Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  N. N.  (HV), N. N. (HV), Jan Stürner (HV), N. N. (SV), N. N. (SV), N. N. (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Sophie-Marie Grunert (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Sommersemester 2024

19. Sitzung: Di, 09.04.2024
20. Sitzung: Di, 14.05.2024
21. Sitzung: Di, 11.06.2024
22. Sitzung: Di, 09.07.2024
 

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 27.10.2020, 10:00 - 13:10

Teilnehmer/innen

Rahel Dreyer (Stellv.), Jutta Hartmann (Hauptv.), Peter Hensen (Hauptv.), Elke Kraus (Hauptv.), Esther Lehnert (Hauptv.), Olaf Neumann (Prorektor), Barbara Schäuble (Hauptv.), Sabine Toppe (Stellv.), Bettina Völter (Rektorin), Eléne Misbach (Hauptv.), Thomas Schäfer (Hauptv.), Jennifer Bollig (Stellv.), Michelle Pröhl (Hauptv.), Franziska Fiebrich (Hauptv.), Birgit Scherzer (Stellv.), Josephine Bürgel (Frauen*beauftragte), Kai Fotso (Schwerbehindertenvertretung), Raimund Geene (Studiengangsleitung), Birgit Sievers (Personalrätin),Susan Somorowski (Protokoll)

Tagesordnung

5:Genehmigung der Tagesordnung öffentlicher Teil
6:Verständigung über die Arbeitsweise im AS
7:Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 13.10.2020
8:Bericht der Hochschulleitung
9:Anfragen an die Hochschulleitung
10 001:Satzung (Entwurf) zur Bestellung von Honorarprofessor_innen an der Alice-Salomon-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (AS-Sitzung vom 13.10.20
11 010:Änderung der Wahlordnung zur onlinegestützten Wahl (AS-Sitzung vom 13.10.20)
12 012:Antrag SageSAGE!
13 009:Änderung der Ordnung zur Vergabe des Alice Salomon Poetik Preises (AS-Sitzung vom 13.10.20)
14:Procedere Einladungsliste zum Neujahrsempfang (AS-Sitzung vom 13.10.20, ohne Unterlagen)
15 015:Bericht des Vorstands zum Stand des IPLE als An-Institut der Alice-Salomon-Hochschule Berlinn
16 014:Stimmrecht der Mitgliedergruppe der Sonstigen Mitarbeiter_innen in Gremien
17:Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen (siehe Gremienliste) Wahl Studiengangsleitung
18:Sonstiges sowie Festlegung der Namen zur Moderation der nächsten AS-Sitzung
Nicht öffentlich:
1:Genehmigung der nicht öffentlichen Tagesordnung
2:Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls vom 13.10.2020
3 013:Anhörungsliste für die Professur für Bildung in der Kindheit, BK 19/2020
4:Wahl von Berufungskommissionsmitgliedern

TOP 5: Genehmigung der Tagesordnung öffentlicher Teil

F: Es sollte in dieser Sitzung das Organigramm zur Diskussion gestellt werden. Dieser TOP befindet sich nicht auf der Tagesordnung. Gibt es dafür einen Grund? Wird die EPK einbezogen?
A: Die EPK-Vorsitzende wurde vor einigen Wochen von der Rektorin im Hinblick auf eine Sitzung zum Organigramm informiert und um Terminvereinbarung gebeten. Das Organigramm wird gerade an vielen Stellen im Haus diskutiert und weiter überarbeitet. Die Diskussion im AS wird auch wiederaufgenommen.
F: Der Beschluss, dass im AS nochmals diskutiert wird, möge bitte in die Nachhalten-AS-Beschlussliste aufgenommen werden.
A: Es erfolgt eine Prüfung, ob ein Beschluss im AS gefasst wurde zur weiteren Diskussion des Organigramms. In jedem Fall werden die Gespräche rund um das Organigramm fortgeführt.

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen mit 7 : 0 : 0 genehmigt.

TOP 6: Verständigung über die Arbeitsweise im AS

Es gibt keine neuen Anregungen zur Arbeitsweise des Akademischen Senats. Die Rektorin merkt an, dass der AS bedingt durch die Stufe 2 weiterhin online tagen wird. Sie bittet erneut darum, dass alle Teilnehmenden ihr Bild zeigen und im Chat keine inhaltlichen Äußerungen erfolgen, sondern sich zu Meinungsäußerungen im demokratischen Forum gemeldet wird.
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TOP 7: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 13.10.2020

Folgende Änderungen werden angeregt:
• TOP 11: Bericht der Hochschulleitung, S. 6, Abs. 2.: Für Baubegleitung und Bauplanung beim Neubau-Sonderprojekt konnte wurde eine E13 Stelle von der Senatskanzlei erbeten werden genehmigt.
• TOP 11: Bericht der Hochschulleitung, S. 6, Abs. 4: Das Organigramm wurde im Personalrat, in der Personalvollversammlung, in der Studiengangsleitungssitzung sowie einzelnen einigen Mitgliedern der Hochschule bereits schon vorgestellt., z.B. im Personalrat und in der Studiengangsleitungssitzung. Mit diesem Organigramm gibt sich die Hochschule eine Struktur, die sichtbar gemacht wird. Einzelne, bisher nicht verortete, Mitarbeitende werden in Strukturen eingebunden.
• Ergänzung im Absatz: Die Rektorin erläutert das Organigramm im Detail. Dieses wurde zuvor allen AS-Mitgliedern auf Moodle bereitgestellt. U. a. wird erwähnt, dass zunehmend Aufgaben der zentralen Verwaltung in die Fachbereiche verlagert werden sollen, um für eine funktionale, sinnvoll zugeordnete Verwaltung zu sorgen. Die mittlere Führungsebene soll gestärkt werden.

Das Protokoll wird mit den zuvor genannten Änderungen mit 9 : 0 : 2 genehmigt.

TOP 8: Bericht der Hochschulleitung

Prorektor Neumann berichtet:
Haushaltsplan: Der Haushaltsplan ist erstellt und zur Beratung an die Haushaltskommission gegeben worden.

Lenkungsausschuss des kooperativen Promotionszentrums Berlin: Am 14.10.2020 tagte der Ausschuss unter Teilnahme der Vizepräsident_innen der FU Berlin, TU Berlin, HU Berlin, Beuth Hochschule, HWR und der ASH Berlin.

Papier vom ComZ wurde durch Herrn Gorling erarbeitet. Das Papier ist auf der Seite des ComZ zu finden, aber auch im Moodle-Kurs. Inhalt des Papiers ist die Verdeutlichung der Fernzugriffe der IT-Dienste, externen Zugriff auf den SPSS Lizenzserver (für Lehrende und Studierende), sowie des Zugangs des Verwaltungspersonals.

Antrag der Studierenden zur Umstellung des elektronischen Antragsverfahren im AS:
Stellungnahme des ComZ-Leiters:
„Ich bedanke mich bei den Antragstellenden für die kritische Betrachtung
des bestehenden Verfahrens zur Einreichung von AS-Anträgen und die
vorgelegten konstruktiven Verbesserungsvorschläge.

Die Optimierung des bisherigen Verfahrens sollte folgende Problematiken in
den Blick nehmen:
1) die Bereitstellung von Microsoft Word-Dokumenten zum Download und der
Versand solcher Dokumente per E-Mail sollte aus sicherheitstechnischer
Sicht - wo möglich - vermieden werden.
Mit Schadsoftware versehene Office-Dokumente sind derzeit der verbreitetste
und sehr erfolgreiche Angriffsvektor mit erheblichem Schadenspotential.

2) der bisherige Workflow produziert unnötige Arbeitsschritte und kann
vereinfacht werden.

Deshalb schlägt das ComZ die Nutzung eines Online-Formulars zur direkten
Dateneingabe vor. Das Formular kann zum 1.11.20 bereitgestellt werden.

Hinsichtlich der weiteren vorgeschlagenen Bereitstellung von Prüfsummen
von Dateien, die zum Download angeboten werden, wird das ComZ nach der
Auswahl eines geeigneten Hash-Verfahrens entsprechende Anleitungen zur
Verfügung stellen.“

BigBlueButton: Auch BBB weist Übertragungsschwierigkeiten auf, wie auch Zoom. Der Hinweis der Mediendidaktiker_innen: 60 % aller Medienprobleme lassen sich mit der Nutzung eines LAN-Kabels verringern/verhindern sowie der Nutzung des Browsers Google-Chrome.

Die Rektorin berichtet:
Prorektor Studium und Lehre: Nils Lehmann-Franßen wird voraussichtlich noch bis Ende März 2021 krankgeschrieben sein. Diese Woche arbeiten Olaf Neumann und Bettina Völter noch zu zweit in der Hochschulleitung. Ab nächste Woche wird die Kanzlerin ihre Arbeit an der ASH Berlin aufnehmen. Die Kanzlerin wird die Verwaltungsreform ebenfalls unterstützend voranbringen. Die Rahmenbedingungen für die Gründungskommission werden derzeit von der Hochschulleitung erarbeitet. Die Gründungskommission wird im Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen.

Qualitäts- und Innovationsoffensive: Es erfolgte eine pandemiebedingte Verlängerung. Die beantragten Stellen wurden genehmigt. Bis Juni 2021 sind die Mittel sicher. Ab Juni 2021 gibt es eine neue Qualitäts- und Innovationsoffensive. Ein Vorschlag der Senatskanzlei wird derzeit von Sieglinde Machocki und der Rektorin gegenüber der Senatskanzlei kommentiert.

Anfragen der Senatskanzlei zum Thema Promotionen: Alle Hochschullehrenden sind gebeten, die von der Rektorin kurzfristig gestartete Anfrage zum Thema schnellstmöglich und spätestens zum 10.11.2020 zu beantworten.

Kuratoriumssitzung: Die Grundordnung wird auf der nächsten Kuratoriumssitzung im Dezember zu beschließen sein. Thema wird auch der Haushalt der ASH Berlin sein. Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wird es um die Frage der Differenz von Buch- und Bankbestand gehen. Derzeit wird intensiv weiter geprüft, woher die Differenz kommt. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird kurzfristig zu anderen Themen der Haushaltsführung bis Anfang 2021 eingesetzt. Hier erfolgen intensive Abstimmungen zwischen der Senatskanzlei, dem Rechnungshof und der Hochschulleitung, da es sich um sehr ernst zu nehmende Fragen handelt. Die Jahresabschlüsse, die seit 2013 bislang nicht genehmigt wurden, sollen nach diesen Prüfprozessen genehmigt werden.

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TOP 9: Anfragen an die Hochschulleitung

F: Gibt es Optionen, wie die Hochschulleitung Unterstützung durch den längeren Ausfall des Prorektors erhalten kann? Gibt es da eine Regelung oder Lösungen?
A: Der Hochschulleitung sind die dargestellten Nachrichten erst seit dem 26.10.2020 bekannt. Dem Prorektor für Studium und Lehre geht es an sich gut. Seine vollständige Genesung bedarf nur einiger Zeit.

F: Kann der AS dem Prorektor herzliche Genesungswünsche zukommen lassen? Kann während seiner Abwesenheit die Arbeit bewerkstelligt werden, ohne dass der Prorektor wiederkommt, und die Arbeit sich aufgestaut hat?!
A: Es wird befürwortet, dass der AS dem Prorektor Genesungswünsche übermittelt. Derzeit staut sich keine Arbeit an, da im Bereich Studium und Lehre ein Arbeitsaufstau nicht gut für die ASH Berlin wäre. Sollten Punkte übersehen worden sein/ werden, dann bitte eine entsprechende Meldung. Die Abarbeitung erfolgt nach Prioritäten.

F: Wurde die Supervisionsbeauftragte bereits über ihre Wahl informiert?
A: Die Rektorin wird der Frage nachgehen.

F: Warum ist die Diskussion des Organigramms kein extra Tagesordnungspunkt? Warum ist der Prozess und der Kommunikationsablauf so gewesen, wie er jetzt erfolgt ist?
A: Der TOP kann gern im AS am 24.11.2020 unter Anwesenheit von PR Olaf Neumann aufgenommen werden. In verschiedensten Gremien ist die Hochschulleitung zum Organigramm im Gespräch gewesen. In verschiedensten Zusammenhängen wird das Organigramm auch in der kommenden Zeit weiter besprochen werden.
Der Kommunikationsablauf ist sehr überlegt erfolgt. Der Prozess sah vor, dass das Organigramm von der Hochschulleitung erstellt wird und dann mit dem Personalrat besprochen wird sowie dann zeitnah an die PVV gegeben wird. Parallel erfolgten mehrfache Gespräche mit den Abteilungen Haushalt und Personal sowie mit einzelnen Personen. Mehrere der Rückmeldungen, die eingingen, wurden bereits im Organigramm eingearbeitet.

F: Diversity Management ist derzeit im Organigramm noch nicht verortet, sollte aber noch genannt werden. Zum Büro Gleichstellung, Antidiskrimmierung und Diversity: Wie soll dieser Organisationsentwicklungsprozess gestaltet werden? Hierzu gab es einen AS-Beschluss für die Vorbereitung der Stelle „Antirassismussbeauftragte“.
A: Diversity Management ist inzwischen im Bereich Entwicklung der Organisation und Innovation angesiedelt, so wie es von der Kommission gewünscht wurde. Die Referentin der Hochschulleitung für Organisationsentwicklung sowie die Rektorin werden den notwendigen und noch ausstehenden Organigrammentwicklungsprozess im Hinblick auf das Büro für Gleichstellung, Antidiskriminierung und Diversity initiieren und begleitend gestalten, in Zusammenarbeit mit dem Frauen*büro, dem Familienbüro und den etablierten und zu etablierenden Stellen Berater_innen, Stellen und Gremien. Ziel ist die Etablierung einer Netzwerkstruktur. Es sind dafür und auch für eigene Aufgaben eine E9 Stelle- TVL für die Begleitung und Koordination der Entwicklung einer Diversitystrategie und die Begleitung der Anbahnung des Diversity-Audits sowie die Vorbereitung einer Antirassismussbeauftragten-Stelle resp. von Strukturen im Sinne von Antirassismus nach E13 -TVL im Haushalt vorgesehen.

F: Der Personalrat hat eine Stellungnahme zum Organigramm geschrieben. Es wurde Kritik darüber geäußert, dass die beiden Medienwarte an die Bibliothek angesiedelt werden sollen, sie würden aus Sicht des Personalrates besser an das ComZ angegliedert sein, wo sie bereits in den letzten Jahren verankert waren. Wird es noch einmal eine offizielle Aussprache zur Stellungnahme geben?
A: Der Personalrat kann in den nächsten Tagen eine substanzierte Antwort der Hochschulleitung erwarten. Auch kann im nächsten Montagsgespräch darüber gesprochen werden.

F: Im Sommersemester wurde eine Anfrage bzgl. der weiterbildenden Master betreffend an die Hochschulleitung gestellt. Im AS sollte die Finanzierungsfrage geklärt werden. Bislang liegt noch keine Antwort auf die Anfrage vor. Wann kann damit gerechnet werden?
A: In dem Bereich sind bedingt durch die Pandemie Mindereinnahmen zu verzeichnen. Die Pandemie-Situation verzerrt jedoch derzeit die Zahlen. Es bleibt ein schwieriger Bereich. Die Hochschulleitung wird den Bereich im Blick behalten.

F: Die Aufzeichnungen des Akademischen Senats mögen bitte erst nach der Verabschiedung/Abstimmung der Protokollkorrekturen gelöscht werden. Ist das möglich?
A: Datenschutzrechtlich hat der AS sich dazu verpflichtet, die Aufzeichnungen zu löschen. Inwiefern eine spätere Löschung datenschutzrechtlich konform ist, ist derzeit nicht bekannt. Es erfolgt der Hinweis, dass die Verhältnismäßigkeit nicht außer Acht gelassen werden sollte. Es handelt sich um ein Ergebnisprotokoll, das von der Gremiensekretärin und der Rektorin jeweils aufwändig und gewissenhaft erstellt wird. Unstimmigkeiten können im üblichen Verfahren kommunikativ im AS geklärt werden.

F: In der nächsten Sitzung sollen Mitglieder für die Kommission zur Überarbeitung der Antidiskriminierungssatzung benannt werden. Wie viele Mitglieder sollen seitens der Mitgliedergruppe sonstige Mitarbeiter_innen benannt werden?
A: 2 Mitglieder der Verwaltung sind dazu eingeladen. Eine Unterteilung in Haupt- und Stellvertretung ist nicht vorgesehen. Es ist keine Kommission, die Entscheidungen trifft, sondern sie verhandelt juristische Grundlage der Antidiskriminierungssatzung.

F: Wie kann die doppelte Aufgabe Antirassimusbeauftragte und EmPA im Stellenumfang von 0,5 erfüllt werden? Wird die Person Unterstützung seitens der Hochschulleitung erhalten?
A: Im Haushalt sind 16.000 Euro für Stellen für studentische Mitarbeiter_innen vorgesehen. Es kann sich nach dem sehr bedauerlichen Auslaufen der Drittmittel durch den DAAD nicht um eine exakte Fortführung des Stellenprofils handeln. Die Stelleninhaberin wird ihr Wissen an die Studierenden weitergeben und die Aktivitäten anleitend tätig sein, sich aber stärker der Aufgabe der Vorbereitung von antirassistischen Strukturen widmen. Die Hochschulleitung greift mit diesem Stellenzuschnitt die in der erweiterten Diversity-Kommission neulich deutlich gemachte Position auf, dass die Einrichtung von Strukturen gegen Rassismus an der Hochschule als noch wichtiger anzusehen als die EmPA-Stelle.

F: Betrachtung des Punktes Weiterbildungsmaster erst in 2022 ist einerseits verständlich, jedoch lag eine Unterfinanzierung vor der Pandemie vor. Wird der Punkt erst 2022 bearbeitet, sind Veränderungen nicht vor 2023 oder 2024 zu erwarten. Was bedeutet das, wenn wir bereits jetzt finanziell herausgefordert dastehen, im Hinblick auf den Haushalt? Und, in der Sozialen Arbeit kämpft man mit großen Gruppen. Die Kommission zur Reform des BA Soziale Arbeit wird dem AS noch in diesem Semester einen Reformvorschlag vorstellen, der auf der Ebene des curricularen Gerüsts angesiedelt ist. Die Frage, wieso die Soziale Arbeit so große Gruppen hat und die Mehrzügigkeit nicht ausbauen kann, hängt mit der Hochschulkultur zusammen und lässt sich auf der Ebene des Studiengangs nicht lösen. Da die Qualität der Reform wesentlich auch von Fragen der Gruppengröße abhängt, hat die Studiengangsleitung von der Kommission zur Reform des BA Soziale Arbeit das Mandat ausgesprochen bekommen, sich gegenüber der Hochschulleitung für Veränderungen der Hochschulkultur einzusetzen. Ein Aspekt dabei ist die Querfinanzierung der Weiterbildungsmaster durch Freistellung von deren Studiengangsleitungen. Die Weiterbildungsmaster werden querfinanziert. Wieso hat die Soziale Arbeit so große Gruppen und kann nicht mehrzügig fahren?
A: Die Problematik ist auf dem Schirm. Derzeit gibt es durch die Pandemie eine Wettbewerbsverzerrung, so dass es noch schwieriger ist, als ohnehin schon war. Querfinanzierung können wir nicht einfach „abschaffen“.

F: Wird es eine interne Ausschreibung zur Antirassismus-Stelle geben?
A: Die Ausschreibung wird im Personalrat besprochen. Es ist eine hausinterne Ausschreibung geplant, die Inhaberin der drittmittelfinanzierten, auslaufenden Stelle des EmPA-Projekts ist von der Rektorin eingeladen worden, sich zu bewerben.

In der Diversity Kommission gab es aus der Reihe der Gäste ein starkes Plädoyer für die EmpA Stelle, die unbedingt gehalten werden muss.

TOP 10 001: Satzung (Entwurf) zur Bestellung von Honorarprofessor_innen an der Alice-Salomon-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (AS-Sitzung vom 13.10.20

Der AS möge den vorliegenden Entwurf einer Satzung für die Bestellung von Honorarprofessor_innen an der ASH Berlin beschließen.

Entsprechend der §§ 116, 117 Berliner Hochschulgesetz kann die ASH Berlin Honorarporfessor_innen bestellen. Das Verfahren wurde entsprechend § 116 Abs. 2 Satz 2 BerlHG in dem vom AS und dem Konzil beschlossenen Grundordnungsentwurf in § 19 E-GO –knapp –geregelt. Für das weitere Verfahren schlägt das Rektorat ein Vorgehen nach dem vorliegenden Satzungsentwurf vor. Damit hätte die Hochschule ein für alle Gremien und Organe einheitlich bindendes Vorgehen geregelt.


Folgende Änderungen werden angeregt:
• § 2 Abs. (2) 1. Benennung von Kriterien zur positiv evaluierten Lehrveranstaltung
• § 3 Abs. (1):
Die hHauptamtlichen Hochschulprofessor_innen können dem zuständigen Fachbereichsrat Kandidat_innen zur Bestellung von Honorarprofessor_innenvorschlagen. Der Bestellungsvorschlag ist mit einer begründeten Stellungnahme zu versehen, warum die_der vorgeschlagene Kandidat_in einen wertvollen Beitrag zum Lehrangebot der ASH Berlin leisten wird, aber auch übergreifend die Hochschule repräsentieren kann, z. B. durch Brückenschlag in Politik, Zivilgesellschaft oder Verwaltung (Leitbild).
Sollte ein eigener § werden: Der Fachbereichsrat wird oder muss kann eine Bestellungskommission einrichten, in der Kommission haben die Hochschullehrer_innen die Mehrheit.
• § 3 Abs. (3): Für den Fall, dass sie_er der Nominierung zustimmt, […], die in Abs. 3 4 aufgeführten Unterlagen vorzulegen und zuzustimmen, dass der Fachbereichsrat zwei wissenschaftliche Gutachten einholt, davon mind. ein auswärtiges Gutachten.
• § 3 Abs. (6): Rolle der Rektorin
1. Fachbereichsrat richtet die Kommission ein.
2. Begründung und Gutachten geht der Rektorin zu.
3. Zustimmung der Rektorin muss gegeben werden.
4. Rektorin legt Vorschlag dem AS vor.
5. AS entscheidet.
6. Rektorin bestellt die Honorarprofessor_in.

Fragen zu Honorarprofessuren werden gesammelt und beantwortet. Die Fragen, die nicht beantwortet werden können, werden im nächsten AS beantwortet.
Vertragliche Regelungen können durchaus in die Satzung genommen werden.

Der Beschluss der Satzung wird auf die nächste Sitzung des Akademischen Senats vertagt.

TOP 11 010: Änderung der Wahlordnung zur onlinegestützten Wahl (AS-Sitzung vom 13.10.20)

Der Akademische Senat möge die Änderung der Wahlordnung der Alice Salomon Hochschule Berlin genehmigen.
Die in der Wahlordnung vorgenommenen Änderungen werden vorgetragen.

Folgende Änderungen werden angeregt:
• § 10d Technische Anforderungen Abs. (6):
Die Wahlberechtigten sind über geeignete Sicherungsmaßnahmen zu informieren, mit denen das für die Wahlhandlung genutzte Gerät gegen Eingriffe Dritter nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt wird; auf kostenfreie resp. plattformunabhängige Bezugsquellen geeigneter Software ist zu hinzuweisen.

Der Akademische Senat stimmt der vorliegenden Wahlordnung mit der zuvor genannten Änderung mit 11 : 0 : 0 zu.

TOP 12 012: Antrag SageSAGE!

Der Antrag wird vorgestellt. Fragen zum Antrag werden beantwortet.

Die Hochschulleitung informiert den Akademischen Senat auch in Zukunft regelmäßig über den Bearbeitungsstand resp. den Bewilligungsstand des Antrages.

TOP 13 009: Änderung der Ordnung zur Vergabe des Alice Salomon Poetik Preises (AS-Sitzung vom 13.10.20)

Der AS möge beschließen, dass ausschließlich eingeschriebene Studierende des Studiengangs BKS Mitglied der Jury sein können.
In Zukunft sollen ausschließlich immatrikulierte Studierende des Studiengangs BKS Mitglied der Jury sein können, um Bezug zur Studierendenschaft sicherzustellen.

Der AS stimmt dem Antrag mit 11 : 0 : 0 zu.

Es wird beantragt, dass die gesamte Ordnung gegendert werden und im Abs. (2) Satz 1 folgende Ergänzung vorgenommen werde:

„Mit dem Alice-Salomon-Award ehrt die Hochschule Persönlichkeiten, die zur Emanzipation der Frauen*, Queeren und TIN* Personen und der Entwicklung der Sozialen Arbeit Herausragendes beigetragen haben und die im übertragenen Sinn das Werk Alice Salomons unter heutigen Bedingungen national oder international weitertragen.“

Die redaktionellen Änderungen werden eingearbeitet. Die inhaltlichen Eingaben werden dem AS zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorgelegt, nicht zuletzt, um die Frage zu klären, ob nur Frauen* den Award erhalten sollen.

TOP 14: Procedere Einladungsliste zum Neujahrsempfang (AS-Sitzung vom 13.10.20, ohne Unterlagen)

Es erfolgt die kurze Information, dass der Neujahrsempfang angesichts der Pandemiesituation komplett online stattfinden wird. Weitere Informationen zum Ablauf des Neujahrsempfangs erfolgen regelmäßig. Die Hochschulkommunikation befindet sich bereits in den Vorbereitungen zum Neujahrsempfang.

TOP 15 015: Bericht des Vorstands zum Stand des IPLE als An-Institut der Alice-Salomon-Hochschule Berlinn

Es liegt der Bericht des Vorstands zum Stand des IPLE als An-Institut der Alice Salomon Hochschule Berlin vor. Dieser Bericht erfolgte basierend auf § 85 BerlHG und dem bestehenden Kooperationsvertrag des IPLE mit der ASH Berlin.
Die ASH Berlin hat derzeit sechs An-Institute, die jährlich einen Bericht erstatten müssen.

Der Akademische Senat nimmt den Bericht mit 11 : 0 : 1 zur Kenntnis.

TOP 16 014: Stimmrecht der Mitgliedergruppe der Sonstigen Mitarbeiter_innen in Gremien

Der Akademische Senat möge Folgendes beschließen:
Für die Mitgliedergruppe der „Sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ soll ein uneingeschränktes Stimmrecht in Gremien eingerichtet werden. Das Rektorat wird gebeten, sich für uneingeschränktes Stimmrecht der Mitgliedergruppe der „Sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ einzusetzen.

Im Hochschulrahmengesetz gemäß § 37, Abs. 1, Satz 4 ist festgelegt, dass alle Mitgliedergruppen in Gremien vertreten sein müssen und alle grundsätzlich stimmberechtigt an Entscheidungen mitwirken. Damit haben alle Mitgliedergruppen grundsätzlich ein uneingeschränktes Stimmrecht in Gremien. Davon abweichend schränken die gesetzlichen Regelungen in Berlin das Stimmrecht der Mitgliedergruppe der „Sonstigen Mitarbeitenden“ ein:
Im Berliner Hochschulgesetz ist festgelegt, dass die Gruppe der „Sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ in Angelegenheiten, die die Berufung von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen unmittelbar berühren, kein Stimmrecht hat; sie wirken in den Gremien beratend mit (vgl. §46 Abs. 5 BerlHG sowie §73 Abs. 3, Satz 2 BerlHG).

Gemäß Mitarbeiterstimmrechtsverordnung (MAStimmVO) in der aktuellen Fassung von 1979 ist das Stimmrecht der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe in Gremien in Angelegenheiten, die die Forschung und Lehre unmittelbar berühren, eingeschränkt. Das Stimmrecht in diesen Angelegenheiten ist für die gewählten Gremienmitglieder an enge Voraussetzungen geknüpft, die vom resp. von der Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums festgestellt werden müssen.

Mit dem Antrag soll das uneingeschränkte Stimmrecht für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe in Gremien eingerichtet werden, welche durch die Streichung des §46 Abs. 5 BerlHG und §73 Abs. 3, Satz 2 BerlHG sowie die Abschaffung der Mitarbeiterstimmrechtsverordnung erreicht wird. Die gesetzlich geregelte professorale Stimmenmehrheit in Angelegenheiten, die die Forschung und Lehre sowie Berufungsangelegenheiten unmittelbar berühren, bleiben von einer Vereinheitlichung der Beteiligungs-und Stimmrechte aller Mitgliedergruppen unberührt.

Fragen zum Antrag werden beantwortet. Es findet eine kontroverse Diskussion zum Antrag statt.

Der Antrag wird auf eine der nächsten Sitzungen des Akademischen Senats vertagt.

TOP 17: Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen (siehe Gremienliste) Wahl Studiengangsleitung

Wahlvorstand
Sonstige Mitarbeiter_innen: Simone Wibbeke (HV)
Mirko Behrens (SV)
Die genannten sonstigen Mitarbeiter_innen werden einstimmig von der Mitgliedergruppe gewählt.

EPK:
Hochschullehrende Maria Do Mar Castro Varela

Die Hochschullehrenden werden einstimmig von der Mitgliedergruppe gewählt.

KAMA:
akademische Mitarbeitende: Nadja Damm tritt zurück

Diversity Kommission:
Studierende: Caroline Schemenz tritt zurück

LSK:

Studierende: Vero Bock.Meyer tritt zurück

Studiengangsleitungen:
Pandemiebedingt konnten die Studiengangsleitungen in den Studiengängen Soziale Arbeit und BASAonline nicht gewählt werden, daher wird der Akademische Senat gebeten, die Studiengangsleitungen in ihrer Funktion bis 31.03.2022 zu bestätigen.

Die Profesorinnen Prof. Dr. Uta Maria Walter und Prof. Dr. Jutta Hartmann werden als Studiengangsleitung für den BA Soziale Arbeit mit 9 : 0 : 1 gewählt. Prof. Dr. Hedwig Griesehop wird für den Studiengang BASAonline mit 9 : 0 : 1 gewählt.

TOP 18: Sonstiges sowie Festlegung der Namen zur Moderation der nächsten AS-Sitzung

Die nächste Sitzung findet ebenfalls virtuell über Zoom statt. Die Moderation übernehmen Esther Lehnert und Marion Mayer.
2021-07-20 2021-07-06 2021-06-22 2021-06-08 2021-05-25 2021-05-11 alle anzeigen