Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  Nora Heim  (HV), Franka von Nessen (HV), Fanny Janthor (HV), Nicole Birk (SV), Hale-Edith Grops (SV), Sultan Laffin (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Maria Stolarzewicz (Vertretung) (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Wintersemester 2024/25

23. Sitzung: Di, 08.10.2024
24. Sitzung: Di, 05.11.2024
25. Sitzung: Di, 10.12.2024
26. Sitzung: Di, 14.01.2025
27. Sitzung: Di, 11.02.2025

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 16.07.2019, 09:30 - 13:25

Teilnehmer/innen

Rahel Dreyer (Stellv.), Jutta Hartmann (Hauptv.), Peter Hensen (Hauptv.), Esther Lehnert (Hauptv.), Marion Mayer (Haupt.), Olaf Neumann (Prorektor), Barbara Schäuble (Hauptv.), Bettina Völter (Rektorin), Zara Büsse (Stellv.), Veronika Bock-Meyer (Hauptv.), Jennifer Bollig (Stellv.), Franziska Fiebrich (Hauptv.), Stefanie Lothert (Hauptv.), AStA, Nils Lehmann-Franßen (Prorektor), Gabriele Rosenstreich (Frauen*beauftragte), Birgit Sievers (Personalrätin), Susan Somorowski (Protokoll), StuPA

Tagesordnung

1:Genehmigung der Tagesordnung
5:Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 02.07.2019
6:Bericht der Hochschulleitung
7:Anfragen an die Hochschulleitung
8 028:Stellungnahme zum Konsolidierten Konzilsentwurf der Grundordnung vom 29.01.2019 - Weiterführung (Fragen und Formulierungsvorschläge)
9:Leistungsbezügestatzung
10 031:Promotionskonzept für die ASH mit Änderungsvorschlägen / Kooperative Promotionen (bitte Vorlage von 18.06.2019 beachten)
13 030:Finanzierung der Verpflegung am selbstorganisierten Student*innen-Infotag
12 017:Länge der Legislaturperiode für die Studierenden im Kuratorium (bitte Vorlage vom 04.06.2019 beachten)
14 029:Zukunft der Tutorienbeauftragten
11 022:Themenvorschläge zum Hochschultag SoSe 2020 (bitte Vorlage vom 18.06.2019 beachten)
15:Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen (siehe Gremienliste)
16:Verschiedenes
Nicht öffentlich:
2:Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls vom 02.07.2019
3 032:Wahl der Gastdozent_innen nach der GD/GP Richtlinie des Rektors
4:Wahl von Berufungskommissionsmitgliedern

TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung

Prof. Dr. Bettina Völter begrüßt die anwesenden Mitglieder des Akademischen Senats und fragt an, ob Änderungen zur Tagesordnung vorgeschlagen werden.
Es wird der Vorschlag unterbreitet, den TOP 13 weiter nach oben zu setzen.

Nachgefragt wird, warum der TOP Oaxaca - Diskussion nicht auf der Tagesordnung in dieser AS-Sitzung sei. Die Rektorin merkt dazu an, dass es am 15.07.2019 hierzu ein Treffen gab und sie darüber berichten wird. Es wird darum gebeten, auf der heutigen Sitzung darüber zu diskutieren. Der Antrag wird gestellt, den neuen TOP Oaxaca nach dem TOP 9 zu behandeln.
Mit allgemeiner Zustimmung wird der Antrag befürwortet.

Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig so angenommen.

TOP 5: Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 02.07.2019

Folgende Änderungen sollen im Protokoll vorgenommen werden:

TOP 9, Seite 6, erster Satz: ....Begleitung und Nachbereitung von Auslandsreisenpraxissemestern

Frau Prof. Dr. Rita Hansjürgens wird von der Rektorin als Alumnibeauftragte benannt.

TOP 10, Seite 6, letzte Frage hier hinzufügen:
Gibt es hier konkrete Maßnahmen von Seiten der ASH und Pläne, um insbesondere die strukturelle Unterversorgung der Sozialen Arbeit auszugleichen?
Letzter Satz: Beitrag Beirat

TOP 11, Seite 7, vorletzter Absatz, Streichung des Satzes: Wenn dieses Modul ein extracurriculares Studienangebot ist, wird dieses anerkannt.

Es ist ein außerhochschulische Angelegenheit zusätzliches hochschulisches Angebot und …..

TOP 10, Seite 6, Streichung des Satzes:
Die Lehrevaluation könnte in Zukunft usw., neu:
Eine Tutorin der Evaluation sagt, dass darüber nachgedacht wird, die Evaluation zukünftig online durchzuführen und es wird kritisiert, dass die Lehrevaluation nicht flächendeckend realisiert werden kann.

Folgender Satz wird eingefügt hinter dem Satz ….die Lehrevaluation schon stattfand. 2 x Evaluation pro Regelstudienzeit im Bachelor sind zu wenig.

Das Protokoll vom 02.07.2019 wird mit den genannten Änderungen einstimmig so angenommen.

TOP 6: Bericht der Hochschulleitung

Prof. Dr. Neumann berichtet, dass der neue Referent für digitale Mediendidaktik in das "Beobachtungslabor" ziehen wird, als Übergangslösung, bis der Neubau fertiggestellt ist.

Am 10. Juli 2019 war die Mitgliederversammlung der Berlin School of Public Health (BSPH) an der Technischen Universität. Hier wurde u.a. der Verwendungsnachweise vorgestellt und diskutiert.

An den Verbund BIT 6 (Verbund der staatlichen Hochschulen + der beiden konfessionellen Hochschulen) gibt es eine Anfrage der Senatskanzlei für Integration, Arbeit und Soziales - hier geht es um die Weiterbildung der Fachleute, die in den Teilhabeämtern arbeiten werden (Fallmanager/Teilhabemanager). Parallel dazu gibt es eine Anfrage der ASH an die anderen Hochschulen, ob diese sich auch am Projekt beteiligen möchten. Von Seiten der Hochschule fand bereits eine Verständigung über die Form der Zusammenarbeit statt, KHSB und ASH werden gemeinsam die Lead-Funktion (Gesundheit/Teilhabe) ausüben.

Das gemeinsame Transfermobil von BIT 6 und IFAF wird voraussichtlich in der Zeit vom 09.09. - 23.09.2019 vor der Hochschule aufgestellt.

Die Rektorin informiert, dass Prof. Dr. Harald Gleißner, Vizepräsident der HWR, unerwartet verstorben ist. Sie spricht ihre Anteilnahme und ihr großes Bedauern aus, das auch der HWR vermittelt wurde.

In der Jungen Welt gab es einen Artikel zur Situation der Reinigungskräfte an der ASH Berlin.
Basierend auf der Berichtserstattung wurde eine Petition gestartet, die die Hochschulleitung u.a. aufruft, das Outsourcing zu beenden und den Reinigungskräften eine Festanstellung zu ermöglichen. Die Hochschulleitung ist in der letzten Woche dieser Frage schon nachgegangen und merkt an, dass alle öffentlichen Einrichtungen im Land Berlin die Reinigung outsourcen, da hier u.a. Fachwissen zu Reinigungstechnik, Arbeitsschutz usw. benötigt wird. Das kann eine "kleine" Hochschule wie die ASH nicht vorhalten. Auf Nachfrage teilte das Reinigungsunternehmen mit, dass der Stundenlohn 10,56 EURO beträgt, was über dem geltenden Mindestlohn liegt. Die ASH kann in die Lohnunterlagen Einsicht nehmen. Eine schriftliche Stellungnahme des Geschäftsführers der Niederlassung Berlin ist angekündigt. Ebenfalls hat der Geschäftsführer sich bereit erklärt, mit den Studierenden, die diese Petition unterstützen, klärende Gespräche zu führen.

In der Fachbereichskommission wurde der Zuschnitt von möglichen Fachbereichen unter verschiedensten, organisationsstrukturellen Kriterien wie Effektivität, Effizienz, Leistungsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und fachliche Orientierung sich näher angesehen. Über verschiedene Modelle (Zweier, Dreier, Vierer- und Fünfer-Fachbereichsmodelle) wurde diskutiert. Es wird ein Zweier- oder Dreier-Fachbereichsmodell favorisiert. Im weiteren Schritt geht es um Vorschläge für die Zusammensetzung der Fachbereiche.

In der AG Budgetierung, die sich u.a. zusammensetzt aus den Fachexpert_innen der Haushaltsabteilung, der Haushaltskommission, dem Controller und Mitarbeiter_innen der HIS, wird gerade intensiv an den Kostenstellen gearbeitet.
Hierzu wird sich das Organigramm der Hochschule angesehen.

Es wurde eine Evaluationskommission zur Haushaltsführung eingesetzt und beauftragt. Ihr gehören 3 externe Personen an, die im September 2019 an die Hochschule kommen werden.

Der HRK-Workshop zur Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Auslandspraktika und Auslandsstudienaufenthalten für Studierende, wurde durchgeführt.

Als Tischvorlage wird das Wahlmodul, BA Soziale Arbeit im RSD/ASD des Jugendamtes verteilt, welches auf der letzten AS-Sitzung angefordert wurde.

TOP 7: Anfragen an die Hochschulleitung

F: Es gibt ein Plakat vom Hochschullehrerbund mit verschiedenen Forderungen. Ist diese Aktion bekannt, wird diese begrüßt und unterstützt? Ist die Reduktion der Lehre auf 12 SWS in absehbarer Zeit realistisch?

A: Die Aktion ist noch nicht bekannt. Die Forderung nach einer Reduktion jetzt der Politik vorzutragen, halten einige Berliner Hochschulen für ungünstig. Die generelle Forderung, 12 SWS zu lehren, muss anders als bisher begründet werden. Die Rektorin, Prof. Dr. Bettina Völter, vertritt generell die einzelnen Punkte und äußerte sich dazu auch öffentlich, z.B. auf der Veranstaltung „50 Jahre Fachhochschulen“.

F: Ab Oktober 2019 ist eine Stelle im Praxisamt vakant. Wird diese Stelle auf dem gleichen, fachlichen Niveau wiederbesetzt? Warum wurde sie nicht früher ausgeschrieben?

A: Nach Gesprächen in der Hochschulleitung und mit dem Studierendencenter, wird die Stelle zum Januar 2020 ausgeschrieben.

Eine kritische Diskussion findet statt. Es wird für die Wichtigkeit der schnellen Besetzung der Stelle plädiert. Die z.Zt. laufende Organisationsentwicklung, sprich das Benchmarking, muss hier auch berücksichtigt werden. Es sollen aber weiterführende Gespräche mit dem Kanzler und dem Prorektor, Prof. Dr. Lehmann-Franßen, stattfinden.

F. Gibt es schon eine Information zur EPK-Abstimmung? Wurde schon Rücksprache zur Lehrevaluation gehalten?

A: Das Abstimmungsergebnis zum Masterstudiengang liegt noch nicht vor. Die Lehrevaluation läuft noch bis Ende dieser Woche, danach erfolgt eine Zusammenfassung. Bis Mitte August wird sich entscheiden, ob es hier Handlungsbedarf gibt. (Lehmann-Franßen)

F: Thema Reinigungskräfte - Welche Regularien sind vorgeschrieben, um Reinigungskräfte selber anzustellen? Welche Möglichkeit besteht, ein anderes Unternehmen zu finden, was bessere Arbeitsbedingungen hat? Kann sich von Seiten der Hochschule ausgesucht werden, welche Reinigungsfirma genommen wird, oder gilt das Prinzip des „günstigsten“ Anbieters?

A: Das Gespräch mit dem Geschäftsführer der jetzigen Reinigungsfirma wird geführt. In der Landeshaushaltsordnung ist vorgeschrieben, mehrere Angebote einzuholen, zu vergleichen und das günstigste zu benennen. Der Preis ist aber nicht das einzige, hier wird auch auf die Mitarbeiterrechte, den Mindestlohn usw. geachtet. Wird ein Unternehmen dem nicht gerecht, wird dieses auch nicht in Erwägung gezogen.



TOP 8 028: Stellungnahme zum Konsolidierten Konzilsentwurf der Grundordnung vom 29.01.2019 - Weiterführung (Fragen und Formulierungsvorschläge)

Der Prorektor, Prof. Dr. Olaf Neumann, fasst den Verfahrensablauf zusammen. Nach jetzigem Stand gem. (12 Schritte zur Grundordnungsverfassung) sind wir bei Punkt 4 - Stellungnahme des Akademischen Senates zum Konzilsentwurf. Ziel ist es, in der heutigen AS-Sitzung die Stellungnahme zu erstellen, die dann an die Senatskanzlei gesandt wird.
Die Anfragen aus den verschiedenen Mitgliedergruppen liegen jedem AS-Mitglied vor. Wie soll jetzt verfahren werden? Es wird sich darauf verständigt, die gestellten Fragen zu beantworten, die einzelnen Formulierungsvorschläge durchzugehen und dann zu entscheiden, ob diese Vorschläge mit in die Stellungnahme aufgenommen werden sollen.

Folgende Änderungen/Ergänzungen werden so in die Stellungnahme des Akademischen Senats an die Senatskanzlei eingearbeitet.

§ 8 Zuständigkeit des Rektors_der Rektorin

(3) Satzungen und Ordnungen der Alice-Salomon-Hochschule einschließlich die der Studierendenschaft bedürfen nach § 90 Abs. 1 Satz 1 BerlHG vor Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule der Bestätigung durch den_die Rektor_in.

§ 11 Wahl und Größe der Fachbereichsräte

(4) Hochschullehrer_innen des Fachbereichs, die nicht dem Fachbereichsrat angehören, sind bei der Beratung aller wesentlichen Angelegenheiten ihres Fachgebietes Lehr- und Forschungsgebietes zu hören.

§ 12 Aufgaben des Fachbereichsrates

(1) Zu den Aufgaben des Fachbereichsrates gehören die in § 71 BerlHG definierten Zuständigkeiten sowie die Zuständigkeit für die Einsetzung einer Ausbildungskommission, von Beauftragten und weiteren Kommissionen nach §§ 73 und 74 BerlHG. Bei der Zusammensetzung der Kommissionen sollen alle Mitgliedergruppen paritätisch vertreten sein, soweit dafür keine anderen Regelungen bestehen.

§ 14 Aufgaben des Dekans_der Dekanin, der Studiendekanin_des Studiendekans sowie von Modulbeauftragten

(4) Der_Die Dekan_in kann auf Vorschlag der im Modul eines Studiengangs hauptamtlich Lehrenden für jedes Modul eine_n geeignete_n Hochschullehrer_in als Modulbeauftragten ernennen. Die Modulbeauftragten sind Ansprechpartner_innen für den Fachbereichsrat, für Kommissionen, für die Verwaltung sowie für Lehrende und Studierende in allgemeinen Fragen des betreffenden Moduls. Die Modulbeauftragten sind fachlich für die Weiterentwicklung der Module verantwortlich und verantworten das jeweilige Modul in den Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren nach den Studien- und Prüfungsordnungen. Die Modulbeauftragten unterstützen die Lehrplanung. Sie sollen zur fachlichen Abstimmung von Lehre und Inhalt des Moduls im Modul Lehrende sowie Studierende zu Modulkonferenzen einladen.

§21 Frauen*beauftragte

(2) …..gewählt (siehe Frauen*förderrichtlinie). Für die Amtszeit der hauptberuflichen Frauen*beauftragten werden vom Frauen*rat bis zu zwei Stellvertreterinnen aus den Frauen*, die Mitglieder der Hochschule sind, gewählt. Die Amtszeit der Stellvertreterinnen endet spätestens mit Ende der Amtszeit der hauptberuflichen Frauen*beauftragten.

(4) Der Frauen*rat arbeite mit den Frauen*beauftragten zusammen. Er berät und unterstützt die Frauen*beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Hinzufügen:
(6) Die hauptberufliche Frauen*beauftragte und ihre Stellvertreterinnen beraten und unterstützen die dezentralen Frauen*beauftragten und ihre Stellvertreterinnen und können diese vertreten.

Die Frauen*beauftragte bittet darum, nachfolgenden Satz mit in die Stellungnahme aufzunehmen unter der Voraussetzung, dass die Senatskanzlei hier eine rechtliche Prüfung vornimmt.

Beendet eine stellvertretende zentrale Frauen*beauftragte frühzeitig ihre Amtszeit, kann die_der Rektor_in Absprache mit der hauptberuflichen Frauen*beauftragen und dem Frauen*rat eine kommissarische Stellvertretung bis zur Neuwahl bestellen.

Die soeben besprochene Stellungnahme wird von den Mitgliedern des Akademischen Senats so bewilligt und geht mit den Ergänzungen an die Senatskanzlei. Nach der Rückmeldung der Senatskanzlei wird es eine zweite Lesung im Konzil geben. Die abschließende Abstimmung soll dann eine gemeinsame Sitzung des Akademischen Senats mit dem Konzil sein.

Von Seiten der Studierenden wird der Antrag gestellt, den TOP 11 bis 13 vorzuziehen und die Sitzung zu verlängern bis 13:15 Uhr.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Auf Vorschlag, mit allgemeiner Zustimmung, wird der TOP 12 als erstes behandelt.





TOP 9: Leistungsbezügestatzung

Die Rektorin, Prof. Dr. Bettina Völter, informiert noch einmal kurz über den in der letzten AS-Sitzung besprochenen Entwurf der Leistungsbezügesatzung.

Sie und Andreas Flegl waren in der Senatskanzlei. Aus diesem Gespräch hat sich ergeben, dass z.B. Transfer nicht als ein Punkt ausgewiesen werden kann, da dies nicht gesetzeskonform sei. Kulturarbeit dürfe nicht in der Überschrift stehen und die Lehrevaluation müsse als eigener Punkt rausgenommen werden, da die Lehrevaluation übergreifend genannt sei. Das Kriterium der Beteiligung an der Selbstverwaltung könne so nicht in die Satzung geschrieben werden.

Die Hochschulleitung hat sich daraufhin noch einmal beraten.
Prof. Dr. Bettina Völter fasst dies wie folgt zusammen: Die vier Leistungsbereiche müssen getrennt werden, dafür kann jede_r in jedem Leistungsbereich, parallel Anträge stellen.
Bei Genehmigung kann dann fünf Jahre später ein Entfristungsantrag gestellt werden. Es kann – bei Nichtgenehmigung – der Antrag erneut ergänzt, im folgendem Jahr, eingereicht werden. Es kann auch beispielsweise ein Antrag auf Leistungsbezüge im Bereich Lehre eingereicht werden und im nächsten Jahr dann im Bereich Forschung.
Anzumerken ist, dass in dem genehmigten Leistungsbereich dann kein Antrag mehr gestellt werden kann, so die Auffassung der Senatskanzlei.

Anhand von Rechenbeispielen wird die Grundlogik vorgestellt. Es findet eine kontroverse Diskussion statt.
Anträge auf Leistungsbezüge sollen zum Wintersemester 2019/2020 gestellt werden können. Vorher muss es eine abgestimmte Satzung geben. Der Vorschlag der Rektorin ist, die diskutierte Version der Satzung mit den aufgekommenen Fragen zu ergänzen und an die Senatskanzlei weiterzuleiten. Danach würde die Rektorin ein Treffen vorschlagen, der Termin könnte der 26.09.2019 sein oder im AS am 08.10.2019. Ein Geschäftsordnungsantrag wird gestellt, es soll ein Termin vereinbart werden, bei dem vordiskutiert wird, sodass dann beim AS-Termin am 08.10.2019 die Satzung vorgelegt und beschlossen werden kann.
Nach weiterer Diskussion wird sich darauf verständigt, eine Sondersitzung einzuberufen, (per Doodle-Umfrage), zu der die Vertreter_innen der Hochschullehrer_innen eingeladen werden. Dieses Verfahren findet allgemeine Zustimmung.

TOP 10 031: Promotionskonzept für die ASH mit Änderungsvorschlägen / Kooperative Promotionen (bitte Vorlage von 18.06.2019 beachten)

Die Frauen*beauftragte, Gabriele Rosenstreich, fragt an, ob noch Rückmeldungen eingereicht werden können. Die Möglichkeit ist im Änderungsmodus gegeben bis vor der nächsten AS-Sitzung.

TOP 13 030: Finanzierung der Verpflegung am selbstorganisierten Student*innen-Infotag

Die AG Student_innen-Infotag, vertreten durch die studentische Vertreter_in im Akademischen Senat, stellt diesen Antrag vor. Die Hochschule stellt der AG Student_innen-Infotag Finanzmittel im Umfang von maximal 200 Euro für die Verpflegung der Erstsemesterstudent_innen während des selbstorganisierten Student_innen-Infotages zur Verfügung. Der Antrag wird erläutert, schon 2012 wurde beschlossen, dass die Hochschule die Kosten trägt.
Es gab eine Vereinbarung, dass diese Finanzierung in Absprache mit dem Kanzler erfolgt. Der Wunsch zur Vereinfachung und Sicherstellung wird mit diesem Antrag erbeten.

Der Akademische Senat gibt hierfür einstimmig eine Empfehlung ab.

TOP 12 017: Länge der Legislaturperiode für die Studierenden im Kuratorium (bitte Vorlage vom 04.06.2019 beachten)

Der Prorektor, Prof. Dr. Lehmann-Franßen, gibt eine kurze Zusammenfassung der jetzigen Regelung bekannt. Die vorläufige Verfassung regelt, dass die Amtszeit der Mitglieder 4 Jahre beträgt, für die studentischen Mitglieder gilt § 22, Abs. 2 der Grundordnung sprich, die Amtszeit der studentischen Mitglieder in den Gremien der Hochschule beträgt ein Jahr. Die jetzigen Vertreter_innen sind auf 4 Jahre gewählt, müssen dann aber bei Ausscheiden (z.B. bei Ende des Studiums) zurücktreten. Da die Wahl durch den Akademischen Senat erfolgt, kann auch die Nachwahl durch den Akademischen Senat erfolgen. Danach wird vom Staatssekretär die Wahl bestätigt.

TOP 14 029: Zukunft der Tutorienbeauftragten

wird verschoben

TOP 11 022: Themenvorschläge zum Hochschultag SoSe 2020 (bitte Vorlage vom 18.06.2019 beachten)

Der AS möge auf Grundlage der eingereichten Vorschläge über das Thema des nächsten Hochschultages im SoSe 2020 entscheiden.

Prof. Dr. Barbara Schäuble berichtet, dass mit der AG "Ich bin da!" und der Diversity- Kommission im Vorfeld gesprochen worden sei. Es gibt die Idee, dass die Diversity-Kommission eher in einer Kooperation unterstützen würde und die Studierenden den Hochschultag schwerpunktmäßig gestalten.

Es wird sich wie folgt verständigt und abgestimmt:
Der Antrag des AStA wird zurückgestellt und zum Wintersemester 2020/2021 dem Akademischen Senat neu eingereicht.

Der Antrag der Diversity-Kommission wird zurückgezogen.

Der Antrag "Ich bin Da!" zum Sommersemester 2020, wird abgestimmt und mit 8 : 0 : 2 somit angenommen.

Der Antrag von André Heinz, „Arbeitsbeziehungen und Arbeitskämpfe in den "SAGE"-Berufen“ wird abgestimmt und mit 1 : 0 : 9 abgelehnt.

Es wird beantragt, dass der Akademische Senat empfiehlt, dass sich die beiden Antragsteller (AStA und André Heinz) absprechen sollen, um eine eventuelle Zusammenfügung der beiden Anträge zu beschließen.
Das Abstimmungsergebnis hier: 6 : 0 : 5.

TOP 15: Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen (siehe Gremienliste)

AG Nachhaltigkeit:
sonstige Mitarbeiter_innen Christiane Schwausch (HV)
Anne Adamietz (SV)

LSK
Studierende Marie Kottwitz (SV)


TOP 16: Verschiedenes

Keine Themen.
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