Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  N. N.  (HV), N. N. (HV), Jan Stürner (HV), N. N. (SV), N. N. (SV), N. N. (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Sophie-Marie Grunert (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Sommersemester 2024

19. Sitzung: Di, 09.04.2024
20. Sitzung: Di, 14.05.2024
21. Sitzung: Di, 11.06.2024
22. Sitzung: Di, 09.07.2024
 

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 25.05.2021, 10:00 - 13:10

Teilnehmer/innen

Esther Lehnert (Hauptv.), Dagmar Bergs-Winkels (Prorektorin), Uwe Bettig (Haupt.), Rainer Fretschner (Stellv.), Marion Mayer (Haupt.), Olaf Neumann (Prorektor), Barbara Schäuble (Hauptv.), Sabine Toppe (Stellv.), Bettina Völter (Rektorin), Johannes Verch (Stellv.), Christian Widdascheck (Hauptv.), Elène Misbach (Hauptv.), Franziska Fiebrich (Hauptv.), Birgit Scherzer (Personalrätin), Luzi Beyer (Studiengangsleitung), Josephine Bürgel (Frauen*beauftragte), Jana Einsporn (Kanzlerin), Susan Somorowski (Protokoll)

Tagesordnung

4:Genehmigung der Tagesordnung öffentlicher Teil
5:Verständigung über die Arbeitsweise des Akademischen Senats
6:Genehmigung der Protokolle öffentlicher Teil vom 13.04.2021 und 11.05.2021
7:Bericht der Hochschulleitung
8:Anfragen an die Hochschulleitung
9 016:Konzept zur Beschäftigung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen u. Wissenschaftsmanager_innen an der ASH
10 018:Neuerlass der Wahlordnung zur Einführung der Fachbereiche
11:Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommission - Prüfungsausschuss HSL (Vorschläge liegen vor) - Wahl eines externen Jurymitglieds für den Alice-Salomon Award - Besetzung der Jury aus hochschulinternen Mitgliedern (Studiengangsleitung Soziale Arbeit BASA-online Praxisforsch. SA u. Pädagogik, 2 Professor_innen und 2 Student_innen) für die Jury des Alice-Salomon Award - FNK, LSK, Haushaltsausschuss, AG Nachhaltigkeit (Vorschläge liegen vor)
12:Sonstiges
Nicht öffentlich:
1:Genehmigung der nicht öffentlichen Tagesordnung
2:Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls vom 11.05.2021
3:Wahl von Berufungskommissionsmitgliedern

TOP 4: Genehmigung der Tagesordnung öffentlicher Teil

Christian Widdascheck fragt nach Änderungen bzgl. der öffentlichen Tagesordnung.
Es gibt keine Änderungen.

Die Tagesordnung wird mit 8 : 0 : 0 genehmigt.

TOP 5: Verständigung über die Arbeitsweise des Akademischen Senats

Es wird angefragt, warum der AS in Zukunft weniger tagen wird. Es sollte doch der 14-tägige Rhythmus beibehalten werden. Man könne sich auf ein kürze Sitzung einigen.
Christian Widdascheck merkt an, dass weniger AS-Sitzungen dann stattfinden werden, wenn die neue Fachbereichsstruktur eingerichtet ist, denn, dann wird es Fachbereichsräte geben, die ebenfalls Sitzungen einberufen werden. Die Termine für das Wintersemester 2021/22 sind schon festgelegt worden. Können Aufgaben des AS dann eventuell übergeben werden, können bereits jetzt AS-Sitzungstermine herausgenommen werden? Hierzu sollte sich noch beraten werden, da die Grundordnung noch nicht vom Kuratorium beschlossen wurde und auch davon die Einrichtung von Fachbereichen abhängt.

Zukünftig soll in den Protokollen vermerkt werden, wer von den stimmberechtigten Mitgliedern, wann die Sitzung verlässt bzw. auch später der Sitzung beitritt.
Die Rektorin kommt zur Sitzung hinzu.
Von Seiten der sonstigen Mitarbeiter_innen wird die Bitte formuliert zu prüfen, ob die Unterlagen für den nicht öffentlichen Teil schon vorab mit einem sicheren pdf-Dokument im Moodle-Kurs den Mitgliedern des AS zur Verfügung gestellt werden könnten. Vom ComZ wird eine Anleitung dazu bereitgestellt. Dies soll vom Gremiensekretariat dann umgesetzt werden.

In Zukunft sollte es bei Unterlagen mit Änderungen eine Ansicht geben, wo diese Änderungen ein- und ausgeschaltet werden können (DOC-Ansicht).

Die Liste der Moderation wird überarbeitet. In dieser Amtsperiode bleibt es bei der Moderation der Hochschullehrer_innen, danach kann neu überlegt werden, von wem moderiert werden soll. Angemerkt wird, dass die Geschäftsordnung des AS überarbeitet werden soll. Änderungsvorschläge werden dem AS noch unterbreitet.

Es wird darum gebeten, dass sich die Hochschullehrer_innen im Vorfeld der AS-Sitzung im Gremienbüro melden und bekannt geben, wer die nächste Sitzung moderiert.

Die Studierenden sind aus dem AS zurückgetreten. Wie wird damit umgegangen?
Es gab ein ausführliches Gespräch mit den Studierenden und der Hochschulleitung wo die verschiedenen Möglichkeiten, die die Studierenden haben, von der Hochschulleitung gemeinsam mit den Studierenden durchgespielt wurden. Ein Vorschlag war u.a., dass die gewählten Mitglieder nicht die ganze Zeit an den Sitzungen teilnehmen müssen, sondern auf Abruf hinzukommen, z.B. bei bestimmten Wahlgängen. Vorgeschlagen wurde auch, dass z.B. am Ende der Sitzung von den Studierenden en bloc alle Wahlgänge abgestimmt werden könnten. Die Vorschläge wurden abgelehnt, die Studierenden haben ihre Ämter niedergelegt. Die Hochschulleitung muss sich auf dieser Basis formalrechtlich an die Gegebenheiten halten. Sie bemüht sich mit Nachdruck, den Beschluss über die Grundordnung im Kuratorium herbeiführen zu können.

Die Kanzlerin wird gebeten, für die nächste AS-Sitzung zu recherchieren, ob die anwesenden AS-Mitglieder verpflichtet sind, ihre Stimme abzugeben. M.a.W., gesetzt den Fall, die Beschlussfähigkeit wäre vorhanden, muss dann gleichzeitig dennoch von jedem Mitglied, welches stimmberechtigt ist, abgestimmt werden?

TOP 6: Genehmigung der Protokolle öffentlicher Teil vom 13.04.2021 und 11.05.2021

Änderung Protokoll vom 13.04.2021
Auf Seite 4, Festlegung der Sitzungstermine für den Akademischen Senat im WiSe 2021/22

6. Sitzung: Di, 11.01.2021 2022
7. Sitzung: Di, 25.01.2021 2022
8. Sitzung: Di, 14.15.02.2021 2022

Das Protokoll vom 13.04.2021 wird mit den genannten Änderungen mit 8 : 0 : 1 genehmigt.

Änderung Protokoll vom 11.05.2021
TOP 12, Antrag zur Satzung für die Bestellung von Honorarprofessor_innen
Bei dem Abstimmungsergebnis über die Satzung wird angemerkt, dass – stimmen die angegebenen Abstimmungszahlen - die Beschlussfähigkeit offenbar nicht vorgelegen habe, obwohl in den Abstimmungen vorher und nachher offensichtlich hinreichend Mitglieder anwesend waren. Die Vorsitzende des AS entscheidet das Ende der Debatte und legt fest, dass die Abstimmung in der nächsten AS-Sitzung am 8.06.2021 noch einmal aufgerufen und beschlossen werden muss. Die Hochschulleitung legt dann eine Beschlussvorlage vor, in der bereits die vom AS gewünschten und abgestimmten Änderungen eingearbeitet sind.

Auf Seite Seite 6, vorletzter Absatz folgende Änderung: …..Mittwoch, den 26.05.2021 19.05.2021, wäre ….

Das Protokoll vom 11.05.2021 wird mit der genannten Änderung mit 7 : 0 : 2 genehmigt.

TOP 7: Bericht der Hochschulleitung

Prorektorin
Diese Woche und nächsten Monat gibt es eine virtuelle Begehung für eine Programmakkreditierung in der ASH Berlin. Als Novum wird genannt, dass es ab sofort vor den Begehungen jeweils ein Treffen gibt, damit die Abläufe klarer strukturiert werden können.

Die Arbeitsgruppe zur Veränderung der Lehrevaluation hat getagt zum ersten Mal. Die zweite Sitzung ist in Planung.

Rektorin
Nächste Woche ist die Fokuswoche, das Programm hierfür ist da. Dank an alle, die daran mitgewirkt haben.
Das Gesamtziel der Fokuswoche ist die Reflexion der Pandemiesituation in der Lehre und für den Hochschulalltag. Es werden in der Fokuswoche auch Begegnungsräume geöffnet, Wunsch ist, dass alle Hochschulmitglieder sich dort mitgliederübergreifend treffen und austauschen können. Es gibt an mehreren Tagen ein Abendprogramm, das die Rektorin vorstellt. Schließlich dient die Fokuswoche dem Innehalten und ggf. der Arbeitsentlastung. Die Lehre kann zugunsten der Teilnahme an der Fokuswoche ausfallen.
Die Rektorin schlägt vor, dass der AS, der das Konzeptpapier zur Fokuswoche begrüßt und verabschiedet hat, die Ergebnisse nach der Woche zur Kenntnis nimmt und die Schlussfolgerungen weiter diskutiert. In der Fokuswoche ist auch der Hochschultag zum Thema Leitbild-Lehre und Lernen integriert.

Aufmerksam wird auf den 22.06.2021 von 19:30-21:30 Uhr gemacht. Dort findet der hochschulpolitische Wahlcheck im digitalen Format statt. Es werden von SPD, Bündnis 90 – Die Grünen, Die Linke, FDP und CDU ein_e Vertreter_in der hochschulpolitischen Sprecher_innen auf dem Podium sitzen. Thematisiert wird die Unterfinanzierung der ASH Berlin und die geringe Ausstattung mit Professor_innen sowie die daraus resultierende Überforderung der Hochschullehrer_innen, die Auswirkungen der Covid-19 Krise auf den SAGE-Bereich sowie auch das Promotionsrecht und die Nachwuchsförderung. Die Rektorin bittet alle Mitgliedergruppen zahlreich am Hochschulpolitischen Wahlcheck teilzunehmen und ggf. auch Fragen zu stellen. Christian Widdascheck schlägt vor, in allen nächsten AS-Sitzungen dazu erneut aufzurufen.

Das Gleichstellungskonzept ist in Überarbeitung. Es gibt eine Expertinnen-Gruppe, welche sehr konstruktiv und intensiv dazu tagt.

Ein Bericht muss bis 30.6.2021 erstellt werden über die Verwendung der Mittel für den Ausbau des Mittelbaus an Fachhochschulen im Hochschulvertrag. Die vier staatlichen FHen berichten gemeinsam. Die Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen auf Funktions- und Qualifikationsstellen sowie auf Wissenschaftsmanagementstellen sind gebeten worden, die Fragen, über die laut HS-Vertrag zu berichten ist, individuell zu beantworten, sodass die Hochschulleitung eine Datenbasis erhält.

Es konnte ein Umlaufverfahren zur Grundordnung durch das Kuratorium erwirkt werden. Dazu gab es im Vorfeld Gespräche mit den externen Mitgliedern und dem Staatssekretär, die Mitglieder des Kuratoriums aus der ASH Berlin wurden über die Hintergründe des Umlaufverfahrens informiert. Nach einem positiven Beschluss der Grundordnung, der spätestens bis 3.6.2021 vorliegen müsste, wird die Senatskanzlei die Grundordnung noch einmal bestätigen müssen, bevor sie dann im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden kann.

Die heute zu beschließende Wahlordnung muss danach durch die Senatskanzlei geprüft und bestätigt werden. Ist die Grundordnung recht Prüfung abgeschlossen, könnte noch dieses Semester zu den Fachbereichsräten gewählt werden.

Weiter berichtet die Rektorin, dass Sie vor dem AS bei dem AK der Grünen für Gesundheit und Soziales war, das Thema der Unterfinanzierung und die Problematiken der Einrichtung des BA Pflege sowie des BA PTET unter Modellklausel vorgestellt und sich den Fragen gestellt hat. Sie bittet, ihr Zuspätkommen vor diesem Hintergrund zu entschuldigen.

Prorektor FKD
Die Infektions-Zahlen sinken. Es wird beraten, wie Lockerungen erlaubt werden könnten. Das wird wie immer regelmäßig in Abstimmung mit der LKRP und der Senatskanzlei besprochen.

Ab 18.06.2021 kann die Lehre, die genehmigt worden ist, in Präsenz stattfinden. Das ist der letzte Stand, wohlgemerkt immer unter Vorbehalt, dass die Lage stabil bleibt und die Infektionszahlen nicht wieder steigen. Die Beschlüsse und Pressemitteilungen hierzu müssen abgewartet werden.
Der vorab geplante Präsenz-Termin des AS am 08.06.2021 wird allerdings vor diesem Hintergrund noch nicht stattfinden können. Der AS wird insofern noch einmal online tagen. Der übernächste AS-Termin am 22.06.2021 wird dann voraussichtlich im Audimax stattfinden können.

Kanzlerin
In der Hochschule sind zur Zeit Phishing-Mails im Umlauf, bitte diese Mails nicht öffnen. Bei Unsicherheit sich an das ComZ wenden.

TOP 8: Anfragen an die Hochschulleitung

F: Könnte eine Mitteilung formuliert werden, ab wann es zuverlässige Informationen für die Studierenden (auch der höheren Semester) gibt, dass wieder mit Präsenzlehre zu rechnen ist?

A: Momentan kann hier keine Auskunft oder Information gegeben werden, die Hochschulleitung hat das im Blick. Sobald Informationen eingehen, werden diese sofort weitergegeben über die Corona-Seite der ASH Berlin. Die eingeschränkten Platzzahlen in den Räumen werden aber weiterhin gelten.

F: Präsenz-AS: Es gibt Probleme beim Wechsel vom HomeOffice zu Präsenz an der ASH Berlin für diejenigen, die Pendler_innen sind.

A: Der AS kann im Hybridformat stattfinden. Es soll getestet werden, inwieweit das funktionieren kann.

F: Anfrage zum Prozess der Gründungskommission - Seitens der LSK soll ein Vorschlag eingereicht werden – proaktiv - ,wie das Verhältnis der Ausbildungskommission zur LSK gestaltet wird. Ist eine solche Einreichung durch das Gremium im Prozess vorgesehen, wie ist hier der Stand der Überlegungen der Hochschulleitung?

A: Die Gründungskommissionen haben ihre Arbeit abgeschlossen. Die Vorschläge der LSK werden gerne von der Organisationsentwicklung der Hochschulleitung aufgenommen, diese können gern an die Hochschulleitung geschickt werden.

TOP 9 016: Konzept zur Beschäftigung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen u. Wissenschaftsmanager_innen an der ASH

Die Rektorin berichtet, dass das WiMi-Konzept zweimal in der FNK und KAMA ausführlich diskutiert und kommentiert wurde.
Zum 15. März 2018 hatte die damalige Hochschulleitung der Senatskanzlei das damals von den Gremien beschlossene WiMi-Konzept eingereicht. Das WiMi-Konzeptwurde damals abgestimmt mit dem Personalentwicklungskonzept. Der jetzt vorliegende Entwurf des WiMi-Konzepts basiert auf dieser Grundlage.

Die Rektorin erläutert noch einmal kurz das WiMi-Konzept und dessen Anlage 1 (Stellenplan), dieser ist weitgehend schon umgesetzt worden. Es gibt einen Anhang 2 (Weg zur Besetzung der Qualifikationsstellen). Dieser wurde ebenfalls bereits beschlossen und befindet sich seither in der Erprobung. Da auf diesem Weg festgestellt wurde, dass der Anhang 2 gründlich überarbeitet werden muss, wurde der Vorgang der Besetzung der WiMi-Stellen mehrperspektivisch kritisch geprüft und der Anhang 2 daraufhin angepasst. Dieser Entwurf liegt dem AS hier ebenfalls vor.
Das WiMi-Konzept muss seinerseits deshalb noch einmal angepasst werden, da im SoSe 2020 im AS der Stellenplan geändert worden ist. Es wurden Stellen für Wissenschaftsmanagement und -administration geschaffen, die 2018 so nicht vorgesehen waren.

Die Vertretung der Akademischen Mitarbeiter_innen meldet einen Widerspruch an: Wie ist die genaue Zuordnung zur Mitgliedergruppe? Die Wissenschaftsmanager_innen sollten der Gruppe der Akademischen MA angehören. Ein weiterer Punkt ist die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung im Umfang von 5%. Das ist zu wenig, hier sollte auf 10 % erhöht werden.

Als Anregung wird genannt, auf Seite 4 des Konzepts zur Beschäftigung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen und Wissenschaftsmanager_innen ggf. die insgesamt 83 Bestandsprofessuren noch mal der im HS-Vertrag angekündigten 0,25 VZÄ zu nehmen. Dann würde ein deutlich anderes Ergebnis herauskommen als die 11,5 Stellen.
Gesichert muss auch sein, dass die WiMi‘en die Lehrverpflichtung ableisten können ohne von Modulbeauftragte zu Modulbeauftragte laufen zu müssen. Hier wird als sehr gut erachtet, dass über das WiMi-Konzept die WiMi mit den Professor_innen gleichgestellt sind, was die Berücksichtigung ihrer Anmeldung von Lehre in den Modulen angeht.
Als weiterer Vorschlag wird genannt, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen eine Anlaufstelle haben, an wen sie sich wenden können.

Antwort der Hochschulleitung: Wissenschaftsmanager_innen sind auch in anderen Hochschulen der Gruppe der Verwaltung zugeordnet. Hier wurde sich rechtmäßig unter den Kanzler_innen beraten. Zur Frage statt 5 % auf 10 % zu erhöhen (Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung): Die Kanzlerin erläutert, dass es sich um eine Mindestanforderung handelt.

Um die Arbeit in den Gremien auf alle Schultern zu verteilen, wird erwartet, dass die Gremienarbeit das Maß aber auf Dauer auch nicht übersteigt, sodass Personen, die über einige Jahre sehr stark engagiert in den Gremien sind, sich folgende Jahre auch zurücknehmen und entlasten können, währende andere Personen dann aufgerufen sind, ihre Gremienarbeit zu leisten. Die Aufgabe der Gremienarbeit wird in allen Tätigkeitsdarstellungen benannt.
Die Hochschulleitung wird sich im nächsten Jour Fixe abschließend damit befassen, zu welchem Fachbereich welche Qualifikations- und Funktionsstellen zugeordnet sind. Die Vertreter_in der akad. Mitarbeiter_innen merkt an, dass für die Stelleninhaberin der Funktionsstellen zu diesem Punkt offene Fragen bestehen und es Gesprächsbedarf mit der Hochschulleitung gibt.
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Die Anlaufstelle für die neuen WiMi´en sind dann die Prodekan_innen für Studium und Lehre im jeweiligen Fachbereich. Diese Information wird bei der Einstellung dann jeweils mitgeteilt. Was die Anmeldung von Lehre angeht, sind die Modulbeauftragten die ersten Ansprechpartner_innen.

Die Frage wird aufgeworfen, ob nicht generell 10 % Beteiligung an der Selbstverwaltung für alle Beschäftigungsgruppen in der akademischen Selbstverwaltung angemessen wären?

Es gibt nicht die Möglichkeit, Personen für diese Tätigkeiten freizustellen. Deshalb wurde sich auf die 5 % für alle Mitarbeiter_innen verständigt.
Gesehen wird, dass 5 % in bestimmten Bereichen oder bei bestimmten Personen das Gremienengagement nicht abdecken. Es sollte dann über die gesamte Zeit der Beschäftigung gerechnet und Phasen des reduzierten Engagements eingeplant werden.

Es besteht Sorge Seitens des Akademischen Senats, dass mit den Stellen des Wissenschaftsmanagement nominell Personen dem akademischen Mittelbau verloren gehen, weil sie der Verwaltung zugeordnet werden (müssen).

Von Mitgliedern des Akademischen Senats wurde eine Formulierung angekündigt als interner Vermerk, das das kritisch zu sehen wäre.

Der AS stimmt dem überarbeiteten Konzept zur Beschäftigung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen und Wissenschaftsmanager_innen an der ASH Berlin mit 7 : 0 : 2 zu.

Die Rektorin stellt den Anhang 2 zum Konzept zur Beschäftigung von Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen der ASH Berlin vor.

Es findet eine kontroverse Diskussion statt. Ein Problem wird u.a. bei der Zusammensetzung der Auswahlkommission gesehen. Hier wurden die Mitgliedergruppen aAkad. Mitarbeiter_innen, Studierende und Verwaltungsmitarbeiter_innen herausgenommen. Warum sind diese Mittgliedergruppen nicht mehr vertreten?

Es ist unüblich, bei Auswahlverfahren zu wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen so viele Personen zu beteiligen. Alle Mitgliedergruppen mahne Überlastung an, das Verfahren war u.a. aufgrund der Terminabstimmungen sehr umständlich zu organisieren, die Einstellung der Personen wurde dadurch verzögert. Auf der Basis dieser Erfahrung wurde ein Verfahrensmodell einwickelt, was deutlich schlanker und unaufwändiger in der Umsetzung für alle ist. Das Verfahren sieht vor, dass bei der Auswahl der Bewerber_innen für die Vorstellungsgespräche unterschiedliche Perspektiven gehört und einbezogen werden.

Das Auswahlverfahren selbst, die Gespräche sollten nicht von einer zu großen Kommission geführt werden, auch im Sinne der Bewerber_innen.

Der AS lehnt den Anhang 2 mit 2 : 5 : 2 ab.

TOP 10 018: Neuerlass der Wahlordnung zur Einführung der Fachbereiche

Der Akademische Senat möge den Erlass der geänderten Wahlordnung beschließen.

Es wird angemerkt, dass in der bereits zuvor abgestimmten ersten Fassung der Wahlordnung die Möglichkeit der elektronischen Wahl benannt worden sei. Der AS hatte dazu diskutiert und auch abgestimmt. Es wird angeregt, dass eine Formulierung, die der AS damals eingefügt und abgestimmt hatte, Bestandteil auch der überarbeiteten Wahlordnung werden könnte. Aus der Erinnerung heraus wird mitgeteilt, dass damals vermerkt worden sei, dass die online-Wahl der Pandemie geschuldet sei und dass das Wahlverfahren der ASH Berlin üblicherweise in Präsenz und in Briefwahl stattfinden könnte.

Die Justiziarin und die Kanzlerin werden die Beschlusslage recherchieren und ggf. in die Wahlordnung einfließen lassen, wenn es zum online-Wahlverfahren Änderungen gibt.

Weitere Fragen werden beantwortet.

Der AS stimmt den Erlass der geänderten Wahlordnung mit 4 : 0 : 5 zu.

TOP 11: Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommission - Prüfungsausschuss HSL (Vorschläge liegen vor) - Wahl eines externen Jurymitglieds für den Alice-Salomon Award - Besetzung der Jury aus hochschulinternen Mitgliedern (Studiengangsleitung Soziale Arbeit BASA-online Praxisforsch. SA u. Pädagogik, 2 Professor_innen und 2 Student_innen) für die Jury des Alice-Salomon Award - FNK, LSK, Haushaltsausschuss, AG Nachhaltigkeit (Vorschläge liegen vor)

Wird auf die nächste Sitzung verschoben.

TOP 12: Sonstiges

Wer moderiert die nächste AS-Sitzung?
Da sich keine Person für die nächste Moderation gemeldet hat, wird der Vorschlag unterbreitet, dass die Kanzlerin resp. das Gremiensekretariat proaktiv Kolleg_innen anschreiben wird.
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