Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  Nora Heim  (HV), Franka von Nessen (HV), Fanny Janthor (HV), Nicole Birk (SV), Hale-Edith Grops (SV), Sultan Laffin (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Maria Stolarzewicz (Vertretung) (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Wintersemester 2024/25

23. Sitzung: Di, 08.10.2024
24. Sitzung: Di, 05.11.2024
25. Sitzung: Di, 10.12.2024
26. Sitzung: Di, 14.01.2025
27. Sitzung: Di, 11.02.2025

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 19.06.2018, 10:00 - 13:10

Teilnehmer/innen

Susanne Gerull (Hauptv.), Jutta Hartmann (Hauptv.), Ulrike Hemberger (Hauptv.), Peter Hensen (Hauptv.), Esther Lehnert (Hauptv.), Lutz Schumacher (Hauptv.), Anja Voss (Stellv.), Imke Bremer (Hauptv.), Caroline Bohn (Hauptv.), Amina El Bajati (Stellv.), Berthe Khayat (Stellv.), Birgit Scherzer (Hauptv.), Andreas Flegl (Kanzler), Anka Heinzel (Personalrätin), Lucia Mirjam Maack (Referentin), Bettina Völter (Prorektorin), Dagmar Wilde (Protokollantin)

Tagesordnung

1:Genehmigung der Tagesordnung
4:Genehmigung der öffentlichen Protokolle vom 22.05.2018 und 05.06.2018
5:Bericht der Hochschulleitung
6:Anfragen an die Hochschulleitung
7:Forschungssemester – Gedankenaustausch
8 024:Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplanes 2016 bis 2020 für die Jahre 2018-2020 in Form eines Addendums (Bitte Vorlage vom 05.06.2018 beachten!)
9 026:Einsetzung einer Kommission zur Einrichtung von Fachbereichen
10 027:Transfer- und Kooperationsstrategie der ASH Berlin
11:Wahl / Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen
12:Verschiedenes
Nicht öffentlich:
2:Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls vom 05.06.2018
3:Wahl von Berufungskommissionsmitgliedern

TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung

Prof. Dr. Lehmann-Franßen begrüßt die Mitglieder des Akademischen Senats und fragt nach Änderungen bzgl. der Tagesordnung.
Es wird beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu ändern:
  • Aufnahme des TOPs im nicht öffentlichen Teil als TOP 3 „Bericht/Absprache mit Frau Köhler“


Der AS genehmigt die geänderte Tagesordnung einstimmig.

TOP 4: Genehmigung der öffentlichen Protokolle vom 22.05.2018 und 05.06.2018

Protokoll vom 22.05.2018
TOP 11 Anfragen an die Hochschulleitung
folgende Änderungen werden angeregt:
  • F: Welchen Status hat im Einzelfall der Mitarbeiter in den Gremien?

  • Bei der Frage „Wurde schon ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit nach Abschluss der Veranstaltung mit Frau Köhler zur Fassade erarbeitet?“ wird folgende Änderung in der Antwort angeregt: Es gibt Die Hochschulleitung hat einen Termin in Zusammenarbeit mit der Hochschulkommunikation.

  • Die Antwort zur Frage nach der Zivilklausel für den Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr wird wie folgt geändert: Das muss in der Hochschulleitung noch geklärt werden.


Das Protokoll wird mit den zuvor genannten Änderungen mit 5 : 0 : 7 genehmigt.

Protokoll vom 05.06.2018
TOP 07: Anfrage an die Hochschulleitung
folgende Änderung wird angeregt:
  • F: In der neuen ‚alice‘ befindetn sich ein Bericht zur AfD sich zwei kontroverse Stellungnahmen zum Umgang mit der AfD, was sehr…


Das Protokoll wird mit der zuvor genannten Änderung mit 10 . 0 : 2 genehmigt.

TOP 5: Bericht der Hochschulleitung

City Office: Am 2. Juli 2018 wird im Ludwig-Ehrhardt Haus ein City Office in kleinem Kreis eröffnet. Die ASH Berlin hat die Aufgabe das Bit 6 Board zu leiten, was Herr Prof. Dr. Bettig übernehmen wird. Das Ziel wird die Gewinnung von Wirtschaft, Steigerung von Anfragen an die Hochschulen und Stärkung von Nachfragen sein. Parallel dazu wird es einen an das IFAF angegliederten Container geben, der durch Berlin „wandern wird“. Dafür sind zwei Mitarbeiter_innen eingestellt worden, die diese Aufgabe übernehmen.

IFAF: Die Senatskanzlei hat die Evaluation des IFAF angeregt. In den nächsten Tagen finden dazu Gespräche statt.

Hochschultag: Am 20. Juni 2018 findet der HS-Tag zum Thema „SAGE-Profil“ statt. Seitens der Hochschulleitung wird nochmals herzlich dazu eingeladen. Die Eröffnung erfolgt durch Herrn Prof. Dr. Bettig und Frau Prof. Dr. Völter.

Konzepte zur Personalentwicklung: In den verschiedensten Gremien kam es zu Irritationen und Fragen zu der Vielzahl der Konzepte. Daher soll kurz skizziert werden, welche Konzepte derzeit erstellt/bearbeitet werden: Das durch den AS bestätigte WiMi-Konzept wurde der ASH Berlin von der Senatskanzlei auferlegt, als Gegenleistung zum Aufwuchs im WiMi Bereich. Im WiSe wurde festgestellt, dass dieses Konzept nicht ausreichend ist, da u. a. nicht geklärt wurde, wo die Stellen angesiedelt sind und durch wen die Promotionsstellen betreut werden. Eine detaillierte Ausarbeitung des WiMi-Konzeptes erfolgt aktuell durch die FNK. Die Beschlussfassung im AS erfolgt im Wintersemester 2018/19. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfolgt durch das Förderprogramm BQWF – wo ein Konzept seitens der ASH Berlin ausgearbeitet wird. Gleichzeitig erfolgt die Ausarbeitung eines Promotionskonzeptes, welches die Promotion für promovierende Mitarbeiter_innen, Lehrbeauftragte, Drittmittelbeschäftigte oder Masterstudierende, regelt. Darüber hinaus wird an einem Personalentwicklungskonzept gearbeitet.

Rektoratswahlen: Da die Sitzung des Kuratoriums nicht wie geplant am 07. Juni 2018 stattfinden konnte, verzögert sich die Wahl im Konzil. Unter Abwägung aller wichtigen Punkte und Faktoren findet das Konzil am 6. Juli 2018 statt, da die Kuratoriumssitzung am 4. Juli 2018 stattfindet.

TVStud: Die Gespräche laufen derzeit noch. Neben den Fachhochschulen sind auch die Universitäten an den Verhandlungen beteiligt, um einheitliche Bedingungen schaffen zu können. Zum Ende des Semesters soll eine Einigung in der Tarifauseinandersetzung erzielt werden. Derzeit kann keine dezidierte Auskunft gegeben werden.

TOP 6: Anfragen an die Hochschulleitung

F: Wie werden die Hochschullehrer_innen über den Streik und die Streikbereitschaft der Studierenden/Tutor_innen informiert? Und wie können die Hochschullehrende in den Prozess einbezogen werden?
A: Die Hochschulleitung erfährt meist sehr kurzfristig oder nichts über die Streikmaßnahmen der Studierenden. Sobald der Hochschulleitung eine Information zugeht, kann diese über eine Rund-E-Mail über die Streikmaßnahmen informieren. Eine dezidierte Mitteilung, wer von den Tutor_innen an dem Streik teilnehmen wird, kann die Hochschulleitung nicht geben, da dies nicht bekannt ist.

F: Aufgrund des Streiks müsse die Arbeit der Studierenden durch Hochschullehrer_innen übernommen werden, um bspw. einen Vertrag mit Drittmitteln abzusichern. Können die Mittel ggf. umgewandelt werden?
A: Während des Streiks werden grundsätzlich keine Mittel an streikende Studierende bezahlt. Entsprechende Mittel sollten dann übrig sein, die grundsätzlich zum Ausgleich genutzt werden können. Ein Übertrag der Stunden in andere Monate ist möglich.

F: Wie ist das rechtlich geregelt, wenn Tutor_innen streiken. Müssen diese das mitteilen?
A: Ja, die Tutor_innen müssen die Teilnahme an Streikmaßnahmen mitteilen.

F: Wie ist nach der DSGVO die Regelung über die Verwendung der E-Mail Verteiler? Nach Rücksprache mit Frau Keil wurde bestätigt, dass die Verteiler nur für ASH Belange genutzt werden dürfen. Eine rechtsverbindliche Auskunft wird hier gewünscht.
A: Seitens der Hochschulleitung sollte ein Hinweis auf Hochschulveranstaltungen erlaubt sein. Die dienstliche Verwendung für die E-Mail Verteiler gilt weiterhin. E-Mails zu außerhochschulischen Veranstaltungen dürfen über den Verteiler nicht versendet werden. Die Schulungsmaßnahmen zur DSGVO werden aktuell vorbereitet.

F: Wenn ich Stunden, die bedingt durch Streikmaßnahmen nicht abgerufen wurden, mit in den nächsten Monat nehmen möchte, wen muss ich da kontaktieren? Was muss man tun?
A: Während Streikmaßnahmen können die Mittel, die nicht abgerufen wurden, im Rahmen der Möglichkeiten bewirtschaften werden. Für die Übernahme der nicht abgerufenen Stunden kann ein Antrag bei Personalstelle gestellt werden.

F: Wer ist für Anerkennung von Ehrenamt und Gremienarbeit im Studium zuständig?
A: Gemäß der RSPO ist der Prüfungsausschuss für Anerkennung von Leistungen, die man von anderen Hochschulen mitbringt, aber auch für die Anrechnung von Leistungen, die außerhalb der Hochschule entstanden sind, zuständig. Die Anrechnungsbeauftragte, Frau Knuth, ist bei der Anrechnung außerhochschulischen Leistungen zu beteiligen, ebenso die Modulverantwortliche. Bei Ablehnung durch diese überprüft der Prüfungsausschuss das Ergebnis und erteilt einen Bescheid. Die betroffene Person kann dagegen eine Einwendung erheben. Der Prüfungsausschuss wird dann als Gremium eine endgültige Entscheidung treffen. Die letzte Instanz wäre das Verwaltungsgericht.

F: Werden Ehrenämter an der ASH Berlin anerkannt? Inwiefern würde es denn Anerkennung bekommen. Was würde es den Studierenden bringen, wenn sie ihr Engagement anerkennen lassen?
A: Der Fokus sollte weniger auf die Anerkennung des Ehrenamtes liegen, sondern vielmehr auf die Entwicklung der in der Modulbeschreibung des entsprechenden Moduls aufgeführten Kompetenzen. Es sollte bei der Anerkennung nicht immer ein Wahlmodul sein.

F: Wann wird die Statusgruppe des Mitarbeiters im Einzelfall geklärt?
A: Die Hochschulleitung ist bemüht, zur nächsten AS Sitzung mehr Auskunft geben zu können.

F: Die Prozessbeschreibungen sind noch nicht online. Wann werden diese online gestellt?
A: Da Prozessbeschreibungen bereits online gestellt werden sollten, erfolgt eine Überprüfung durch die Hochschulleitung.

F: Es wurde darum gebeten, den Beschluss zur Genderschreibweise nochmals herumzuschicken. Wann wird das erfolgen?
A: Der Beschluss zur Genderschreibweise wurde am 24. Mai 2018 an den großen Verteiler versandt.

TOP 7: Forschungssemester – Gedankenaustausch

Herr Flegl verteilt eine Übersicht zu den „Forschungsfreisemestern: Überstundenmodell-varianten“ und erläutert diese.

Der derzeitige Stand ist, dass die ASH Berlin die Forschungssemester nach dem BerlHG für die Hochschullehrer_innen im Rahmen der Vergütung für Lehrbeauftragte vollständig gegenfinanziert. Derzeit gibt es 8 Kontingent-Stellen, die in der Übersicht aufgeführt wurden. Durch den Aufwuchs innerhalb der Professor_innenschaft ergibt sich eine Aufstockung auf 9 Kontingent-Stellen. Die Ersetzung eines Semesters durch Lehrbeauftragte wird bei der ASH Berlin mit etwa 14.000 € kalkuliert.

Die finanzielle Frage obliegt der Hochschulleitung, die das im Haushaltsplan berücksichtigen kann. Darüber hinaus muss jedoch die Kapazitätswirksamkeit bedacht werden. Letzten Endes folgt eine Steigerung der Studierendenquote die zur Absenkung der Lehrquote im hauptberuflichen Personal führt.

Es gab Überlegungen zur Gegenfinanzierung durch Einrichtung einer Haushaltsstelle. Es ist kein rein finanzielles Problem, sondern auch eine Frage der Kapazität und der Lehrquote. Eine reine Haushaltsvariante jenseits der finanziellen Möglichkeit kann bis 2022 nicht geleistet werden.

Fragen zu den Unterlagen und zu den erteilten Informationen werden beantwortet.

Es findet eine kontroverse Diskussion über die vorlegten Zahlen statt.
Es wird auf das BerlHG verwiesen, das vorsieht, dass nach einer angemessenen Wartezeit (von 7 Semestern) ein erneutes Forschungssemester gewährt werden kann. Es wird als zumutbar erachtet, dass man 1 oder 2 Semester durchaus warten könne, aufgrund der angespannten finanziellen Situation der ASH Berlin. Es sollte aber ein Verfahren im Sinne der Gleichverteilung geben, dass es nicht dem Zufall überlassen bleibt, ob Kolleg_innen länger warten müssen.

Ein Änderungsbeschluss des AS hätte eine Änderung der internen Forschungsförderrichtlinie zur Folge und diese könne erst in 2 Jahren umgesetzt werden. Dabei müsste auch eine künftige Fachbereichszuordnung Berücksichtigung finden.

In einem kalkulierbaren Abstand sollte das Forschungsfreisemester gewährt werden, um u. a. die laufenden Projekte vorantreiben zu können.
Angeregt wird, alle 3,5 Jahre verlässlich ein Forschungsfreisemester zu erhalten und gerne 4 SWS Eigenbeitrag der Lehrenden dafür in den „Pott“ zu geben oder aber selber zusätzlich im Forschungsfreisemester zu lehren.

TOP 8 024: Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplanes 2016 bis 2020 für die Jahre 2018-2020 in Form eines Addendums (Bitte Vorlage vom 05.06.2018 beachten!)

Der Akademische Senat möge dem vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplanes 2016 bis 2020 für die Jahre 2018 bis 2020 in Form eines Addendums zustimmen.

Gemäß Hochschulvertrag 2018-2020 müssen die Hochschulen im ersten Jahr der Vertragslaufzeit einen fortgeschriebenen Struktur- und Entwicklungsplan erstellen, der die im Hochschulvertrag vereinbarten Verpflichtungen der Hochschule berücksichtigen.

Der vorliegende Entwurf wurde bereits in der EPK diskutiert und aktualisiert. Die EPK hat der hier vorliegenden Fassung zugestimmt.
Fragen zum Hochschulentwicklungsplan werden beantwortet. Es findet eine Diskussion zum vorliegenden Papier statt.

Folgende Änderung im Hochschulentwicklungsplan wird vorgeschlagen:
Seite 4 Abschnitt 3.1. letzter Satz:
Damit wird die ASH Berlin bis 2022 ihre Studienplatzzahl um ca. 1000 Studienplätze erhöhen, einhergehend mit weiterem entsprechendem vergleichsweise geringen Stellenaufwuchs für Hochschullehrer_innen sowie wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal.

>Der Akademische Senat stimmt dem vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplanes gemäß Antrag mit dem Änderungsvorschlag mit 10 : 0 : 2 zu.

TOP 9 026: Einsetzung einer Kommission zur Einrichtung von Fachbereichen

Der Akademische Senat möge der Einsetzung einer Kommission des Akademischen Senats zur Einrichtung von Fachbereichen zustimmen.
Das Konzil hat auf seiner Sitzung am 15. Mai 2018 die Einrichtung einer Konzils-Kommission beschlossen, die den Auftrag hat, die Grundordnungsverfassung final zu überarbeiten und eine entsprechende Version dem Konzil zur Zustimmung vorzulegen. Darüber hinaus hat das Konzil angeregt, dem Akademischen Senat die Einsetzung einer Kommission zu empfehlen, die sich mit der Ausgestaltung von Fachbereichen befassen soll.

Folgende Aufgaben soll die Kommission übernehmen:
  • Klärung von Fragen der Anzahl und des inhaltlich/fachlichen Zuschnitts von Fachbereichen

  • Klärung der dezentralen Ressourcen- und Personalverantwortung,

  • Klärung des Verwaltungszuschnitts (zentral/dezentral) sowie

  • der Organisation der akademischen Selbstverwaltung thematisiert und

  • mögliche Umsetzungskonzepte und –schnitte konzeptionell vorbereiten.


Die Kommission legt dem AS mögliche Optionen vor, der dann darüber entscheiden wird.

Zusammensetzung der Kommission: je einem_r Vertreter_in der Studierendenschaft, einem_r Vertreter_in der akademischen Mitarbeiter_innen, je einem_r Vertreter_in der sonstigen Mitarbeiter_innen sowie 4 Vertreter_innen der Hochschullehrenden mit einer entsprechenden Stellvertretung. Der Kanzler und ein Mitglied der Hochschulleitung werden in der Kommission vertreten sein.

Es folgt eine Diskussion des Antrags. Diesem Antrag müsse ein Antrag auf Fachbereichsgründung vorausgehen, um eine Tendenzentscheidung herbeizuführen.

Es folgt ein Änderungsantrag: Die Kommission soll in „Kommission zur Veränderung der Strukturen an der ASH Berlin um Arbeitsabläufe und Informationsflüsse zu verbessen“ umbenannt werden. Eine Analyse der Geschäftsprozesse und Strukturen solle einer Änderung der Hochschulstruktur vorausgehen.

Der TOP wird daher auf die nächste Sitzung des AS vertagt, um eine ausführliche Diskussion vor der Entscheidung zu führen.

TOP 10 027: Transfer- und Kooperationsstrategie der ASH Berlin

Der TOP wird vertagt auf die nächste Sitzung.

TOP 11: Wahl / Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen

EPK:
akademische Mitarbeiter_innen Gisela Romain (HV)
LSK
akademische Mitarbeiter_innen Tim Wersig tritt zurück,
Urte Böhm wird HV
FNK:
akademische Mitarbeiter_innen Tim Reiß tritt zurück, Halil Can wird HV
Sven Gramstadt (SV)
Weiterbildungskommission:
akademische Mitarbeiter_innen Sven Gramstadt (SV)
LBK
Studierende Helmut Büttner (HV)
AG Nachhaltigkeit
Studierende: Nora Teuscher (HV)
Christopher Jetha (HV)
Anna Csonka (SV)
Svenja Esche (SV)
Haushaltskommission
Studierende Caroline Bohn tritt zurück

TOP 12: Verschiedenes

Die Moderation übernimmt die Hochschulleitung.
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