stellv.), Hartmut Wedekind (Hauptv.), Imke Bremer (Hauptv.), Fabian Enders (Stellv.), Isik Sekerli (Hauptv.), Sieglinde Machocki (Hauptv.), Birgit Scherzer (Stellv.), Uwe Bettig (Rektor), Nils Lehmann-Franßen (Prorektor), Verena Meister (FB), Kerstin Miersch (Personalrat) , Cathleen Strauch (Datenschutzbeauftragte), Günter Thiele (Studiengangsleitung), Bettina Völter (Prorektorin)

Tagesordnung

1:Genehmigung der Tagesordnung
6:Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 26.05.2015
7:Bericht der Hochschulleitung
8:Anfragen an die Hochschulleitung
9:Bericht des An-Instituts für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialwesen (FoBeG)
10:Institut für Islamische Theologie - Aussprache und Meinungsbild
11 010:gendergerechte Schreibweise
12:Overhead bei Drittmittelprojekten
13 011:Änderung der Prüfungsordnung, Zulassungsordnung sowie Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
14:Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen und Gremien im Sommersemester 2015
15:Verschiedenes
Nicht öffentlich:
2:Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls vom 26.05.2015
3 009:Ausschreibung der Professur für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt diversitätsbewusste Ansätze in Theorie und Praxis (W 2) BASA-online
4:Nachwahl/Neuwahl von Mitgliedern der Berufungskommissionen
5:Verständigung zu neuen Mitgliedern im Kuratorium

TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung

Bettina Völter beantragt die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Institut für Islamische Theologie – Aussprache und Meinungsbild“, der nach TOP 9 behandelt werden soll.
Der Antrag wird mit 9 : 0 : 3 genehmigt.

Jutta Hartmann bittet um Vorziehung des TOP 12, der nach dem TOP‚Institut für Islamische Theologie – Aussprache und Meinungsbild’ abgestimmt werden soll.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Mit den o. g. Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig angenommen.

TOP 6: Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 26.05.2015

Jutta Hartmann bittet um Korrektur des Wortes „Gläser“ TOP 5 – Bericht der Hochschulleitung, Seite 6, 2. Absatz, welches richtig heißen muss: G.L.E.S.A.

Weiter beantragt Sie einen Einschub zu TOP 7, 3. Absatz: Des Weiteren wurde über die wegfallende Lehre der Professoren gesprochen. Frau Hartmann problematisiert die Lehrentlastung der Leitungen von weiterbildenden Masterstudiengängen vor dem Hintergrund, dass weiterbildende Masterstudiengänge dem privatfinanzierten Bildungsmarkt zuzurechnen sind, während Professor_innen mit ihrem Lehrdeputat für staatlich geförderte Lehrangebote in BA- und konsekutiven Masterstudiengängen berufen sind. Erfolgt die Entlohnung der Leitung von weiterbildenden Masterstudiengängen über eine Freistellung von der Lehre, geht dies – auch wenn die SWS aus den Teilnahmegebühren refinanziert werden – auf Kosten der freien öffentlichen Bildung – es sei denn, die Refinanzierung mündet in die Schaffung einer Professur, die wiederum voll im öffentlichen Lehrbereich eingesetzt wird.

Außerdem bittet sie um einen weiteren Einschub zu TOP 8, 3. Absatz: Neben der Vermittlung von Grundkenntnissen soll das Interesse geweckt werden, sich mit den vielfältigen Themenbereichen zu beschäftigen. Es wird diskutiert, wie es Studierenden mit Blick auf ein weiterführendes Masterstudium, beispielsweise Sozialmanagement, ermöglicht werden kann, im BA Studium genügend ökonomische Grundlagen zu erwerben. Es wird angeregt, ökonomische Vertiefungen im Rahmen fakultativer Lehrangebote anzubieten.

Zum TOP 9 informiert Susanne Gerull, dass sie (und nicht Kristiane Jornitz) die im 5. Spiegelstrich genannte Änderung zu Anlage 1 zu §5 D – Berufliche Erfahrung eingebracht hat.

Zum TOP 7 wird vorgeschlagen, diesen deutlich zu reduzieren und den ersten Satz im 5. Absatz umzuformulieren: Herr Flegl gibt zu bedenken, dass die Hochschule von den weiterbildenden Masterstudiengängen insofern profitiert, als dass es dort viele Studierende im ersten Hochschulsemester gibt, was in das öffentlich rechtliche Finanzierungssystem einfließt.

Zu TOP 16 Absatz 2: Frau Völter gibt bekannt, dass vorgesehen ist, Köchinnen und Köchen aus dem Asylbewerberheim die Möglichkeit zu geben, einen kleinen Beitrag zur Verpflegung zu leisten. Diese ist gegen eine kleine Spende erhältlich.

Das Protokoll wird mit den besprochenen und noch an Beate Schmidt weiterzuleitenden und einzuarbeitenden Änderungen mit 10 : 0 : 2 genehmigt.

TOP 7: Bericht der Hochschulleitung

Am 8. Juni 2015 fand eine Wissenschaftskonferenz der SPD Bundestagsfraktion zur „Zukunft der Wissenschaft: Nachwuchs fördern – Exzellenz ausbauen“, an der Uwe Bettig und Sieglinde Machocki teilnahmen, statt. Ziel der Konferenz war die Meinungsbildung zur Beteiligung der Fachhochschulen an der Exzellenzinitiative. Es ist vorgesehen, die Fachhochschulen bei der nächsten Ausschreibung zu berücksichtigen, wobei der finanzielle Umfang noch nicht ganz klar definiert wurde. Die Universitäten werden jedoch weiterhin im Fokus der Exzellenzinitiative stehen.
Geplant ist eine zweite Förderlinie zur angewandten Forschung, an denen Fachhochschulen im Verbund schwerpunktmäßig beteiligt werden sollen.
Der zweite Teil der Tagung „Ein Zukunftspakt für den Nachwuchs“ beschäftige sich zu 99 % mit Juniorprofessuren. Im Laufe der Diskussion konnte kein Lösungsansatz im Rahmen prekärer Beschäftigungsverhältnisse aufgezeigt werden.

Am 12. Mai 2015 wurde Horst Hippler als Präsident der HRK wieder gewählt.

Auch in der stattgefundenen Sitzung der LKRP ging es um die Exzellenzinitiative. Es wurde eine Beteiligung der Fachhochschulen im Bereich der Gesundheitsforschung in Aussicht gestellt, jedoch muss hier die konkrete Ausschreibung abgewartet werden.

Nach mehren Abstimmungsgesprächen mit der Senatsverwaltung wurde ein Nachfolgeantrag für „ASH-IQ“ gestellt. Mit einer verbindlichen Entscheidung ist bis Ende 2015 zu rechnen. Bei positivem Bescheid soll die Förderung dann ab 1. Oktober 2016 beginnen. Die Hochschulleitung dankt allen am Folgeantrag Beteiligten, insbesondere Johannes Verch für ihre Arbeit.

Der Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses hat Mittel für das IFAF in Höhe von 2 Mio. Euro befürwortet. Der Antrag muss jetzt noch von den Abgeordneten bestätigt werden. Es wird mit einem positiven Bescheid gerechnet.

Der DAAD stellt der ASH Mittel in Höhe von 122.000 Euro zur Verfügung. Hieraus sollen 11 Stipendien für die Verwaltungsmitarbeiter/-innen, 19 für Lehrende und 60 für Studierende für Auslandsaufenthalte finanziert werden. Bisher haben sich schon 60 Studierende angemeldet, die 2016 ins Ausland gehen möchten. Das International Office freut sich auch über Anmeldungen von Lehrenden (hierzu zählt auch das wissenschaftliche Personal) sowie Verwaltungsmitarbeiter/-innen und studentisch Beschäftigten.

Termine:
Am 17. Juni 2015, 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr findet die Ringvorlesung "Rassismen, Migration und Flucht, Rechtsextremismus – global – lokal" im Audimax statt.

Am 26. Juni 2015 hält Ruth Großmaß ab 18.00 Uhr ihre Abschiedsvorlesung.
Im Rahmen der Poetikvorlesungen finden am 3. Juli 2015, 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Gespräche mit dem diesjährigen Poetik-Preisträger Volker Ludwig im Audimax statt.

Am 6. Juli 2015 von 16.00 Uhr – 20.00 Uhr findet im Audimax ein Symposium zur Würdigung des Werkes von Birgit Rommelspacher statt.

Am 24. Juni 2015 trifft sich die LKRP zu einer Sondersitzung. Es wird um den gemeinsamen Strukturplan der Fachhochschulen gehen, der bis 30. Juni 2015 fertiggestellt werden muss.

TOP 8: Anfragen an die Hochschulleitung

Über den Fachbereichstag Soziale Arbeit erhielt Heinz Stapf-Finé eine Stellungnahme zum gegenwärtigen Arbeitskampf der Fachkräfte aus dem Erziehungs- und Sozialbereich. Diese wurde von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hamburger Hochschulbereiche, die die Studiengänge der Sozialen Arbeit vertreten, verfasst. Die Frage ist, ob der Akademische Senat sich dieser Stellungnahme anschließen kann.
Der Antrag, die Pressestelle auf der Grundlage des vorliegenden Textes mit der Formulierung einer ASH spezifischen Stellungnahme zu beauftragen, wird mit 9 : 0 : 0 angenommen. Die Stellungnahme ist mit dem Rektorat abzustimmen.

Zur tarifrechtlichen Dynamisierung der Entgelte für Gastlehrkräfte informiert Nils Lehmann-Franßen, dass die Problematik darin besteht, dass feste Beträge Bestandteil der Arbeitsverträge sind und diese keiner Dynamisierung unterliegen. Da der Kanzler nicht anwesend ist und Detailfragen nicht geklärt werden können, wird die Anfrage als TOP für die nächste Sitzung aufgenommen.

Im Rahmen der Transparenzdiskussion hinsichtlich Freistellungen von Hochschullehrer/-innen fragt Jutta Hartmann, ob der Kanzler eine umfassendere Übersicht über erfolgte Freistellungen geben kann. Uwe Bettig weist darauf hin, dass gem. AS-Beschluss die AS-Mitglieder einmal im Jahr über erfolgte Entlastungen informiert werden. Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes ist die Bereitstellung der o. g. Daten nicht möglich. Uwe Bettig weist darauf hin, dass generell nach der LVVO entlastet wird, jedoch vertritt Jutta Hartmann die Auffassung, dass es noch andere Kriterien gibt, nach denen über die LVVO hinaus Hochschullehrer/-innen entlastet werden können. Sie bittet um eine entsprechende Übersicht.

Zum Stand der Umsetzung der Berufungssatzung wird der Kanzler gebeten, in der nächsten Sitzung zu berichten.

Die neu gewählte W 2 – Evaluationskommission wird sich im Wintersemester 2015/2016 mit der Überarbeitung der bisherigen Richtlinien befassen. Das bedeutet, dass es im Wintersemester nur Entfristungen geben wird, ab Sommersemester 2016 wird dann die neue Richtlinie angewandt. Sieglinde Machocki bittet um Prüfung, warum nicht alle Mitgliedergruppen gem. BerlHG in der Kommission vertreten sind, evtl. ist die Richtlinie anzupassen.

Auf Nachfrage berichtet Uwe Bettig, dass es in jedem Semester einen Preis u.a. für eine innovative Abschlussarbeit sowie für eine Arbeit mit dem anspruchvollsten interdisziplinären Ansatz gibt. Vorschläge gehen an den Rektor/die Rektorin. Nach Prüfung entscheidet er/sie welche Arbeit ausgezeichnet wird. Wenn gewünscht, kann gerne eine Kommission dafür eingesetzt werden.

TOP 9: Bericht des An-Instituts für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialwesen (FoBeG)

Jutta Räbiger berichtet über den Werdegang und Zusammensetzung des Instituts. So wurde 2007 FoBeG gegründet und 2009 auf Beschluss des Akademischen Senats ein An-Institut der ASH. Das Institut setzt sich fast ausschließlich aus Hochschullehrer/-innen der ASH zusammen. Ziel ist die Förderung des Austauschs zwischen der Praxis der Sozialen Arbeit, der Gesundheitsversorgung und –förderung auf der einen und den Gesundheits- und Sozialwissenschaften auf der anderen Seite. Projekte und Tagungen helfen, dieses Ziel zu erreichen. So gab es z. B. 2014 eine Tagung zum Thema „Physio- und Ergotherapie auf dem Weg zum Direktzugang – Chancen und Hindernisse“. Von 2013 bis 2015 wurde am Projekt „Wissenschaftliche Begleitung eines Modellversuchs von IKK und VPT zur Blankoversorgung in der Physiotherapie“ gearbeitet (Auftraggeber IKK Berlin-Brandenburg). In näherer Zukunft wird im Rahmen des Förderprogramms „ASH IQ plus“ ein Antrag zur Entwicklung und Erprobung eines studiengangsübergreifenden Lehrangebotes gestellt.

Als Fazit der Arbeit kann gesagt werden, dass es den Mitgliedern des Instituts gelungen ist, Forscher/-innen verschiedener Disziplinen zusammenzubringen und in Forschung und Lehre Projekte zu realisieren. In Zukunft sollen Studierende verstärkt in die Arbeit des FoBeG einbezogen werden.
Die Mitglieder des AS bedanken sich für die Ausführungen und freuen sich auf die nächste Berichterstattung.

TOP 10: Institut für Islamische Theologie - Aussprache und Meinungsbild

Bettina Völter wird am 18.6.2015 die ASH in einem Gremium u.a. aus Vertreterinnen der Universitäten (HUB und FUB) und Senatsverwaltung vertreten, welches sich darüber verständigen soll, ob es in Berlin ein Institut für Islamische Theologie geben kann. Ziel ist es, Islamgelehrte auszubilden. Soziale Fragen sollen mit theologischen Fragen verknüpft und an die Wissenschaft angebunden werden. Für Bettina Völter stellt sich die Frage, ob die ASH sich an einem solchen Institut beteiligen will und kann. Nach ihrer Kenntnis sind (europaweit) solche Institute laizistisch aufgezogen. Wenn es Institute mit staatlicher Beteiligung gibt, sind diese an ein theologisches Institut „angedockt“. Bestehen seitens der ASH überhaupt die Expertise und ein Auftrag, sich an einem solchen theologischen Institut zu beteiligen? Ihrer Meinung nach existiert die Expertise insofern nicht, als das die Soziale Arbeit keine theologische Ethik vertreten kann. Es gibt weitere unterschiedliche Argumente, die die Mitglieder des AS zögern lassen, als ASH in einem solchen Institut mitzuarbeiten.

Auf Nachfrage kann Uwe Bettig mitteilen, dass Sandra Scheeres und Steffen Krach in einem ersten Gespräch geäußert haben, ein solches Institut zu gründen und hier die ASH im Rahmen der Sozialen Arbeit einzubinden. Das zweite Zusammentreffen (18.6.2015) wird in einem größeren Rahmen stattfinden. Es gibt bislang keine Tagesordnung, aber ist davon auszugehen, dass es hier um die Beantwortung konkreterer Fragen gehen wird.

Zusammengefasst können folgende Punkte festgehalten werden:

  • Die ASH weist ein ganz anderes Profil auf, sie ist die staatliche Hochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung.

  • Welche Auswirkungen hätte eine Beteiligung der ASH im Sinne der Profilbildung?

  • Die ASH könnte anbieten, dass Studierende des Instituts an der ASH als Gasthörer/-innen Module der Sozialen Arbeit oder sogar ein komplettes Studium absolvieren. Dies ist auch ohne Beteiligung an einem Arbeitskreis möglich.

  • Es ist abzuwägen, ob die ASH sich auf der politischen Ebene „instrumentalisieren“ lassen möchte.

  • Zwischen Islamischer Theologie und Sozialer Arbeit wird keine Schnittmenge gesehen.

  • Bevor im AS weit reichende Entscheidungen getroffen werden, sollte vorher die EPK einbezogen werden.

  • Es muss eine eindeutige Grenze in Bezug auf bekennende Theologien gezogen werden. Diese Grenze darf nicht überschritten werden.

  • Es wird eine zurückhaltende, keinesfalls ambitionierte Teilnahme am Arbeitskreis angeregt.


TOP 11 010: gendergerechte Schreibweise

Der TOP wird aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung des Akademischen Senats verschoben.

TOP 12: Overhead bei Drittmittelprojekten

Der TOP wird aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung des Akademischen Senats verschoben.

TOP 13 011: Änderung der Prüfungsordnung, Zulassungsordnung sowie Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession

Jutta Hartmann beschreibt kurz den Werdegang des Studiengans Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession, in dem die ASH Berlin, die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) und die Katholische Hochschule Berlin (KHSB) gemeinsam kooperieren. Unter Zeitdruck (Akkreditierung) wurden die Ordnungen von der damaligen Rektorin Theda Borde vorläufig genehmigt, ohne die LSK und den AS anzuhören. Die beiden Gremien nahmen in einer späteren Sitzung die Ordnungen, zur Kenntnis, der AS stimmte unter Vorbehalt und mit Auflagen den Ordnungen zu. Neu liegen Änderungen aufgrund von Reakkreditierungsauflagen vor. Die über diese hinausgehenden Anpassungen lagen der LSK noch nicht vor. Die Auflagen des AS wurden aufgrund des großen Koordinierungsaufwands zwischen den beteiligten Hochschulen noch nicht umgesetzt. Unter anderem weist Birgit Scherzer darauf hin, dass § 9 Abs. 1 Formulierungsfehler sowie §10 (7) eine fehlerhafte Tabelle enthalten.

Es wird beantragt, nur die folgenden Änderungen, die die Re-Akkretierungsauflagen betreffen, abzustimmen:

1. Entsprechend den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ist in der Regel eine Modulprüfung vorzusehen.

  • siehe (vorläufige) Prüfungsordnung vom 26.03.2014, § 9 und veränderte Verteilung von Credits im Studienverlauf und veränderte Modul-/ Teilmodul- und Studienbereichsbezeichnung



2. Die Anerkennung von in anderen Studiengängen erworbenen Studienleistungen ist entsprechend der Lissabon-Konvention unter Berücksichtigung der Hinweise des Akkreditierungsrates zu regeln.

  • siehe (vorläufige) Prüfungsordnung § 4 a



3. Die Zulassungsvoraussetzungen sind dahingehend zu überarbeiten, dass eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr vorausgesetzt wird.

  • siehe (vorläufige) Zulassungsordnung vom 26.03.2014, § 2



Die Änderungen werden mit 6 : 1 : 4 genehmigt.

Nach weiterer Diskussion stellt Nils Lehmann-Franßen den Antrag, die Ordnungen in der vorliegenden Form abzustimmen.

Der Antrag wird mit 0 : 10 : 2 abgelehnt.

Der Antrag, die Ordnungen in der vorläufigen Fassung zu belassen und die Studiengangskommission unter Leitung der Studiengangsleitung zu beauftragen, Detailfragen unter Berücksichtigung der von LSK eingebrachten Fragen zu klären, wird einstimmig angenommen.

TOP 14: Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen und Gremien im Sommersemester 2015

Tutorenkommission:
Ulrike Eichinger (HV)
Regina Rätz (SV)

Bibliothekskommission:
Günter Thiele (HV)

Auswahlkommission Master PSP:
Swantje Köbsell (HV)

Antidiskriminierungskommission:
Miroslawa Romanowski

Alle vorgeschlagenen Mitglieder werden einstimmig gewählt.

TOP 15: Verschiedenes

Jutta Hartmann wird zur nächsten Sitzung Obst mitbringen.
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