Struktur des Studiums
Zu den Kompetenzen, die Studierende im Laufe ihres Studiums erwerben, zählen:
- Theoretisches Grundlagenwissen in verschiedenen Fachdisziplinen,
- Allg. und bildungsbereichsspezifische didaktische Kompetenzen (z.B.: Wie machen wir naturwissenschaftliche Experimente mit Kindern im Vorschulalter),
- Pädagogische Methoden: Bildungseinrichtung gestalten, Spielaktivitäten ermöglichen und unterstützen, Projekte planen und durchführen, pädagogische Räume gestalten, pädagogische Arbeit dokumentieren, Lern- und Bildungsgeschichten von Kindern dokumentieren
- Der Bereich der Ästhetische Bildung (Musik, Kunst, Tanz und Theater) und die Wahlseminare (z.B. Erlebnispädagogik, Natur- und Waldpädagogik, Sexualpädagogik) ermöglichen den Studierenden eine individuelle Spezialisierung in Ergänzung zu den Pflicht- und Wahlpflichtangeboten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.
Das didaktische Konzept der Werkstattarbeit eröffnet Lehr- und Lernräume für die Entwicklung von Fragen, für Selbstbildungs- und ko-konstruktive Lernprozesse sowie für das eigenständige, entdeckende und forschende Lernen:
- Forschendes Lernen im Rahmen von Fallarbeit und projektbezogenen Forschungswerkstätten
- Mögliche Schwerpunktbildungen in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik, Bewegungspädagogik, Ästhetische Bildung, Sprachbildung
- Querschnittthemen in allen Modulen: Inklusive Pädagogik, Arbeit mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren und ihren Familien
- Förderung der Selbstreflexionskompetenz der Studierenden und eine kritisch-achtsame Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie.
Die ASH ist mit zahlreichen Spezialräumen/Werkstatträumen z.B. für Medienarbeit, Theater, Musik, naturwissenschaftlich-technischer Bildung,Kommunikation und Sprache, Mathematik oder ästhetischer Praxis ausgestattet. Diese Räume ermöglichen die Verknüpfung von theoretisch erworbenem Wissen mit eigener Handlungspraxis.
Im berlinweit ersten Beobachtungslabor können Studierende und Wissenschaftler_innen der Kindheitspädagogik die Handlungen von jungen Kindern und deren Bezugspersonen durch einen Einwegspiegel beobachten und genau auswerten. Außerdem übertragen vier Kameras die Situation auf einen Monitor, wo diese dann im Nachgang analysiert und ausgewertet werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anerkennungen/Anrechnungen nicht im Vorfeld von allen Bewerber_innen prüfen können. Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid bekommen haben, können Sie die Anträge stellen:
Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen
Studierende der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der ASH Berlin erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, soweit die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen aufweisen.
Die Anerkennung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Semestern nach erfolgter Immatrikulation mit Votum des_der jeweiligen Modulverantwortlichen bei der Stelle für Anrechnung und Anerkennung zu beantragen.
Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Immatrikulierte Studierende können die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (z.B. durch eine Ausbildung oder Weiterbildung) innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn beantragen.
Studierende, die über eine erfolgreich abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung gem. Qualifikationsniveau DQR 6 verfügen (z.B. staatlich anerkannte Erzieher/staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin, staatlich anerkannte Heilpädagoge/staatlich anerkannte Heilpädagogin) können einen Antrag auf pauschale Anrechnung gem. § 12 (6) RSPO und § 8 SPO stellen.
Auf diese Weise können pauschal die 1. Berufsfeldphase (mit 15 Credits) und der gesamte Wahlbereich (mit 15 Credits), also insgesamt 30 CP angerechnet werden!
Sprachkurse des ASH Sprachzentrums können ebenfalls pauschal auf eine Wahlveranstaltung des Studiengangs angerechnet werden.
Die Beantragung der Anrechnung erfolgt in der Anrechnungsverwaltung.
Zu Beginn des Semesters erfolgt das Belegen von Seminaren ausschließlich elektronisch. Alle Infos und Fristen sind jeweils ca. 4 Wochen vor Semesterbeginn im LSF zu finden.
Im Semester müssen Sie sich für alle Prüfungen anmelden. Dies gilt auch für unbenotete Prüfungen.
Weitere Informationen, Video-Tutorials und Anleitungen finden Sie auf den Seiten des Computerzentrums (ComZ).
Das unter diesem Link zu sehende Video-Tutorial des Studiengangs gibt einen Einblick in den Umgang mit Belegdaten und Notenspiegel, damit Sie im EBK-Studium den Überblick behalten.
Die Checkliste EBK-Studienverlauf hilft dabei, den individuellen Leistungsstand im Blick zu behalten.
In das Studium sind zweimal zehn Berufsfeldtage sowie zwei projektorientierte Berufsfeldphasen (jeweils 12 Wochen) integriert, die eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleisten.
Die Berufsfeldtage und Berufsfeldphasen ermöglichen den Studierenden, die unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausübung in pädagogischen und sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern der Elementarpädagogik, der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen kennen zu lernen, zu reflektieren und ein eigenes kindheitspädagogisches professionelles Selbstverständnis zu entwickeln.
Studierende nutzten bei der Suche die Praxisstellendatenbank im elektronischen Vorlesungsverzeichnis und werden von der Praktikumsverwaltung im Fachbereich II unterstützt.
Die Studierenden werden ermutigt, eine ihrer beiden Berufsfeldphasen im Ausland zu verbringen. Es besteht auch die Möglichkeit, an einer Partnerhochschule für ein Semester zu studieren. Das International Office unterstützt bei der Suche nach geeigneten Praxisplätzen oder der Beantragung eines Stipendiums.
Das Sprachenzentrum der ASH bietet verschiedene Sprachkurse (Arabisch, Englisch, Spanisch u.v.m.) an.
Voraussetzung und Antragsfrist:
Studierende können die Bachelorarbeit beantragen, wenn Sie mindestens 120 Credits erworben haben und das 1. Praktikum-Modul erfolgreich abgeschlossen ist.
Die Antragsfristen und Bearbeitungszeiträume werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Sind die Antragsfristen noch nicht veröffentlicht, können Sie sich an den Bearbeitungszeiträumen der vergangenen Semester orientieren.
Thema und Gutachter_innen:
Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken zum Thema der Bachelorarbeit und zu geeigneten Gutachter_innen, z.B. können das die hauptamtlich Lehrenden sein.
Vor der offiziellen Anmeldung ist die Abgabe eines Exposés an die Erst- und Zweitgutachter_in unabdingbar. Sprechen Sie dafür einen Termin mit den Gutachter_innen ab, der rechtzeitig (4 bis 8 Wochen) vor der Antragstellung liegen sollte.
Antragstellung:
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (einschließlich der erforderlichen Unterschriften) ist von den Studierenden form- und fristgemäß bei der Prüfungsverwaltung einzureichen.
Zulassung zur BA-Arbeit:
Die Bekanntgabe über die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt nicht über eine persönliche schriftliche Benachrichtigung! Die Zulassung wird entweder hochschulintern im Glaskasten vor der Prüfungsverwaltung bekannt gegeben oder im LSF unter "Prüfungsverwaltung" - "Info über angemeldete Prüfungen" erfolgen.
Bearbeitungszeitraum: 12 Wochen bzw. 14 Wochen bei empirischer Anlegung
Hilfe und Unterstützung:
Nutzen Sie die Orientierungshilfe für die Bachelorarbeit im BA EBK und die Angebote der Schreibberatung.
Studierende können während der Abschlussphase ihres Studiums verlängerte Leihfristen in der Bibliothek erhalten. Nutzen Sie auch die Schulungsangebote.
Bewertung:
Die Bachelorarbeit wird von den Gutacher_innen innerhalb von fünf Wochen bewertet und als Note ins LSF eingetragen. Das Gutachten ist Bestandteil der Prüfungsakte. Studierende die das Gutachten einsehen wollen, wenden sich bitte ans Prüfungsamt.
Das Studium wird abgeschlossen mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.).
Absolvent_innen erhalten ein Bachelor-Zeugnis, eine Bachelor-Urkunde, ein Diploma Supplement und ein Transcript of Records.
Die Zeugnisdokumente werden jedoch erst erstellt, wenn der Prüfungsverwaltung ein Exmatrikulationsantrag und die Entlastungsbescheinigung der Bibliothek vorliegen.
Wichtige Informationen zum Studienabschluss, siehe Prüfungsverwaltung
und in unserem Merkblatt zum Studienabschluss: Merkblatt zum Studienabschluss
In jedem Semester findet eine gemeinsame Abschlussfeier aller Studiengänge des Fachbereichs II statt. Für Absolvent_innen des WiSe findet diese im Mai/Juni und für Absolvent_innen des SoSe im November eines Jahres statt. Die Anmeldung erfolgt ca. 4-6 Wochen vorher über ein Tool auf der Seite des Studiengangs.
Die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin wird auf Grundlage des Sozialberufe-Anerkennungsgesetz auf Antrag von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vergeben.
Häufig gestellte Fragen rund ums Studium
Nein, Sie können Ihr Studium selbst gestalten. Auch die Studiendauer von 7 Semestern ist keineswegs bindend, sofern dies nicht an BAföG o.ä. gebunden bist. Der Musterstudienplan stellt sicher, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.
Gemäß § 6a Rahmenstudien- und Prüfungsordnung sowie Studien- und Prüfungsordnung können für die Belegung und/oder die Erbringung der Modulprüfung Bedingungen formuliert sein.
Jedem Modul sind je nach Zeitumfang sogenannte Creditpoints (CP) zugeordnet. Sie stehen für den Arbeitsaufwand (Workload), den eine Studieneinheit inklusive Vor- und Nachbereitung, Präsenszeit in den Seminaren und den Zeiten in der Praxis erfordert.
Präsenzzeit in Form von seminaristischen Lehrvorträgen, Vertiefungsseminaren, Übungen. Es besteht Anwesenheitspflicht (mind. 75 %) in 8 von 22 Modulen.
Innerhalb der Selbstlernzeit bearbeiten Studierende die Seminare nach, lesen und erarbeiten Texte und nutzen regelmäßig die eingerichteten Moodle-Kurse.
Innerhalb der Praxiszeit werden Erfahrungen im Berufsfeld gesammelt.
Ein Credit entspricht etwa 25 Stunden Arbeitszeit für die Studierenden. In der Regel werden pro Semester ca. 30 CP vergeben, ein siebensemestriger Bachelor-Studiengang umfasst 210 CP.
Beispiel: II/2: Pädagogische Alltagsgestaltung: Konzepte und Methoden
Präsenzzeit 6 SWS in Seminaren des Moduls: 72 Stunden.
Selbstlernzeit (Texte lesen, Moodle-Kurse etc.): 163 Stunden.
Praxiszeit (20 Tage á 7 Stunden): 140 Stunden.
Präsenzzeit, Selbstlernzeit und Praxiszeit entsprechen zusammen 375 Stunden.
Dafür werden dann im Modul II/2 insgesamt 15 Credits vergeben.
Jedes Modul schließt mit einer Prüfungsleistung zeitnah zu den Lehrveranstaltungen ab.
Jedem Modul sind unterschiedliche Prüfungsformen zugeordnet. Innerhalb der Lehrveranstaltung können das z.B. Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder Präsentation von Projektergebnissen sein. Klausur, mündliche Prüfung oder Hausarbeit sind Prüfungsformen, die am Semesterende liegen.
Aus den dem Modul zugeordneten möglichen Prüfungsformen legen Lehrende mindestens zwei unterschiedliche Prüfungsformen für ihre Lehrveranstaltung fest. Die Studierenden wählen dann aus diesen zwei Prüfungsformen eine für sich aus und legen die Prüfung ab.
Studierende sind verpflichtet, sich ordnungsgemäß im LSF für Prüfungen anzumelden. Diese Funktion ist vom Semesterbeginn (01.04. bzw. 01.10.) bis zum Semesterende (30.09. bzw. 31.03.) des weiligen Semesters im LSF aktiviert. Jedes Modul mit allen zugehörigen Einzelprüfungen ist dem Semester zugeordnet, in dem es abgeschlossen wird.
Beispiel:
Das Modul II/1: Wissenschaftliches Arbeiten und Praxisforschung besteht aus 3 Units/Seminaren und geht über 2 Semester.
Unit 1: Einführung in wissenschaftliches Arbeiten und Denken im 1. Semester
Unit 2: Lernen am Fall: Teilnehmende Beobachtung und Videografie I ebenfalls im 1. Semester sowie
Unit 3: Lernen am Fall: Teilnehmende Beobachtung und Videografie II im 2. Semester.
Es wird nur eine Prüfungsleistung erbracht. Sie können sich aussuchen, ob Sie die Prüfung in Unit 2 im 1. Semester oder in Unit 3 im 2. Semester ablegen möchten.
Die Prüfungsanmeldung finden Sie im 2. Modulsemester, auch wenn Sie die Prüfung bereits im 1. Studiensemester z.B. in Unit 2 ablegen möchten!
Weder Lehrende, noch das Prüfungsamt können Credits eintragen. Sie generieren sich automatisch, wenn
- Studierende sich für alle Units/Teilmodule des Moduls im LSF angemeldet haben (belegt haben),
- Studierende sich zur Modulprüfung im LSF angemeldet haben,
- Studierende die Modulprüfung erfolgreich abgelegt haben,
- Lehrende die Teilnahmen aller Units/Teilmodule im LSF bestätigt haben mit „TE“,
- Lehrende die Prüfung im LSF bewertet haben mit Note bzw. Bestanden/Nicht bestanden
- im Praktikum muss die Bestätigung der Praxiseinrichtung beim Praxisamt vorliegen und ggf. die Bestätigung über die Supervision,
Manchmal vergessen Studierende sich für Seminare oder Prüfungen im LSF anzumelden. Dann können Lehrende nicht die Teilnahme bestätigen oder die Note der Modulprüfung eintragen.
Damit Dozierende oder die Verwaltung der ASH Ihre Anliegen bearbeiten können, müssen die notwendigen Infos vorliegen. Verfassen Sie eine Mail mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname
- Matrikel-Nummer
- Studiengang (BA Erziehung und Bildung in der Kindheit)
- Name der Unit bzw. des Moduls
- Angabe des Fachsemesters, in der die Unit/das Modul belegt wurde (z.B. 2. Fachsemester)
- Angabe des Semesterjahres, in der die Unit/das Modul belegt wurde (z.B. SoSe 2025)
- Konkretes Anliegen: z.B. bitte die Teilnahme bestätigen/bitte die Hausarbeit mit Abgabedatum am ____ bewerten)
Formulieren Sie den Betreff der Mail sehr konkret z.B.: „Bitte Bewertung Prüfungsleistung, Maja Mustermann, Matrikel-Nr. 12345, EBK, 3. Sem., SoSe 2021, Rechtliche Grundlagen“
Wichtig: Als Anlage übersenden Sie einen Screenshot von den Belegdaten, ggf. den Screenshot der Prüfungsanmeldung sowie von der in moodle hinterlegten Prüfungsleistung (oder hängen Sie die Prüfungsdatei noch einmal mit an die Mail).
Für Fragen zum Deutschlandsemesterticket ist die S-Bahn zuständig. Für Fragen bezüglich der Befreiung vom Semesterticket oder der Bezuschussung können Sie das entsprechende Referat des AStA ansprechen.