Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  N. N.  (HV), N. N. (HV), Jan Stürner (HV), N. N. (SV), N. N. (SV), N. N. (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Sophie-Marie Grunert (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Sommersemester 2024

19. Sitzung: Di, 09.04.2024
20. Sitzung: Di, 14.05.2024
21. Sitzung: Di, 11.06.2024
22. Sitzung: Di, 09.07.2024
 

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 23.01.2018, 10:00 - 13:10

Teilnehmer/innen

Rainer Fretschner (Stellv.), Susanne Gerull (Hauptv.), Jutta Hartmann (Hauptv.), Ulrike Hemberger (Hauptv.), Peter Hensen (Hauptv.), Esther Lehnert (Hauptv.), Lutz Schumacher (Hauptv.), Christian Widdascheck (Hauptv.), Nadja Damm (Hauptv.), Marc David Ludwig (Stellv.), Samir Roisch (Hauptv.), Debora Antmann (Frauenbeauftragte), Uwe Bettig (Rektor), Andreas Flegl (Kanzler), Nils Lehmann-Franßen (Prorektor), Lucia Mirjam Maack (Referentin), Katrin Tepper (Personalrätin), Bettina Völter (Prorektorin), Dagmar Wilde (Protokollantin)

Tagesordnung

1:Genehmigung der Tagesordnung
4 038:Vorstellung und Diskussion des Konzeptes zur Einstellung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an der ASH Berli
5 035:Separate Abstimmung über das Verfahren und über die Gestaltung der Südfassade
6 034:Verfahrensnachtrag zur Gestaltung der Südfassade – Vorschlag a, b und c
7:Abstimmung zur Gestaltung der Südfassade
8:Bericht der Hochschulleitung
9:Anfragen an die Hochschulleitung
10 033:Festlegung der Semester- und Vorlesungszeiten für das Wintersemester 2018/19, Sommersemester 2019, Wintersemester 2019/20 und das Sommersemester 2020
11 037:Änderung des AS- Beschlusses vom 09.01.2018 zu TOP 8: 3. Änderung der Satzung zur Ausgestaltung des Zugangs und der Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik aufgrund rechtlicher Bedenken.
12:Wahl / Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen
13:Verschiedenes
Nicht öffentlich:
2 036:Bestätigung der Gastdozenturen/-professuren des Bereichs Soziale Arbeit ab SoSe 2018
3:Wahl von Berufungskommissionsmitgliedern

TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung

Herr Prof. Dr. Uwe Bettig eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Akademischen Senats. Er fragt nach Änderungen bzgl. der Tagesordnung.
Es wird der Antrag gestellt, TOP 8 „Separate Abstimmung über das Verfahren und über die Gestaltung der Südfassade“, TOP 9 „Verfahrensnachtrag zur Gestaltung der Südfassade – Vorschlag a, b und c“ sowie TOP 10 „Abstimmung zur Gestaltung der Südfassade“ weiter vorne zu behandeln. Daher wird vorgeschlagen, TOP 4 „Bericht der Hochschulleitung“, TOP 5 „Anfragen an die Hochschulleitung“ und TOP 6 „Feststellung der Semester- und Vorlesungszeiten für das Wintersemester 2018/19, Sommersemester 2019, Wintersemester 2019/20 und das Sommersemester 2020“ nach hinten zu verschieben.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Informationen von den Angehörigen des Gremiums von TOP 8 bis TOP 10 nach außen getragen werden dürfen bevor nicht Herr Gomringer von der Hochschulleitung über den Beschluss des Akademischen Senats informiert und die Pressemitteilung bekannt gegeben wurde.

Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.

TOP 4 038: Vorstellung und Diskussion des Konzeptes zur Einstellung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen an der ASH Berli

Herr Prof. Dr. Bettig stellt das Konzept zur Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiter_innern kurz vor. Das Konzept ist in der FNK bereits diskutiert worden und das entsprechenden Protokoll den Unterlagen beigefügt. Ebenfalls den Unterlagen beigefügt ist die Aufstellung zur Verwendung der 11,5 Stellen, unterteilt in unbefristete Stellen und Qualifizierungsstellen. Das vorliegende Konzept wird den AS Mitgliedern zur Diskussion gestellt.

Die Übersicht wird von Frau Prof. Dr. Völter erläutert.

Die Idee ist, dass die Studiengangsleitungen sowie die FNK/KAMA im Sommersemester 2018 das Konzept weiter im Detail ausformulieren und mitformulieren können. Zum Ende des Sommersemesters 2018 soll das Konzept eine klarere Struktur haben und keine Fragen mehr aufwerfen. Die inhaltliche Entwicklung erfolgt in den Gremien.

Fragen zum vorliegenden Konzept werden beantwortet.

Die Schaffung von Promotionsstellen an der ASH ist derzeit in Arbeit. Die 2,25 Stellen für die Studiengänge sind derzeit noch vorgehalten, da ersichtlich ist, dass die Arbeit in den Studiengängen weiter steigen wird. Man zieht durchaus in Erwägung, dass eine Person mehrere Stellenanteile haben kann.

Frau Prof. Dr. Castro Varela bittet als Vorsitzende der EPK darum, das Konzept zur Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen vor der Abstimmung in der EPK diskutieren zu können. Die EPK möchte der Hochschulleitung gern (weitere) Empfehlungen mit auf den Weg geben, um andere Sichtweisen aufzuzeigen.

Der Rektor bittet um Genehmigung, das vorliegende Konzept so in die LKRP geben zu können. Natürlich mit dem Hinweis, dass Änderungen in Einzelheiten noch möglich sind. Der Akademische Senat autorisiert Herrn Bettig, das Konzept der LKRP mit dem entsprechenden Hinweis vorzulegen.

Das vorliegende Papier wird seitens der Mitglieder des Akademischen Senats gewürdigt. Dennoch wird das Konzept so empfunden, dass man derzeit versucht, alle Löcher zu stopfen, die man momentan habe. Die angegebenen Bezeichnungen der Stellen sind derzeit noch vage und müssen präzisiert werden.

Im Sommersemester 2018 soll das Konzept federführend durch die FNK weiter bearbeitet werden. Kritisch wird gesehen, dass die Betreuung der wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen durch die Professor_innen nicht gewährleistet werden kann, weil keinerlei Entlastungen vorgesehen sind. Es sollte darüber nachgedacht werden, die Kriterien der FNK zu überabreiten/zu verändern.

Es wird darum gekämpft, dass die Betreuung von Promotionen gewürdigt wird – über den Hochschulvertrag und durch Anrechnung auf das Lehrdeputat. Darüber hinaus erfolgt eine Anmerkung zum Thema Haushalt: das vorliegende Konzept muss in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

Die ASH muss mindestens 35 % Dauerstellen schaffen, diese Regelung gilt für alle Berliner Hochschulen.

Die Vorschläge der FNK werden durch die Hochschulleitung geprüft und diskutiert. Im neuen Entwurf für den AS wird das eingearbeitet sein, oder eine entsprechende Stellungnahme mit der Begründung, warum die Vorschläge nicht berücksichtigt wurden.

TOP 5 035: Separate Abstimmung über das Verfahren und über die Gestaltung der Südfassade

Einleitend berichtet Frau Sandra Teuffel, Pressesprecherin der Hochschule, dass die Presse bereits an und in der Hochschule ist und Fotos gemacht hat. Die Anfrage der Presse, ob die Mitglieder des Akademischen Senats fotografiert werden können, wurde ablehnend beschieden. Jetzt steht noch die Frage im Raum, ob jemand vom Akademischen Senat nach der Abstimmung bereit ist, der Bild/BZ die O-Töne zum Abstimmungsergebnis zu geben und sich fotografieren zu lassen. Es erklären sich keine Mitglieder des Akademischen Senats bereit, dieser Bitte nachzukommen.

Eine Studentin stellt den vorliegenden Antrag vor und berichtet, dass sie gemeinsam mit den Studierendenvertreter_innen des Akademischen Senats der Auffassung sei, die Abstimmung über das Verfahren und der Gestaltung der Südfassade separat abzustimmen. Da jede_r Vorschlagende_r einen Verfahrensvorschlag einreichen sollte.

Es findet eine kurze Diskussion zum vorliegenden Antrag statt. Dabei wird deutlich gemacht, dass jeden Vorschlag ein Verfahrensvorschlag beigefügt wurde, der eine Mischung/Trennung voneinander nicht möglich macht.

Der Antrag wird, bedingt durch die eingereichten zusammenhängenden Verfahrensvorschläge und der stattgefundenen Diskussion, zurückgezogen.

TOP 6 034: Verfahrensnachtrag zur Gestaltung der Südfassade – Vorschlag a, b und c

Frau Prof. Dr. Völter stellt kurz die Unterlagen zu TOP 6 vor. Es findet eine kurze Lesepause statt.

Fragen zu den Verfahrensnachträgen werden von den Vorschlagenden beantwortet.

Jeder einzelne Vorschlag wird besprochen:

Vorschlag a: Dieser wurde mit sehr großem Abstand in der Abstimmung gewählt. Er repräsentiert die SAGE Profession und Disziplin. Es handelt sich hierbei um ein Zitat von Alice Salomon. Im Verfahrensvorschlag wird von einer Anbringungsdauer von 5 Jahren gesprochen. Angeregt wird ein Beteiligungsverfahren. Zukünftig soll der Akademische Senat darüber befinden, wie nach den 5 Jahren zu verfahren ist.

Vorschlag b: Es handelt sich um ein Gedicht von May Ayim. Ein Anliegen dieses Vorschlages ist die größtmögliche Mitbestimmung der Studierenden; es geht dabei weniger um das Gedicht, welches angebracht wird. Es soll ein 15-köpfiges (viertelparitätisches) Gremium geben, in dem alle Mitgliedergruppen mit Vetorecht vertreten sind. Das Gremium mit den Stellvertreter_innen wird im AS gewählt. Hinzukommen: Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenbeauftragte, zentrale Diskriminierungsstellen. Letztgenannte Personengruppen haben ebenfalls ein Vetorecht.

Vorschlag c: Dieser Vorschlag sieht vor, Werke der Poetik-Preisträger_innen an die Südfassade anzubringen. Es ist praktikabler zwei Poetik-Preisträger_innen zur Auswahl zu stellen, drei Poetikpreisträger_innen werden für den Auswahlprozess als komplexer erachtet. Man habe sich darauf geeinigt, das Zeitfenster auf 4 Jahre festzulegen, um jeweils eine Studierendenschaft zu erreichen. Die Fassadengestaltung erfolgt aus Investmitteln. Der Vorschlag sieht ebenfalls ein Beteiligungsverfahren vor, zu dem hochschulöffentlich eingeladen wird. Die finale Entscheidung trifft dann die Poetik-Preis-Jury. Vorstellbar wäre, an einer Tafel die „abgenommenen“ Werke zu präsentieren und somit eine Art Galerie zu erstellen.

Es findet eine Diskussion über die Vorschläge statt. Die Jury wird laut Richtlinie in einer der nächsten Sitzungen des Akademischen Senats gewählt. Es wird darüber nachgedacht, eine Literaturjournalist_in und zwei Personen mit Kunstexpertise in die Jury mit aufzunehmen.

TOP 7: Abstimmung zur Gestaltung der Südfassade

Herr Prof. Dr. Bettig stellt die Vorschläge aus der vorherigen Diskussion zur Abstimmung. Es erfolgt eine offene Abstimmung.

Vorschlag a: 1 ja
Vorschlag b: 1 ja
Vorschlag c: 8 ja

2 Mitglieder des Akademischen Senats enthalten sich bei der Abstimmung. Der Akademische Senat stimmt mit 8-Ja Stimmen für den Vorschlag c, so dass dieser umgesetzt wird.

Die eingegangenen Vorschläge zur (Neu)-Gestaltung der Südfassade werden gewürdigt.

Separat diskutiert wird der Zeitraum, da zuvor die Rede von 7 Jahren war.

Nach intensiver Diskussion und unter Abwägung der Punkte wird eine Zeitperspektive von 5 Jahren vorgeschlagen.

Der Akademische Senat stimmt mit 9 : 0 : 3 für die Veränderung der Zeitperspektive auf 5 Jahren zu.

Frau Sandra Teuffel verliest die Pressemitteilung zum Beschluss des Akademischen Senats. Diese wird der Presse um 14:30 Uhr zugeschickt.
Es wird der Antrag gestellt, dass der Akademische Senat darüber abstimmt, sich einheitlich hinter die Pressemitteilung zu stellen.

Der AS stimmt der Pressemitteilung einstimmig zu und wird hinter dieser stehen.

TOP 8: Bericht der Hochschulleitung

Dieser TOP entfällt.

TOP 9: Anfragen an die Hochschulleitung

Dieser TOP entfällt.

TOP 10 033: Festlegung der Semester- und Vorlesungszeiten für das Wintersemester 2018/19, Sommersemester 2019, Wintersemester 2019/20 und das Sommersemester 2020

Der Antrag wird kurz von Herrn Prof. Dr. Uwe Bettig vorgestellt.
Fragen werden zum Antrag beantwortet. Eine immer wieder auftretende Frage ist die Synchronisierung der Semesterzeiten an die Schulferien. Die Semesterzeiten sind im BerlHG festgelegt, nach dem sich die Hochschule richten muss.

Die Mitglieder des Akademischen Senats wünschen beim Antrag zukünftig die Terminangabe der Hochschultage und der Tage der Offenen Tür in dieser Übersicht, um alle wichtigen Termine im Überblick zu haben.

Der AS legt die vorliegenden Semesterzeiten einstimmig fest.

TOP 11 037: Änderung des AS- Beschlusses vom 09.01.2018 zu TOP 8: 3. Änderung der Satzung zur Ausgestaltung des Zugangs und der Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik aufgrund rechtlicher Bedenken.

Frau Prof. Dr. Rätz und Frau Keil stellen den Antrag vor. Sie bitten darum, den Beschluss vom 09.01.2018 zurückzunehmen und dem Antrag so zu zustimmen, wie die LSK dieses verabschiedet hat. Im Nachgang der vergangenen AS-Sitzung wurden die rechtlichen Auswirkungen geprüft, mit dem Ergebnis, dass die Auswirkungen problematisch seien.
Das Auswahlverfahren für die Bewerber_innen erfolgt anhand von 2 Kriterien, Punktwert des Grades der Qualifikation nach Abschlussnote des vorher grundständigen Bachelorstudiengangs und die Ermittlung eines Punktwertes für masterstudiengangsbezogene Kompetenzen, relativiert durch das Erfordernis einer Mindestabschlussnote des vorher grundständigen Bachelorstudiengangs.

Da die Satzung bereits verabschiedet wurde, unterlag sie schon einer rechtlichen Prüfung. Die beschlossene Änderung würde gegen zwei Gesetze verstoßen. Zum einen Verstoß gegen die Chancengleichheit (und somit auf freie Berufswahl) und zum anderen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Da die vorgetragenen Aspekte ohne schriftliche Dokumentation nur schwer nachvollziehbar sind, bittet der AS um nachvollziehbare Begründung zur besseren Vorbereitung und „Reindenken“ im Vorfeld der Sitzung.

TOP 12: Wahl / Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen

Dieser TOP entfällt.

TOP 13: Verschiedenes

Dieser TOP entfällt.
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